Wer die Bundestagsparteien CDU/CSU, SPD, AfD, Grüne und Linke entlang ihrer Einnahmequellen liest, erkennt: Die Finanzarchitektur der deutschen Demokratie belohnt den, der bereits hat, und das Wahljahr 2025 hat die Schere zwischen spendenstarken und spendenarmen Parteien weiter geöffnet.

Wie das System rechnet

Das Parteiengesetz kennt zwei Säulen der staatlichen Teilfinanzierung. Der Wählerstimmenanteil bringt jeder Partei 1,18 Euro für jede der ersten vier Millionen gültigen Stimmen bei der jeweils letzten Bundestags-, Europa- oder Landtagswahl und 0,99 Euro für jede weitere Stimme (Stand 2025). Der Zuwendungsanteil legt 0,45 Euro auf jeden Euro an Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerbeiträgen und Spenden natürlicher Personen bis 3.300 Euro drauf. Beide Komponenten zusammen dürfen die selbst erwirtschafteten Einnahmen einer Partei nicht übersteigen – die sogenannte relative Obergrenze.

Entscheidend ist das Zusammenspiel: Wer mehr Mitglieder hat und mehr Spenden einwirbt, bekommt auch mehr vom Staat. CDU/CSU und SPD, die beiden mitgliederstärksten Parteien, profitieren doppelt – über ihre Stimmenanteile und über den Zuwendungshebel. Kleinere Parteien geraten in eine Zwickmühle: Ohne Beitragsaufkommen kein Zuwendungsanteil, ohne staatliche Mittel weniger Sichtbarkeit, ohne Sichtbarkeit weniger Mitglieder.

Die Anspruchsschwelle liegt bei 0,5 Prozent der Stimmen bei der letzten Bundestags- oder Europawahl oder 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl. FDP und BSW, seit Februar 2025 nicht mehr im Bundestag, behalten ihren Anspruch auf Basis früherer Wahlergebnisse – Parteienfinanzierung koppelt nicht an den Fraktionsstatus, sondern an den Wählerauftrag.

Die Kosten trägt überwiegend der Bund: Rund 91,7 Prozent der 225,4 Millionen Euro kommen aus dem Bundeshaushalt, die übrigen 8,3 Prozent – etwa 18,7 Millionen Euro – aus den Länderhaushalten. Die genaue Aufteilung auf Landesebene hängt von den jeweiligen Landtagswahlergebnissen ab; eine partei- und länderscharfe Aufschlüsselung für 2025 liegt noch nicht vor, da die Rechenschaftsberichte üblicherweise erst im Folgejahr veröffentlicht werden.

Großspenden 2025 – die Rangfolge

Das Bundestagswahljahr hat den Großspendenmarkt aufgeheizt. Zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 meldeten die Parteien dem Bundestag knapp 24 Millionen Euro an Einzelzuwendungen über 35.000 Euro – eine Schwelle, die erst im März 2024 von zuvor 50.000 Euro abgesenkt wurde. Über das gesamte Kalenderjahr 2025 registrierte die Plattform DonationWatch 23,0 Millionen Euro aus 157 solcher Spenden. In Nichtwahljahren liegt das Volumen bei fünf bis sechs Millionen Euro.

Die Verteilung auf die Bundestagsparteien:

CDU/CSU führt mit zusammen rund 7,9 Millionen Euro, davon 6,6 Millionen für die CDU und 1,2 Millionen für die CSU. Unter den Gebern: die Krypto-Handelsplattform Bitpanda mit Teilbeträgen einer Gesamtspende von 1,75 Millionen Euro, die sie auf CDU, CSU, SPD und FDP verteilte; die Intershop-Stiftung des Unternehmers Stephan Schambach mit 500.000 Euro an die CDU; Fressnapf-Gründer Torsten Toeller mit 167.000 Euro; United-Internet-Gründer Ralph Dommermuth mit 100.000 Euro.

AfD folgt mit 5,1 Millionen Euro – ein Sprung von praktisch null in den Jahren 2020 bis 2024 (kumuliert rund 500.000 Euro) auf das Fünfzehnfache. Der mit Abstand größte Einzelposten: 1,5 Millionen Euro vom Lübecker Unternehmer Winfried Stöcker im Januar 2025. Weitere 2,35 Millionen Euro hat die Bundestagsverwaltung einbehalten, weil der Verdacht einer unzulässigen Strohmannkonstruktion besteht; die AfD klagt gegen die Einbehaltung. Ob diese Summe der Partei am Ende zur Verfügung steht, ist offen.

SPD erhielt 2,3 Millionen Euro an Großspenden. Hinzu kam eine Sachleistung der Kampagnenagentur Media Force im Wert von 1,5 Millionen Euro für Social-Media-Wahlkampfclips – keine klassische Geldspende, aber als geldwerte Zuwendung meldepflichtig.

