Diese Doppelrolle, Bühne und Gerichtssaal, macht ihn zu einer der eigentümlichsten Figuren der westdeutschen Linken.

Franz Josef Degenhardt, geboren am 3. Dezember 1931 in Schwelm, gestorben am 14. November 2011 in Quickborn, studierte von 1952 bis 1956 Jura in Köln und Freiburg, legte 1960 das zweite Staatsexamen ab und wurde 1966 promoviert. 1969 ließ er sich als Rechtsanwalt in Hamburg nieder. Parallel lief, seit den frühen Sechzigern, die zweite Karriere: die des Liedermachers, dessen „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern" (1965) bis heute funktioniert, weil es nicht die Kinder beschreibt, sondern die Sortierwut der Erwachsenen.

Der Anwalt im Stammheim-Prozess

Degenhardt verteidigte zunächst Angehörige der Außerparlamentarischen Opposition (APO), später Mitglieder der Rote Armee Fraktion; 1972/73 vertrat er Beschuldigte aus dem Umfeld der Baader-Meinhof-Gruppe. Im Hauptverfahren gegen die erste RAF-Generation, das am 21. Mai 1975 vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart im eigens errichteten Gerichtsgebäude bei der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim begann, war er als Wahlverteidiger von Gudrun Ensslin geführt — mit Kanzleisitz in Hamburg.

Der Prozess war kein gewöhnlicher. Er prägte das deutsche Strafprozessrecht: Verteidiger wurden unter dem Verdacht, Botschaften zwischen Inhaftierten und der noch aktiven RAF zu übermitteln, aus dem Verfahren ausgeschlossen; Gespräche zwischen Angeklagten und Anwälten wurden überwacht; eilig beschlossene Gesetze — bis hin zum Kontaktsperregesetz von 1977 — verschoben die Grenze zwischen Strafverteidigung und Strafverdacht. Wer hier verteidigte, verteidigte nicht nur Mandanten, sondern eine Vorstellung davon, was Verteidigung in einem Rechtsstaat unter maximalem Druck noch heißen darf. Dass ein bundesweit bekannter Liedermacher diese Rolle übernahm, war selbst eine Aussage.

Die Konsequenz zwischen Lied und Akte

Degenhardts Politik war keine Pose, sie kostete ihn etwas. 1961 in die SPD eingetreten, wurde er 1971 wegen seiner Unterstützung der DKP aus der Partei gedrängt; 1978 trat er der DKP bei und blieb ihr verbunden. Sein Werk wanderte mit: vom melancholischen Chanson der frühen Platten zum offen agitatorischen Ton der Siebziger, dazu Romane wie der Bestseller „Zündschnüre". Wo andere zwischen Kunst und Überzeugung eine schützende Distanz ließen, zog er sie zusammen — im Lied wie in der Verteidigerrolle.

Das ist die eigentliche Pointe dieses Lebens, und sie erklärt, warum eine Suche nach dem vagen „Degenhardt" unweigerlich bei ihm landet: Kein anderer Träger des Namens hat die Bundesrepublik so beharrlich von ihrem linken Rand her befragt — mit der Gitarre und mit dem Strafgesetzbuch. Ob man seine Haltung teilt oder nicht, entscheidet sich an der Frage, die er offen ließ: Wie weit darf ein Rechtsstaat die Verteidigung einschränken, ohne das zu beschädigen, was er gegen seine Feinde verteidigt? Die Stammheim-Jahre haben darauf keine bequeme Antwort gegeben — und die Frage kehrt bei jeder neuen Sicherheitsdebatte zurück.