Rechnet man das hoch, kostet die Verzinsung dieser Liquidität das Eurosystem etwa 48,7 Milliarden Euro im Jahr.

Genau an dieser Stelle setzt ein Vorschlag an, den die EZB laut Agenturberichten prüft und bis Herbst 2026 entscheiden will: die Mindestreserve verdoppeln. Von einem auf zwei Prozent der Kundeneinlagen.

Der Reiz des Manövers liegt darin, dass es nach nichts aussieht. Die Leitzinsen bleiben, wo sie sind. Kein Signal an die Märkte, keine Pressekonferenz mit Lagarde am Pult. Es ist eine Verschiebung in der Klempnerei des Geldsystems — und trotzdem ginge es um viel Geld.

Was die Mindestreserve ist, und warum ihre Höhe plötzlich zählt

Jede Bank im Euroraum muss einen Bruchteil ihrer Kundeneinlagen bei der Zentralbank parken. Dieses Pflichtguthaben verzinst die EZB nicht — es liegt einfach da. Alles, was eine Bank darüber hinaus bei der Notenbank hält, gilt als Überschussliquidität und wird derzeit mit dem Einlagensatz von 2,25 Prozent verzinst.

Der Trick des Vorschlags: Er verschiebt Geld von der teuren in die kostenlose Kategorie. Steigt die Mindestreserve von einem auf zwei Prozent, wandert ein Teil der Einlagen aus der verzinsten Überschussliquidität in das unverzinste Pflichtguthaben. Das aktuelle Mindestreserve-Volumen liegt bei rund 173,56 Milliarden Euro; eine Verdopplung entzöge dem verzinsten Topf über 160 Milliarden Euro. Die EZB spart dadurch nach den kursierenden Schätzungen fast vier Milliarden Euro Zinsausgaben pro Jahr.

Bemerkenswert ist die Symmetrie zur Vergangenheit. Der Satz stand schon einmal bei zwei Prozent — bis die EZB ihn 2012 auf ein Prozent senkte, in einer Zeit, in der sie Banken Liquidität eher zuschieben als abziehen wollte. Was 2012 als Lockerung gedacht war, würde 2026 rückabgewickelt, mit umgekehrtem Vorzeichen. Nicht, weil sich die geldpolitische Lehre geändert hätte, sondern weil sich das Vorzeichen der Notenbank-Bilanz gedreht hat: Aus einer Institution, die auf ihren Anleihen verdiente, ist eine geworden, die für die Verzinsung der Einlagen zahlt.

Wer die Rechnung bekommt

Vier Milliarden Euro, die die EZB spart, verschwinden nicht — sie tauchen als Mindereinnahme woanders auf. Und zwar bei den Geschäftsbanken. Was für die eine Seite eine unverzinste Pflichtreserve ist, ist für die andere entgangener Zinsertrag: Geld, das nicht mehr zu 2,25 Prozent bei der Notenbank liegt, sondern zinslos.

Für die deutschen Bankengruppen ist von rund einer Milliarde Euro Mehrbelastung die Rede. Eine Präzisionszahl je Institut liegt öffentlich nicht vor — das ist eine der Leerstellen des bisher bekannten Vorschlags. Die Bankenverbände nennen die Maßnahme deshalb eine Zusatzsteuer, die die Ertragskraft schwäche und im globalen Wettbewerb benachteilige, weil etwa US-Institute keine vergleichbare unverzinste Reserve stemmen müssen.

Das stärkste Argument der Kritiker verdient dabei präzise Betrachtung: Es geht nicht um die absolute Höhe — eine Milliarde ist im Verhältnis zu den Gewinnen des deutschen Bankensektors keine existenzielle Größe. Es geht um das Prinzip. Die Reserve wird zum fiskalischen Instrument umgewidmet. Sie soll nicht mehr primär Liquidität steuern, sondern die Bilanz der Notenbank sanieren. Wer das als Aufsichtsinstrument versteht, sieht darin eine Zweckentfremdung.

