Frankreichs Digitalsteuer bringt dem Fiskus rund 785 Millionen Euro im Jahr – ein Bruchteil der globalen Umsätze der betroffenen Tech-Konzerne. Wer bei dieser Relation mit der Vernichtung eines transatlantischen Handelsabkommens droht, schützt keine Unternehmen – er markiert Terrain.

Dabei hat das stärkste Argument für Europas Digitalsteuern nichts mit Protektionismus zu tun. Es ist ein Gerechtigkeitsargument, und es hält stand: Alphabet, Meta, Amazon und Apple erzielen Milliardengewinne in Deutschland, Frankreich, Österreich – nutzen Infrastruktur, Rechtssysteme, Arbeitsmärkte – und zahlen effektive Körperschaftsteuersätze, die nach Berechnungen der EU-Kommission bei etwa 3,4 Prozent liegen, während klassische Unternehmen laut denselben Berechnungen auf durchschnittlich 23,3 Prozent kommen. Das ist kein Wettbewerb, das ist strukturelle Asymmetrie. Die nationalen Digitalabgaben – Frankreich 3 Prozent auf Umsatz seit 2019, Österreich 5 Prozent auf Online-Werbung seit 2020 – sind der Versuch, diese Lücke zu schließen, bis eine globale Lösung greift. Die OECD-Verhandlungen darüber laufen seit Jahren. Dass sie stocken, liegt nicht an Paris oder Wien.


Soweit der faire Teil. Jetzt das Problem.

Trumps Drohung, jeden Staat mit 100 Prozent Zoll zu belegen, der eine solche Steuer erhebt oder einführt, ist nicht Handelspolitik. Sie ist die Instrumentalisierung des Handelsrechts als außenpolitisches Disziplinierungsmittel – und das gegen Maßnahmen, deren WTO-Konformität noch keinem Schiedsgericht vorgelegt wurde. Der US-Präsident erklärt auf Truth Social kurzerhand, dass diese Zölle bestehende Abkommen außer Kraft setzen – darunter das gerade erst von allen EU-Ländern gebilligte Abkommen, das die Zölle auf die meisten europäischen Exporte bei 15 Prozent gedeckelt hatte. Das Timing ist kein Zufall: Die Tinte war kaum trocken.

Das Bewertungskriterium hier ist Effizienz im technischen Sinne: Führt die Maßnahme zum erklärten Ziel auf dem kostengünstigsten Weg? Sie tut es nicht. Stattdessen produziert sie Unsicherheit für europäische Exporteure, erhöht den Druck auf die EU-Kommission, politisch zu reagieren statt sachlich zu verhandeln, und untergräbt den multilateralen Rahmen, der für amerikanische Unternehmen selbst langfristig stabilen Marktzugang garantiert. Ein Zollsatz von 100 Prozent auf EU-Waren würde Preise in den USA treiben, Lieferketten zerreißen und Retaliationsmaßnahmen der EU auslösen – die Kommission hat eine „rasche und entschlossene Reaktion“ angekündigt, ohne bisher die Instrumente zu benennen. Beide Seiten würden verlieren; die Digitalsteuereinnahmen blieben davon unberührt.

Hinzu kommt: Trumps eigene Rechtsbasis ist brüchig. Mehrere seiner früheren unilateralen Zölle wurden vom Obersten US-Gerichtshof für rechtswidrig erklärt. Eine Drohung, bestehende Abkommen durch eine Truth-Social-Nachricht zu überschreiben, ist verfassungsrechtlich nicht mehr als eine Geste – solange der Kongress nicht mitspielt.


Was bleibt, ist das eigentliche Muster. Die USA unter Trump behandeln Handelsverträge nicht als Institutionen mit Bindungswirkung, sondern als Verhandlungsangebote auf Widerruf. Das ist keine Überraschung mehr – es ist die Geschäftsgrundlage. Europa hat das spätestens seit dem ersten Amtsantritt verstanden; die Frage ist, ob die Reaktion darauf reif genug ist.

Die Bundesregierung demonstriert in dieser Frage, wie man auf kleinstem Raum maximale Unklarheit erzeugt: Wirtschaftsministerin Katerina Reiche (CDU) spricht sich gegen eine Digitalsteuer aus, Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer (parteilos) kündigt Gesetzespläne dafür an. Wer genau für welche Position mit welchem Mandat spricht, bleibt offen. Das ist keine Verhandlungsposition, das ist Koalitionsarithmetik als Außenpolitik.

Dabei wäre die europäische Antwort eigentlich nicht schwer zu formulieren: Souveräne Staaten setzen Steuern nach Maßgabe ihrer Parlamente und internationaler Verpflichtungen – nicht nach den Wünschen einer ausländischen Regierung, die eigene Konzerne schützen will. Die EU-Kommission hat diesen Satz schon gesagt. Er müsste jetzt mit einer konkreten Gegendrohung unterlegt werden, die ökonomisch proportional und rechtlich wasserdicht ist – kein Versprechen, eine Zahl.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat Digitalsteuern kürzlich als mögliches Instrument im US-Handelsstreit analysiert – nicht als fiskalisches Werkzeug, sondern als Hebel. Das ist die ehrlichste Beschreibung des Zustands: Steuerpolitik als Verhandlungsmasse in einem Konflikt, für den es eigentlich die OECD gibt.

Dort, in den OECD-Verhandlungen über eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte in der Digitalwirtschaft (Pillar One), liegt die einzige Lösung, die Trump nicht einseitig kündigen kann. Dass diese Verhandlungen seit Jahren nur langsam vorankommen, ist der eigentliche Grund, warum Paris und Wien nationale Notlösungen basteln. Trumps Zolldrohung ist nicht die Ursache des Problems. Sie ist seine Fortsetzung mit lauteren Mitteln.