Das klingt nach Prinzipienreiterei eines Politikers unter Druck. Die Datenlage gibt ihm in wesentlichen Punkten recht – ohne dass seine Position damit vollständig wäre.
Was die EU beschlossen hat
Das Europäische Parlament hat im Februar 2026 mit 418 zu 218 Stimmen eine Reform des EU-Rückführungsrechts gebilligt, die den Weg für sogenannte Return Hubs freiräumt: Hafteinrichtungen in Drittstaaten, die Personen aufnehmen sollen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Die neuen Regeln erlauben Abschiebungen auch ohne jede Verbindung der Person zum Aufnahmestaat – allein auf Basis bilateraler Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und dem Drittstaat. Die Haftdauer für Ausreisepflichtige steigt von bisher sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre, in Sonderfällen auf 30 Monate. Einreiseverbote verlängern sich von fünf auf zehn Jahre, mit der Option lebenslanger Verbote für als Sicherheitsrisiko eingestufte Personen.
Als Pilotmodelle gelten das italienisch-albanische Abkommen sowie eine niederländische Vereinbarung mit Uganda. Umsetzung frühestens ab 2027, nach weiteren Verhandlungen und rechtlichen Klärungen. Als mögliche Standorte werden Ruanda, Tunesien, Ägypten, Senegal, Ghana, Äthiopien, Uganda, Usbekistan und Kasachstan genannt – ein Tableau, das schon auf den ersten Blick mehr geografische Verfügbarkeit als rechtsstaatliche Auswahl spiegelt.
Macrons Einwand – und das stärkste Argument dagegen
Wer Macrons Position prüfen will, muss zunächst das Gegenargument ernst nehmen. Die Rückführungsquote in der EU liegt bei rund 29 Prozent der Personen, die ausreisepflichtig sind. Jede vierte Ausreisepflicht bleibt vollzugslos – weil Herkunftsstaaten Pässe verweigern, weil Verwaltungsverfahren scheitern, weil diplomatische Kanäle fehlen. Auch Frankreich stellt die meisten Abschiebungsanordnungen in der EU aus und setzt den kleinsten Teil davon um. Die Logik der Befürworter ist also nicht absurd: Wer ohnehin nicht abgeschoben werden kann, könnte wenigstens aus dem EU-Territorium herausgehalten werden, bis eine Lösung gefunden ist.
Macron hält dagegen mit zwei Argumenten, die er öffentlich formuliert hat: Die Zentren seien ineffizient, und er sei „nicht sicher, dass das unser Europa ist." Beide Argumente verdienen eine getrennte Überprüfung.
Zur Effizienz: Das britisch-ruandische Modell ist der bekannteste Versuch, Asylbewerber in ein Drittland auszulagern. Er scheiterte – nach Schätzungen mit Kosten von mehreren hundert Millionen Pfund, bevor ein einziger Mensch tatsächlich nach Ruanda gebracht wurde. Das italienisch-albanische Abkommen zeigt ähnliche Risse: Gerichte haben Überstellungen wiederholt gestoppt, weil die rechtliche Einstufung Albaniens als sicherer Drittstaat gerichtlich angefochten wurde. Das beweist keine generelle Unmöglichkeit solcher Zentren, aber es verschiebt die Beweislast: Wer Return Hubs befürwortet, muss erklären, warum das Konzept diesmal funktioniert, wo es bisher nicht funktioniert hat.
Zu den Werten: Hier ist Macrons Formulierung unscharf, trifft aber einen präzisen Nerv. Das Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention verbietet die Zurückweisung in Staaten, in denen Verfolgung droht. Die neuen EU-Regeln verlangen, dass ein Aufnahmestaat als „sicheres Drittland" gilt. Welche Kriterien das konkret sind, bleibt im Briefing offen – und genau dort liegt das Problem. Ägypten, Tunesien und Uganda etwa sind Länder mit erheblichen Menschenrechtsproblemen. Der V-Dem Liberal Democracy Index 2024 weist für alle drei deutlich niedrigere Werte aus als für EU-Mitgliedstaaten; insbesondere beim Minderheitenschutz und der Justizunabhängigkeit klaffen die Abstände weit. Wer Menschen ohne Herkunftsland-Verbindung in solche Staaten schickt, externalisiert nicht nur Verwaltungsarbeit – er externalisiert auch Haftbedingungen, Rechtswegzugang und im schlimmsten Fall Schutzverantwortung.
Die Demokratie-Achse: das eigentliche Problem
Das strukturelle Risiko liegt nicht im Konzept des Drittstaats als solchem, sondern in der Kontrollarchitektur. Wer haftet, wenn ein Abgeschobener in einem Return Hub gefoltert wird? Welches Gericht ist zuständig? Welche EU-Institution hat Zugang? Das neue Recht legt keine verbindliche Antwort auf diese Fragen fest.
