Auf Macs und der Apple Vision Pro läuft sie, weil Apple dort nicht als „Gatekeeper" im Sinne des Digital Markets Act gilt. Das ist keine technische Kuriosität, sondern die Sollbruchstelle eines Regulierungskonflikts, der über Apple weit hinausreicht.

Was der DMA verlangt – und warum Apple darin ein Sicherheitsproblem sieht

Der Digital Markets Act verpflichtet als Gatekeeper eingestufte Plattformen, Drittanbietern gleichwertigen Zugang zu ihren Kerndiensten zu gewähren. Für Apple bedeutet das konkret: Wer Siri AI auf dem iPhone tief ins System integriert, muss denselben Systemzugang auch konkurrierenden KI-Assistenten öffnen – Zugriff auf Mails, Kalender, Nachrichten, Fotos, App-Kontrolle.

Apple argumentiert, genau das sei das Problem. Ein Drittanbieter-KI-System mit vergleichbarer Systemtiefe könne private Nutzerdaten abgreifen, ohne dass Nutzer das immer erkennen oder verhindern könnten. Apple hat der EU-Kommission einen „Trusted System Agent“ vorgeschlagen – eine Zwischenschicht, die Drittanbietern kontrollierten Zugang ermöglicht, ohne vollständige Systemrechte zu vergeben. Die Kommission lehnte den Vorschlag ab.

Die EU-Kommission widerspricht der gesamten Rahmung: Der DMA verbiete keine neuen Produkte, er verlange lediglich deren regelkonforme Ausgestaltung. Apple habe in Wirklichkeit beantragt, für mindestens 18 Monate von seinen DMA-Verpflichtungen befreit zu werden – ein Aufschub, kein Kompromiss. Die Entscheidung zur Nicht-Einführung sei Apples eigene, keine Folge der Regulierung.

Wer hat Recht – und was lässt sich von außen beurteilen?

Das stärkste Argument für Apples Position: Die Forderung nach symmetrischem Systemzugang ist technisch nicht trivial. Siri AI operiert auf einer Ende-zu-Ende-vertrauenswürdigen Architektur, in der On-Device-Verarbeitung und „Private Cloud Compute“ aufeinander abgestimmt sind. Einen externen KI-Assistenten mit identischer Systemtiefe einzubinden, ohne Datenlecks zu riskieren, ist kein Marketingargument – es ist ein Ingenieursproblem. Unabhängige Sicherheitsexperten haben darauf hingewiesen, dass KI-Systeme mit tiefem Systemzugang grundsätzlich neue Angriffsflächen öffnen.

Gleichzeitig ist aus öffentlich verfügbaren Quellen nicht verifizierbar, ob Apples abgelehnte Lösungsvorschläge dieses Problem wirklich gelöst hätten oder ob sie primär darauf abzielten, das geschlossene Ökosystem zu schützen. Apple öffnet seine KI-Plattform global freiwillig für Drittanbieter wie ChatGPT – die Datenschutzbedenken, die Apple gegenüber der EU vorträgt, existieren damit auch in der globalen iOS-27-Architektur. Dieser Widerspruch schwächt Apples Position erheblich: Wer weltweit dieselbe Öffnung vornimmt, kann sie in der EU schwerlich als Sicherheitsrisiko bezeichnen.

Die Effizienz-Frage: Was kostet dieser Streit wen?

An der Effizienz-Achse betrachtet ergibt sich ein klares Bild. Europa produziert knapp 27 % von Apples weltweitem Jahresumsatz. Der Markt ist groß genug, dass Apple ihn trotz des Konflikts nicht aufgibt – Geräteverkäufe stiegen zuletzt sogar. Der Schaden ist asymmetrisch: Europäische iPhone-Nutzer erhalten eine technologisch abgespeckte Version eines Produkts, für das sie denselben Preis bezahlen wie Nutzer in den USA oder Australien. Die Innovationsdividende des KI-Booms fließt an ihnen vorbei.

Für Apples Wettbewerbsposition gegenüber Google Gemini und anderen KI-Diensten ist die Lage differenzierter. Gemini ist bereits in Google-Diensten für EU-Nutzer verfügbar; Anthropics Claude läuft browserbasiert ohne die für Siri AI relevante Gerätesystemintegration. Die für Siri AI charakteristische tiefe OS-Integration – der eigentliche Wettbewerbsvorteil – bleibt in Europa vorerst aus. Ob das Apple auf mittlere Sicht Marktanteile kostet, hängt davon ab, wie schnell Nutzer Gerätewechsel an KI-Features koppeln.

Hypothesen

Lässt sich aus der aktuellen Lage eine falsifizierbare Prognose ableiten? Zwei Hypothesen:

H1: Apple und die EU-Kommission einigen sich bis Ende 2026 auf ein Interoperabilitätsmodell, das Siri AI auf iPhones und iPads in der EU ermöglicht. Auflösungsdatum: 31. Dezember 2026. Messgröße: offizielle Ankündigung einer Einigung oder ein neues Apple-Newsroom-Statement zur EU-Verfügbarkeit. Die Gegenindikation ist stark: Bisherige Verhandlungen lieferten keinen Kompromiss; die Kommission signalisierte, DMA-Verpflichtungen seien nicht verhandelbar.

H2: Die Verzögerung führt in keinem EU-Mitgliedsstaat bis Ende 2026 zu messbaren Marktanteilsverlusten für Apple bei Smartphone-Neuverkäufen. Auflösungsdatum: 31. März 2027 (nach vollständigem Verkaufszyklus). Messgröße: IDC- oder Counterpoint-Daten zur Smartphone-Marktanteilsentwicklung in Deutschland, Frankreich und Polen.

Was bleibt

Der Streit zwischen Apple und der EU-Kommission ist kein Missverständnis, das guter Wille auflösen könnte. Er ist strukturell: Der DMA wurde gebaut, um Plattformmacht zu brechen. Apple baute seinen Wettbewerbsvorteil auf Plattformkontrolle. Beides gleichzeitig zu haben, ist nicht möglich.

Die interessante Frage ist nicht, wer die besseren Absichten hat. Sie lautet: Welches Regulierungsmodell führt mittelfristig zu mehr Datenschutz für europäische Nutzer – erzwungene Interoperabilität mit all ihren Angriffsflächen, oder geschlossene Ökosysteme unter demokratischer Aufsicht? Auf diese Frage hat der DMA eine Antwort gegeben. Ob sie die richtige ist, wird der Markt zeigen – sobald der Konflikt gelöst ist und die Daten vorliegen.

Wäre doch schön, wenn dieser Streit in einem Präzedenzfall endet, der Interoperabilität und Sicherheitsarchitektur versöhnt, statt beide Seiten in einem regulatorischen Patt zu lassen.