Auf der Habenseite der Rechnung stehen die nationalen Zentralbanken. Die Bundesbank, deren 51-Milliarden-Loch politisch heikel ist, weil Verluste über Jahre die Gewinnausschüttung an den Bundeshaushalt ausbleiben lassen, würde direkt entlastet. Der Vorschlag verschiebt also nicht nur Geld zwischen verzinsten und unverzinsten Töpfen, sondern zwischen dem Bankensektor und dem öffentlichen Haushalt — auf einem Umweg, der ohne Parlamentsdebatte auskommt.

Der zweite Hebel, der stiller wirkt

An die Endkunden — Sparer, Kreditnehmer — dürfte davon wenig durchschlagen. Die direkten Effekte einer Mindestreserve-Änderung auf das Kreditvolumen gelten als begrenzt. Ob Banken eine Milliarde Mehrbelastung an Sparzinsen weitergeben, hängt weniger an der EZB als am Wettbewerb um Einlagen — und der spricht dagegen, dass eine Bank ihren Sparern schlechtere Konditionen bietet, nur weil ihr Pflichtguthaben gewachsen ist.

Hier liegt die eigentliche Pointe: Das Mindestreserve-Manöver ist ein bilanzpolitisches, kein geldpolitisches Instrument. Es soll die Inflation nicht bekämpfen. Das erledigt ein anderer Hebel.

Denn parallel läuft der laute Teil der EZB-Politik. Am 11. Juni 2026 hob der EZB-Rat die Leitzinsen erstmals seit fast drei Jahren an — um 25 Basispunkte auf einen Einlagensatz von 2,25 Prozent, einen Hauptrefinanzierungssatz von 2,40 und einen Spitzenrefinanzierungssatz von 2,65 Prozent. Der Grund: Die Inflation im Euroraum lag im Mai 2026 bei 3,2 Prozent, die Kerninflation bei 2,5 — beide über dem Ziel von zwei Prozent. Die EZB revidierte ihre Inflationsprognose für 2026 auf 3,0 Prozent nach oben, getrieben unter anderem von Energiepreisen im Zuge des Nahostkonflikts, und senkte zugleich die Wachstumsprognose auf 0,8 Prozent.

Diese Konstellation — steigende Preise bei schwacher Konjunktur — ist das eigentliche Dilemma. Der Zins bekämpft die Inflation, bremst aber das Wachstum. Und je höher der Einlagensatz klettert, desto teurer wird die Verzinsung der Überschussliquidität. Der laute Hebel verschärft also genau das Problem, das der stille lösen soll.

Warum das Manöver funktionieren dürfte — und woran man es erkennt

Verglichen mit den großen Instrumenten der vergangenen fünfzehn Jahre ist die Mindestreserve ein Skalpell, kein Vorschlaghammer. Quantitative Lockerung veränderte Billionen-Bilanzen und dauerhaft die Marktstruktur; ihre Nebenwirkungen — eben jene Überschussliquidität — wirken bis heute nach. Die Reserve-Erhöhung dagegen ist reversibel, ihre Wirkung kalkulierbar, ihr Übertragungsweg kurz. Sie tut genau eine Sache: Sie senkt die Zinslast der Notenbank. Das ist zugleich ihre Stärke und ihre Grenze. Ein Instrument, das nur an der Bilanz zieht, kann die Bilanz nicht gegen den Zinstrend verteidigen — solange der Einlagensatz steigt, wächst die Restlast auf den verbleibenden 2 Billionen Überschuss weiter.

Ob der EZB-Rat den Schritt geht, entscheidet sich bis Herbst. Die formelle Diskussion steht noch am Anfang; schon vor zwei Jahren wurde die Idee erwogen und verworfen. Woran sich erkennen lässt, wie ernst es die Notenbank meint: ob sie den Vorschlag an die geldpolitische Strategieüberprüfung koppelt — dann wäre es ein Instrument mit Begründung — oder ihn als reine Kostenmaßnahme durchzieht. Im zweiten Fall würde sichtbar, was die Bankenverbände befürchten: dass die Reserve ihre Funktion gewechselt hat, von der Liquiditätssteuerung zur Bilanzsanierung. Die nächste geldpolitische Sitzung am 23. Juli 2026 ist der erste Termin, an dem sich zeigt, in welche Richtung die Debatte läuft.