Bündnis 90/Die Grünen kamen auf knapp 1,2 Millionen Euro an meldepflichtigen Großspenden. Die Partei betont allerdings ihr Kleinspendennetzwerk: Seit dem Bruch der Ampelkoalition im November 2024 bis Ende Januar 2025 sammelten die Grünen laut eigenen Angaben über acht Millionen Euro – den Großteil davon in Beträgen unterhalb der Meldeschwelle. Größter einzelner Großspender war der Klimainvestor Jochen Wermuth mit 100.000 Euro.

Die Linke meldete 300.000 Euro – eine einzige Großspende eines langjährigen Parteimitglieds, die größte Einzelzuwendung in der Geschichte der Partei.

Was die Zahlen verschweigen

Die Meldeschwelle von 35.000 Euro erfasst nur die Spitze. Im jährlichen Rechenschaftsbericht müssen Einzelspenden erst ab 10.000 Euro namentlich ausgewiesen werden; darunter verschwinden sie in Sammelposten. Für 2025 liegen diese Berichte noch nicht vor. Die tatsächliche Spendenstruktur – wie viel stammt von Unternehmen, wie viel von Verbänden, wie viel von Einzelpersonen – lässt sich daher bisher nur für den schmalen Ausschnitt der Großspenden beziffern.

Auf Landesebene ist die Datenlage noch dünner. Die staatliche Parteienfinanzierung fließt zwar auch für Landtagswahlergebnisse, doch die Mittel werden zentral über den Bundestag festgesetzt und an die Bundespartei ausgezahlt, die sie intern verteilt. Wie viel bei den Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Sachsen ankommt, regeln die Finanzordnungen der Parteien – öffentlich einsehbar sind diese Verteilungsschlüssel in der Regel nicht.

Transparency International und LobbyControl fordern seit Jahren ein Verbot von Unternehmensspenden und eine Absenkung der Meldeschwelle auf 10.000 Euro. Die Grünen und die Linke haben sich diese Forderung in ihren Wahlprogrammen 2025 zu eigen gemacht; CDU/CSU, SPD und FDP haben das Thema in ihren Programmen weitgehend ausgespart. Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption drängt Deutschland zudem zu strengeren Rechenschaftspflichten bei der Wahlkampffinanzierung.

Der Hebel und seine Risiken

Die Koppelung von Eigeneinnahmen und staatlichem Zuschuss erzeugt einen Verstärkereffekt: Jeder gespendete Euro generiert bis zu 0,45 Euro zusätzlich vom Staat. Für die CDU, deren Großspenden 2025 bei 6,6 Millionen Euro lagen, ergibt das einen rechnerischen Zusatzanspruch von bis zu knapp drei Millionen Euro – sofern die Spender natürliche Personen sind und die 3.300-Euro-Grenze nicht überschreiten. Unternehmensspenden hingegen lösen keinen Zuwendungsanteil aus, fließen aber in die Gesamteinnahmen und heben damit die relative Obergrenze an. Der Mechanismus belohnt Parteien, die sowohl institutionelle als auch private Geber mobilisieren können.

Für die AfD stellt sich das Problem umgekehrt: Ihre Großspendenexplosion 2025 konzentriert sich auf wenige vermögende Einzelpersonen. Fällt die einbehaltene 2,35-Millionen-Spende als unzulässig weg, sinkt nicht nur die verfügbare Summe, sondern möglicherweise auch der darauf aufbauende staatliche Zuwendungsanteil. Die Partei bewegt sich in einem Feld, in dem ein einziger Verwaltungsakt Millionenbeträge verschieben kann.

Ab der Steuererklärung 2026 verdoppelt das Steueränderungsgesetz 2025 die steuerlich begünstigten Höchstbeträge für Parteispenden auf 3.300 Euro für Alleinstehende und 6.600 Euro für Verheiratete. Parteien mit breiter Basis werden davon stärker profitieren als solche, deren Finanzierung auf wenigen Großgebern ruht. Ob das die Schere schließt oder nur den absoluten Betrag anhebt, hängt davon ab, welche Parteien ihre Mitglieder tatsächlich zum Spenden bewegen.

Die Architektur der Parteienfinanzierung bildet am Ende ab, was sie abbilden soll: gesellschaftliche Verankerung, gemessen in Stimmen, Mitgliedern und Kleinspenden. Dass sie gleichzeitig Großspenden mit einem staatlichen Hebel versieht und die Transparenz unterhalb von 10.000 Euro im Dunkeln lässt, ist kein Betriebsunfall, sondern eine politische Entscheidung – getroffen von denselben Parteien, die von ihr profitieren.