Die Techniker Krankenkasse hat 2020 ausgewertet, wie sich Zuwanderer auf die GKV-Finanzen ausgewirkt haben. Ergebnis: Zuwanderer entlasteten die GKV zwischen 2012 und 2020 um rund acht Milliarden Euro jährlich. Von 2013 bis 2019 stellten sie etwa 6,4 % der Versicherten, zahlten aber 7,9 % der Beiträge und nahmen nur 3,5 % der Leistungen in Anspruch. Der Grund ist strukturell, nicht zufällig: Zuwanderer sind im Schnitt rund 30 Jahre alt – jünger als der Durchschnitt der GKV-Versicherten – und haben seltener beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige.

Das ist kein Randbefund. Es ist das zentrale Datum der Debatte, und es steht der AfD-These direkt entgegen.

Nun zur Gegenseite, weil sie das stärkste Argument verdient: Die TK-Analyse bezieht sich auf Zuwanderer in Beschäftigung. Bürgergeldempfänger – ob deutsch oder ausländisch – sind eine andere Gruppe. Für sie zahlt der Bund Pauschalbeiträge in die GKV, die nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes die tatsächlichen Gesundheitskosten nicht decken. Die Techniker Krankenkasse hat dazu Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Das ist ein reales Finanzierungsproblem – nur ist es kein migrationsspezifisches, sondern ein Konstruktionsfehler der Bürgergeld-Finanzierung, der deutsche wie ausländische Empfänger gleichermaßen betrifft.

Noch schärfer: Auf eine parlamentarische Anfrage der AfD antwortete die Bundesregierung, ihr lägen keine belastbaren Daten zu den spezifischen Gesundheitskosten von Ausländern vor, die über die GKV oder nach § 264 SGB V versorgt werden. Die AfD kritisiert Migration als Kostentreiber. Die Regierung sagt: Wir wissen es nicht genau. Beides gleichzeitig kann nicht stimmen.


Was die AfD fordert – und was dahintersteckt

Die AfD-Fraktion (Antragsteller: Martin Sichert, René Springer) verlangt im Bundestag, dass die Beiträge für alle Bürgergeldempfänger kostendeckend vom Bund erstattet werden – soweit betreiben CDU/CSU und GKV-Spitzenverband dieselbe Forderung. Darüber hinaus soll das, was die AfD „versicherungsfremde Leistungen für ausländische Bürgergeldempfänger" nennt, vollständig aus dem Sozialsystem herausgelöst werden; ausländische Empfänger sollen für ihre Gesundheitskosten selbst aufkommen. Ein weiterer AfD-Antrag zielt auf die drastische Reduzierung der Kassenanzahl.

Die Bundestags-Mehrheit hat diese Anträge abgelehnt.

Der Begriff „versicherungsfremde Leistungen" ist dabei kein AfD-Vokabular, sondern ein finanzpolitischer Fachbegriff. Versicherungsfremd heißt: Die Leistung folgt nicht aus dem Versicherungsprinzip (Beitrag gegen Risikoschutz), sondern aus sozialpolitischen Entscheidungen. Dazu zählen Beiträge für Bürgergeldempfänger, beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Mutterschutz – rund 18 % der GKV-Gesamtausgaben, etwa 58 Milliarden Euro im Jahr 2024. Dass diese Leistungen stärker aus Steuern finanziert werden sollten, fordern neben den Grünen auch der Bundesrat, Verdi und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Das ist Konsens über Parteigrenzen hinweg.

Was die AfD vom Konsens trennt: Sie verknüpft das Finanzierungsargument mit der Forderung, ausländische Bürgergeldbezieher aus dem System herauszunehmen. Das sind zwei verschiedene Fragen – die erste ist eine Finanzierungsfrage, die zweite eine Frage des Leistungsausschlusses nach Nationalität. Nur die erste ist durch Zahlen gedeckt.


Was Özdemir sagt – und was er meint

Cem Özdemir hat sich im Spiegel-Interview vom 25. Juni 2026 nicht als GKV-Experte positioniert. Seine Aussagen zur Krankenkassendebatte sind indirekt: Demokratische Parteien müssten sich „am Riemen reißen", Bürokratie abbauen, die AfD durch bessere Regierungsarbeit schrumpfen. Zur Migration sagt er, Deutschland sei auf Zuwanderung angewiesen – im Pflege- und Krankenhausbereich könne man sich das ohne Personal mit Migrationshintergrund kaum vorstellen –, aber irreguläre Migration müsse stärker gesteuert werden.

Das ist eine politische Positionierung, keine Sachanalyse der GKV-Finanzen. Die Frage des Chefredakteurs – Klientelpolitik oder berechtigte Kritik? – muss hier präzisiert werden: Özdemir kritisiert im engeren Sinne die Krankenkassen gar nicht. Er bedient ein Bild, in dem pragmatische Migrationspolitik und funktionierende Institutionen zusammengehören. Das ist eine Weltanschauung, keine Klientelbedienung im technischen Sinne – aber es ist auch keine Stellungnahme zur Beitragsstruktur der GKV.

Die Grünen-Bundestagsfraktion ist konkreter: Sie fordert, Beiträge für Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss zu dynamisieren, was ab 2027 zu einer Beitragssenkung von bis zu zwei Prozentpunkten führen würde – eine Entlastung von rund 15 Milliarden Euro jährlich, auch für Arbeitgeber. Das ist eine substanzielle, überprüfbare Forderung, die sich von der AfD-Position dadurch unterscheidet, dass sie das Finanzierungsproblem lösen, nicht einen Bevölkerungsteil ausschließen will.


Die eigentliche Lücke

Was fehlt, ist eine belastbare amtliche Statistik zu den GKV-Kosten nach Aufenthaltsstatus. Die Bundesregierung hat das auf AfD-Anfrage eingeräumt. Das ist politisch brisant: Ohne diese Daten lässt sich weder die AfD-These bestätigen noch widerlegen – zumindest nicht für die Gruppe der nicht erwerbstätigen Zuwanderer. Die TK-Analyse, die den Positivbefund liefert, bezieht sich auf Erwerbstätige; sie ist methodisch solide, aber nicht vollständig.

Özdemirs Verweis auf die Abhängigkeit des deutschen Gesundheitssystems von Fachkräften mit Migrationshintergrund ist empirisch untermauert: 79 % des Beschäftigungswachstums zwischen Juni 2018 und Juni 2023 entfielen auf ausländische Arbeitskräfte. Ohne diese Gruppe würde der Beitragssatz höher liegen, nicht niedriger.

Die GKV-Finanzierungslücke ist real – die AfD beziffert sie auf bis zu 15 Milliarden Euro 2027, steigerbar auf über 40 Milliarden bis 2030. Ob diese Schätzung hält, hängt von politischen Entscheidungen der kommenden Jahre ab. Der Streit, wer dafür verantwortlich ist, lässt sich mit den vorhandenen Daten nicht auf Migration zurückführen. Er lässt sich auf eine Konstruktionsentscheidung zurückführen: Wer zahlt für Leistungen, die der Solidarstaat beschlossen hat, aber nicht solidarisch finanziert?

Das ist die Frage, über die CDU, SPD, Grüne und GKV-Spitzenverband seit Jahren reden – und die AfD nutzt die Unklarheit der Antwort, um eine andere Frage einzuschieben.