Gleichzeitig verschieben KI-Agenten und vernetzte Endgeräte die Anforderungen an Bandbreite und Latenz in eine Größenordnung, die der aktuelle Ausbaustand nicht bedient. Deutschlands Glasfaserquote liegt bei rund 43 Prozent der Haushalte – im EU-Schnitt sind es 76,8 Prozent. Die Frage ist nicht nur, ob die Novelle den Ausbau beschleunigt, sondern ob sie ihn auf das richtige Ziel ausrichtet.

Was die Novelle konkret ändert

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung greift an drei Stellen ein. Erstens führt er ein „Recht auf Vollausbau" ein: Telekommunikationsunternehmen dürfen Glasfaserkabel im gesamten Gebäude verlegen, auch wenn der Eigentümer nicht zustimmt – sofern dieser den Ausbau nicht innerhalb von 20 Monaten selbst veranlasst. Zweitens sinkt die Genehmigungsfrist für Tiefbauarbeiten von drei auf zwei Monate, mit einer möglichen Verlängerung um weitere zwei Monate. Drittens erhalten Provider diskriminierungsfreien Zugang zu gebäudeinternen Netzen, was Mietern mehr Anbieterwahl geben soll. Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung der Wirtschaft durch den Bürokratieabbau auf rund 15 Millionen Euro.

Der Entwurf setzt zudem die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung in nationales Recht um und sieht einen Liegenschaftsatlas vor, der Gebäude der öffentlichen Hand als potenzielle Mobilfunkstandorte erfasst.

Wo die Branche Bremsen sieht

Die Kritik der Netzbetreiber konzentriert sich auf drei Punkte, die den proklamierten Beschleunigungseffekt konterkarieren könnten.

Zugangsregulierung ohne Marktbeherrschung. Breko und ANGA warnen, dass die Novelle die Zugangsregulierung auf Unternehmen ausweitet, die keine marktbeherrschende Stellung haben. Bislang musste vor allem die Telekom als ehemaliger Monopolist ihre Leitungen öffnen. Die neue Regel könnte regionale Glasfaseranbieter treffen, die mit eigenem Kapital ausbauen und nun befürchten, ihre Netze mit Wettbewerbern teilen zu müssen, bevor sich die Investition amortisiert. ANGA sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung, die gerade jene Anbieter bestraft, die den Ausbau vorantreiben.

Gebäudeinterne Netze. Der VATM hält die Regelungen zum Zugang zu Inhaus-Netzen für zu weitgehend. Die Sorge: Wenn jeder Provider ohne substanzielle Gegenleistung ins Gebäude darf, sinkt der Anreiz, selbst in die letzte Meile bis zur Wohnungstür zu investieren. Eigentümer stehen vor der Frage, ob die 20-Monats-Frist in der Praxis realistisch ist – Handwerkerkapazitäten und Planungsvorlauf sprechen dagegen.

Fehlende Stromanbindung für Mobilfunkmasten. Bitkom und VATM kritisieren, dass die Novelle die schnelle Stromanbindung neuer Mobilfunkstandorte nicht regelt – ein Problem, das aus dem Entwurf offenbar gestrichen wurde. Ohne verlässliche Stromversorgung bleibt ein genehmigter Mast ein leerer Stahlturm. Der Zusammenhang zum Glasfaserausbau ist direkt: Jede 5G-Basisstation braucht eine Glasfaser-Backhaul-Anbindung, und 5G ist die Brücke, über die Wearables und mobile KI-Geräte ihre Daten in Echtzeit übertragen.

Der KI-Faktor: Warum Bandbreite allein nicht reicht

Parallel zur Ausbau-Debatte verschiebt sich die Nachfrageseite. Microsoft hat mit „Project Solara" eine Plattform vorgestellt, die KI-Agenten anstelle klassischer Apps auf Endgeräten laufen lässt – auf spezialisierten Formfaktoren wie Wearables, Desk Hubs und Badges, entwickelt gemeinsam mit Qualcomm. Diese Geräte verlagern Rechenleistung in die Cloud und kommunizieren permanent mit KI-Modellen in Rechenzentren. Das Ergebnis: nicht ein einzelner großer Download, sondern ein kontinuierlicher Datenstrom mit harter Latenzanforderung.

Glasfaser liefert durchschnittliche Latenzzeiten von unter 5 Millisekunden, 5G verspricht theoretisch bis zu 1 Millisekunde. Für Echtzeitanwendungen wie Gesundheitsmonitoring über Wearables oder agentengesteuerte Büroassistenten ist nicht die Spitzenbandbreite entscheidend, sondern die stabile, niedrige Latenz unter Last. Eine Studie von 1&1 Versatel zeigt, dass über 76 Prozent der befragten Unternehmen eine leistungsfähige Internetverbindung als entscheidend für den Erfolg von KI-Anwendungen ansehen, während über 40 Prozent Schwierigkeiten bei der Bereitstellung benötigter Bandbreiten melden.

