Wer in einer deutschen Kneipe ein Pils bestellt, erwartet 0,3 Liter im Glas. Dass diese Erwartung rechtlich durchsetzbar ist, verdankt sich einem unscheinbaren weißen Strich: dem Füllstrich, umgangssprachlich Eichstrich. Er markiert die Füllhöhe für das Nennvolumen und macht aus einem Trinkgefäß ein Messgerät — juristisch seit 2015, als die EU-Messgeräterichtlinie 2004/22/EG Schankgefäße in den Anwendungsbereich der Metrologie zog. Jedes Glas im gewerblichen Offenausschank braucht seitdem neben dem Füllstrich eine CE-Kennzeichnung mit Metrologie-Zusatzkennzeichnung „M", Jahreszahl und Kennnummer der benannten Stelle.

Die analytische Kernfrage dieses Stücks: Wie viele Unternehmen in Deutschland besitzen die Befähigung, diese Kennzeichnung regelkonform anzubringen — und was bedeutet diese Konzentration für eine Branche, die jeden Gastronomen im Land betrifft?

Was das Gesetz verlangt

Die Anforderungen an den Füllstrich sind in der Mess- und Eichverordnung sowie der EU-Richtlinie 2014/32/EU (Nachfolgerin der 2004/22/EG) kodifiziert. Die technische Spezifikation ist eng:

  • Mindestlänge 10 mm, waagerecht zur Standfläche.
  • Mindestabstand zum oberen Glasrand: 10 mm bei Gläsern über 50 ml, 20 mm bei schäumenden Getränken wie Bier.
  • Dauerhaftigkeit: lebensmittelecht, spülmaschinenfest, kratzfest, nicht übertragbar, unauslöschlich.
  • Zusatzkennzeichnungen: Nennvolumen in Zahlen, Maßeinheit (cl oder l), Herstellerkennzeichnung, CE-M-Kennung mit Jahreszahl.
  • Maximal drei Füllstriche pro Glas sind zulässig, sofern sie unterschiedliche Volumina angeben und keine Verwechslungsgefahr besteht.

Ausnahmen gelten für Heißgetränke (Kaffee, Tee, Kakao), alkoholische Mischgetränke aus mehr als zwei Zutaten sowie für Wein, wenn eine ganze Flasche bestellt wird.

Entscheidend: Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung liegt nicht beim Wirt, sondern beim Hersteller oder Dekorationsbetrieb, der die Konformitätsbewertung durchführt und die CE-Kennzeichnung anbringt. Dieser Betrieb stellt die Konformitätserklärung aus — eine rechtsverbindliche Zusicherung, dass das Glas als Messgerät den EU-Anforderungen entspricht.

Die Engstelle: Wer darf den Strich anbringen?

Hier wird es dünn. Die Recherche identifiziert nur eine Handvoll Unternehmen in Deutschland, die aktiv als Dienstleister für CE-konforme Füllstrich-Veredelung am Markt auftreten:

  • Alpinglas (Südtirol/DACH-Raum) wirbt explizit mit CE-konformer Glaseichung und Fine-Line-Lasertechnologie, die Markierungen mit einer Strichstärke von 0,01 mm ermöglicht.
  • unzerbrechbar.de / Kriegesmann Glasgroßvertrieb (Berlin) positioniert sich als „Marktführer" für geeichte Gläser mit eigener Veredelungskapazität und CE-Kennzeichnung.

Daneben bieten Händler wie Glassmania und LUSINI geeichte Gläser an — doch sie agieren als Vertriebspartner, nicht als Veredler. Die eigentliche Anbringung des Füllstrichs und die Konformitätsbewertung erfolgen bei spezialisierten Betrieben.

Ein ehrlicher blinder Fleck: Die genaue Anzahl der Unternehmen mit aktiver Zulassung lässt sich aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht abschließend verifizieren. Es existiert kein öffentliches Register aller befugten Konformitätsbewertungsstellen speziell für Schankgefäße. Die Angabe „zwei Unternehmen" aus dem Auftragsbrief ließ sich weder bestätigen noch widerlegen. Was sich sagen lässt: Der Markt ist extrem konzentriert, die Anzahl der aktiven Dienstleister liegt im niedrigen einstelligen Bereich, und neue Marktteilnehmer müssten sowohl die Zertifizierung als benannte Stelle (oder eine Vereinbarung mit einer solchen) als auch die Investition in Präzisionslasertechnik stemmen.

Technische Hürde: Warum nicht jede Druckerei das kann

Der Füllstrich ist kein Aufkleber und kein Siebdruck. Die Anforderung „unauslöschlich, spülmaschinenfest, lebensmittelecht" schließt die meisten konventionellen Dekorationsverfahren aus. Die Fine-Line-Lasertechnologie, die Alpinglas und Kriegesmann einsetzen, ätzt die Markierung direkt in die Glasoberfläche — ohne Fremdmaterialien, ohne Abrieb nach tausenden Spülgängen.