Ärzte ohne Grenzen bezeichnen solche Zentren als „hochproblematisch" – nicht aus grundsätzlicher Ablehnung von Rückführungen, sondern wegen der absehbaren Kontrollücken. Das International Rescue Committee warnt vor rechtlichen schwarzen Löchern. Die EU-Abgeordnete Mélissa Camara hat im Parlament auf das Risiko hingewiesen, dass bilaterale Abkommen mit autoritären Regierungen diesen zusätzliche Druckmittel verschaffen.
Das ist kein theoretisches Szenario: Im Kontext des Libyen-Deals hat die EU Milliarden an die libysche Küstenwache gezahlt, die Menschen unter Bedingungen festhält, die internationale Institutionen als schwere Menschenrechtsverletzungen eingestuft haben. Return Hubs, die ohne robuste Überwachungsmechanismen und klare Haftungsregeln betrieben werden, wiederholen dieselbe Logik auf neuer rechtlicher Grundlage.
Ein Solidaritätsfonds von 430 Millionen Euro soll die Umsetzung unterstützen. Ob und wie diese Mittel für Kontrollmechanismen in Drittstaaten eingesetzt werden, ist nicht geregelt.
ODA-Falle: wenn Entwicklungshilfe zur Migrationskontrolle wird
Ein oft übersehener Dimension ist die Finanzierungsarchitektur. Die OECD legt fest, dass offizielle Entwicklungshilfe (ODA) primär der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Wohlergehen der Empfängerländer dienen muss – nicht der Durchsetzung innenpolitischer Migrationsinteressen der Geberländer. Aktivitäten, die nicht im Einklang mit internationalem Recht stehen, sind explizit nicht ODA-fähig.
Die Gefahr: Wenn EU-Mitgliedstaaten Return-Hub-Abkommen mit finanziellen Gegenleistungen verknüpfen – und der politische Druck dazu ist erheblich –, droht eine Grauzone, in der Entwicklungsmittel faktisch als Abschiebegebühr umgewidmet werden. Das beschädigt nicht nur die Integrität der Entwicklungspolitik, es setzt auch falsche Anreize für die Aufnahmeländer: Wer von EU-Geldern abhängig ist, übernimmt Bevölkerungsgruppen ohne eigenes rechtsstaatliches Interesse an deren Schutz.
Frankreichs innenpolitische Lage – und warum sie die Analyse kompliziert
Macrons Position ist nicht frei von innenpolitischem Kalkül. Frankreich hat 2023 rund 167.000 Asylanträge verzeichnet, mehr als je zuvor. Die Parlamentswahlen im Juli 2024 haben das Parlament politisch polarisiert: Rechtsextreme Parteien haben erhebliche Sitzzuwächse erzielt; konservative und rechte Kräfte haben Migration zur zentralen Scheidelinie gemacht. Macrons Regierungsbündnis steht unter konstantem Druck von rechts.
Das schafft eine pikante Konstellation: Macron positioniert sich gegen Return Hubs, die er in der Sache für ineffizient hält – während er gleichzeitig eine härtere Rückführungspolitik betreibt, die innenpolitisch nötig ist. Diese Doppelstrategie ist nicht unbedingt heuchlerisch; sie könnte auch die einzig mögliche Antwort auf einen Streit sein, in dem das einfache Signal (wir schieben ab) politisch verlangt wird, das konkrete Instrument (Abschiebezentren im Ausland) aber juristisch und praktisch nicht trägt.
Spanien und sein Ministerpräsident Pedro Sánchez teilen Frankreichs Ablehnung und sehen die Ressourcen als verschwendet. Beide befinden sich damit in einer deutlichen Minderheit: 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten tragen das Vorhaben mit.
Was offen bleibt
Die Kernfrage ist nicht, ob die EU Return Hubs einrichten darf. Das neue Recht erlaubt sie. Die Frage ist, ob sie so konzipiert werden können, dass sie rechtsstaatlich vertretbar sind – mit verbindlichen Kontrollmechanismen, klaren Haftungsregeln, unabhängigem Rechtswegzugang für Betroffene und einer Überprüfungsarchitektur, die nicht von der Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Aufnahmestaats abhängt.
Dafür existiert bislang kein Entwurf. Die Standorte sind unbekannt. Die Betriebsstruktur ist unklar. Die Finanzierung ist nicht geregelt. Die Abkommen sind nicht geschlossen. Umsetzung frühestens 2027.
Macron bremst. Das hat innenpolitische Gründe, rechtlich-strategische Gründe und, wenn man die Empirie der bisherigen Versuche ernst nimmt, auch gute sachliche Gründe. Wer ihn für grundsätzlich falscher hält als die 19 befürwortenden Staaten, muss erklären, welches der bisherigen Modelle funktioniert hat. Die Antwort auf diese Frage liegt noch aus.