Der globale KI-Hardwaremarkt wurde 2024 auf 4,8 Milliarden US-Dollar geschätzt und soll bis 2034 auf 20,4 Milliarden US-Dollar wachsen – eine jährliche Wachstumsrate von 16,3 Prozent. Edge Computing kann einen Teil der Latenzproblematik abfedern, indem Daten am Entstehungsort verarbeitet werden. Doch auch Edge-Knoten brauchen Glasfaser-Anbindung an das Kernnetz. Die Infrastruktur, die Deutschland heute baut, muss nicht den Bedarf von 2026 decken, sondern den von 2030 – und dieser Bedarf wird von Millionen permanent vernetzter KI-Geräte definiert.

Die Effizienz-Lücke: Regulierung gegen Investitionslogik

Gegen die Effizienz-Achse gemessen, offenbart die TKG-Novelle ein strukturelles Dilemma. Die Bundesregierung will mit regulatorischen Mitteln einen Markt beschleunigen, dessen Investitionszyklen sich an Renditeerwartungen orientieren, nicht an Genehmigungsfristen. Die 8,5 Milliarden Euro, die die Branche 2026 in Glasfaser investieren will, und die 2,4 Milliarden Euro für Mobilfunk sind beachtlich. Die 1,8 Milliarden Euro, die der Bund über die Gigabitförderung 2.0 für über 500 Projekte in unterversorgten Gebieten bereitstellt, ergänzen den privatwirtschaftlichen Ausbau dort, wo er sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet.

Doch die Genehmigungsverfahren dauern in der Praxis oft acht bis zwölf Monate – selbst wenn die gesetzliche Frist bei zwei Monaten liegt, verzögern uneinheitliche kommunale Vorgaben, fehlende Digitalisierung der Antragsverfahren und Koordinationsprobleme zwischen Bund, Ländern und Kommunen den tatsächlichen Baubeginn. Der eco-Verband fordert eine konsequente Digitalisierung dieser Verfahren, was die Novelle zwar anspricht, aber nicht verbindlich umsetzt.

Für die regionale Ebene bedeutet das: In Ballungsräumen wie München, Hamburg oder dem Rhein-Main-Gebiet liegt die Glasfaserversorgung deutlich über dem Bundesdurchschnitt, weil der privatwirtschaftliche Ausbau sich dort rechnet. Im ländlichen Raum, etwa in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns oder der Eifel, bleibt die Versorgung auf Förderprogramme angewiesen. Die TKG-Novelle adressiert primär die letzte Meile ins Gebäude – das hilft wenig, wenn die Trasse zum Gebäude noch fehlt.

Was fehlt: Eine Infrastrukturpolitik, die Netz und Nutzung zusammendenkt

Die Novelle behandelt Glasfaserausbau als isoliertes Infrastrukturprojekt. Was sie nicht leistet: eine Verknüpfung mit der KI-Strategie der Bundesregierung, die bis 2025 rund 5 Milliarden Euro für Forschung, Transfer und Qualifikation vorgesehen hat. Beide Strategien laufen parallel, ohne dass die Netzanforderungen der KI-Anwendungsseite systematisch in die Ausbauplanung einfließen.

Drei Stellschrauben könnten das ändern. Erstens: verbindliche Latenz- und Symmetrie-Standards, nicht nur Bandbreitenziele. Wer „Gigabit für alle" verspricht, muss definieren, ob damit 1 Gbit/s im Download gemeint ist oder symmetrische Anbindung mit garantierter Latenz unter 5 Millisekunden – letzteres braucht die KI-Ökonomie. Zweitens: eine Lösung für die Stromanbindung von Mobilfunkmasten, ohne die 5G als KI-Zugangsschicht nicht flächendeckend funktioniert. Drittens: eine bundeseinheitliche Digitalisierung der Genehmigungsverfahren, die den Fristverkürzungen im TKG erst operative Wirkung gibt.

Die TKG-Novelle schafft rechtliche Voraussetzungen, die vor zwei Jahren noch fehlten. Ob sie den Ausbau tatsächlich beschleunigt, hängt weniger am Gesetzestext als an der Fähigkeit von Kommunen, Netzbetreibern und Energieversorgern, ihre Prozesse zu synchronisieren. Und ob der Ausbau, wenn er kommt, den richtigen Bedarf trifft, hängt daran, ob die Bundesregierung Netzpolitik und KI-Politik als zwei Seiten derselben Infrastrukturfrage begreift. Bislang tut sie das nicht.