Die Investitionskosten für industrielle Glaslaser-Anlagen liegen, je nach Durchsatz, im sechsstelligen Bereich. Hinzu kommt die messtechnische Infrastruktur: Jede Charge muss geprüft werden, ob die Markierungshöhe tatsächlich dem deklarierten Volumen entspricht — innerhalb der Fehlergrenzen, die das Eichrecht vorgibt. Ein systematischer Fehler von zwei Millimetern bei einem 0,5-l-Bierglas bedeutet, dass der Gast bei jeder Bestellung um rund 20–30 ml betrogen wird. Auf die Dimension eines mittelgroßen Gastronomiebetriebs mit 500 ausgeschenkten Bieren pro Abend summiert sich das zu 10–15 Litern — pro Abend, pro Betrieb.

Ökonomische Dimension: Klein, aber unverzichtbar

Die deutsche Behälterglasherstellung erzielte 2023 einen Gesamtumsatz von rund 4 Milliarden Euro. Die Veredelung für Schankgefäße ist ein Bruchteil davon — der Füllstrich-Aufschlag pro Glas liegt im Cent-Bereich. Doch dieser Bruchteil ist nicht optional: Ohne ihn darf kein Gastronom in Deutschland legal ausschenken.

Die Abhängigkeit erstreckt sich über die gesamte Gastronomie — laut DEHOGA gab es 2023 rund 183.000 Gastronomiebetriebe in Deutschland. Jeder von ihnen benötigt geeichte Gläser in mehreren Größen und Ausführungen. Der Ersatzbedarf durch Bruch, Verschleiß und Sortimentserneuerung erzeugt einen kontinuierlichen Nachfragestrom.

Gleichzeitig zeigt sich ein Trend: Gastronomen wechseln zunehmend von 0,2-l- auf 0,15-l-Gläser, um Portionsgrößen und Preise flexibler zu gestalten. Jede Umstellung auf ein neues Nennvolumen erfordert neue Gläser mit neuen Füllstrichen — und damit erneut den Gang zum Veredler.

Steelmanning: Warum die Konzentration kein Problem sein muss

Bevor man Marktkonzentration reflexhaft als Problem etikettiert, lohnt der Gegenblick: Die hohen Qualitätsanforderungen an den Füllstrich — Präzision, Dauerhaftigkeit, Lebensmittelsicherheit — sind der Grund für die Konzentration, nicht deren Symptom. Ein fragmentierter Markt mit dutzenden Anbietern unterschiedlicher Qualität würde das Risiko systematischer Messfehler erhöhen. Die Konzentration auf wenige spezialisierte Betriebe sichert Qualitätskontrolle und Haftungsklarheit. Solange die Preise wettbewerblich bleiben und kein Anbieter seine Stellung missbraucht, funktioniert das Oligopol zum Vorteil des Systems.

Gegen dieses Argument spricht: Die Abhängigkeit von wenigen Akteuren macht das System fragil. Ein Brand, eine Insolvenz, ein Technologieausfall bei einem der zwei bis drei Kernbetriebe würde Lieferketten unterbrechen, die Hunderttausende Gastronomen betreffen. Redundanz ist kein Luxus — sie ist Risikomanagement.

Was fehlt: Transparenz über die Zulassungsstruktur

Die größte Limitation dieser Analyse ist zugleich ihr zentraler Befund: Es gibt kein öffentlich zugängliches, vollständiges Register der Unternehmen, die als Konformitätsbewertungsstellen für Schankgefäße nach EU-Messgeräterichtlinie zugelassen sind. Die NANDO-Datenbank der EU-Kommission listet benannte Stellen nach Richtlinie — eine gezielte Abfrage nach Schankgefäß-Veredlern wäre der nächste Rechercheschritt, den dieses Stück aus Zeitgründen nicht leisten konnte (Stand der Recherche: Juni 2025). Ebenso fehlen verlässliche Umsatzdaten für die spezifische Nische der Füllstrich-Veredelung — die Unternehmen sind überwiegend inhabergeführt und nicht berichtspflichtig.

Für den Leser bedeutet das: Die Geschichte des Füllstrichs ist eine Geschichte über regulatorische Infrastruktur, die im Verborgenen funktioniert — bis sie es nicht mehr tut. Die Unternehmen, die jeden Abend in jeder Kneipe dafür sorgen, dass ein Bier ein Bier ist, verdienen mehr Sichtbarkeit als einen weißen Strich auf Glas.