Als Gleichbehandlung verkauft, produziert die Reform für Millionen Kleinanleger vor allem eines: Aufwand, dessen Ertrag für den Staat unklein ist.
Kernpunkte
- Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sieht vor, die einjährige Haltefrist für private Krypto-Gewinne nach § 23 EStG zu streichen; Gewinne würden dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
- Ab 2026 zwingt die EU-Meldepflicht DAC8 Krypto-Dienstleister, Transaktionsdaten an die Finanzämter zu melden – die Reform trifft also auf einen Apparat, der erstmals mitzählen kann.
- Die erhoffte Mehreinnahme ist umstritten: Der genannte Zielwert von mindestens 5 Milliarden Euro jährlich wird von Fachleuten auf wenige Hundert Millionen heruntergeschätzt.
- Gemessen am Kriterium Effizienz überzeugt die Gleichstellung mit Aktien im Prinzip – in der geplanten Ausführung erzeugt sie mehr Verwaltungslast als Ertrag.
Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland nutzen laut Bundesregierung Kryptowerte. Für sie gilt heute eine simple Regel: Wer Bitcoin, Ether oder anderes länger als zwölf Monate hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keinen Cent Steuer. Grundlage ist § 23 Einkommensteuergesetz, der Kryptowerte als „andere Wirtschaftsgüter“ einordnet – eine Kategorie, in der auch Gold und Kunst sitzen. Der Bundesfinanzhof hat diese Einordnung 2023 bestätigt.
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 will damit Schluss machen. Kryptowerte im Privatvermögen sollen künftig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen. Übersetzt: keine Haltefrist mehr, Gewinne steuerpflichtig ab dem ersten Tag, voraussichtlich mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag – zusammen rund 26,4 Prozent. Ob es bei der Abgeltungsteuer bleibt oder der persönliche Einkommensteuersatz greift, ist noch offen, ebenso der Bestandsschutz für Altbestände. Das Vorhaben hat Kabinett, Bundesrat und Bundestag noch vor sich.
Die Begründung des Finanzministeriums klingt bestechend: Wer Gewinne erzielt, soll seinen Beitrag zum Gemeinwesen leisten – egal, ob aus Aktien oder aus Bitcoin. Und tatsächlich ist die Ungleichbehandlung schwer zu rechtfertigen. Ein Aktionär versteuert seinen Kursgewinn nach zwölf Monaten genauso wie nach zwei Wochen; der Krypto-Halter geht nach einem Jahr steuerfrei aus. Zwei Anleger, zwei ähnliche Spekulationsgewinne, zwei völlig verschiedene Steuerbescheide – das ist kein Naturgesetz, sondern eine historische Sonderbehandlung. Wer sie verteidigt, muss erklären, warum ausgerechnet der digitale Vermögenswert einen Freibrief verdient, den der Sparer mit dem Aktiendepot nicht bekommt. Diese Frage beantwortet die Anlegerlobby nicht.
Und doch trägt das Prinzip die Reform nicht so weit, wie das Ministerium tut.
Denn der Vergleich mit Aktien hinkt an der entscheidenden Stelle. Kryptowerte werden steuerlich behandelt wie Gold, Fremdwährungen, Kunst – all diese „anderen Wirtschaftsgüter“ behalten ihre einjährige Haltefrist. Nur Bitcoin soll herausgelöst und zu den Wertpapieren umsortiert werden. Steuerrechtler halten das für verfassungsrechtlich angreifbar: Eine Kryptowährung ist kein Unternehmensanteil, sie verbrieft keinen Ertrag, keine Dividende, keinen Anspruch. Ökonomisch ähnelt sie einer Fremdwährung oder einem Rohstoff weit mehr als einer Aktie. Wer nur den Bitcoin umkategorisiert und den Goldbarren in der alten Regel lässt, schafft eine neue Ungleichbehandlung, während er die alte beseitigt. Das ist keine Systematik, das ist Rosinenpickerei nach Kassenlage.
Damit zum Kriterium, an dem sich diese Reform messen lassen muss: Effizienz – der Ertrag pro eingesetztem Verwaltungsaufwand. Hier wird es dünn. Die Bundesregierung nennt als Ziel Mehreinnahmen von mindestens 5 Milliarden Euro pro Jahr. Fachleute halten das für weit überzogen und erwarten eher wenige Hundert Millionen. Die Differenz ist nicht kosmetisch: Sie entscheidet, ob sich der Aufwand lohnt. Denn dieser Aufwand ist real. Jeder Tausch von Bitcoin in Ether, jede Zahlung mit Krypto, jeder Verkauf wird zum steuerlich relevanten Ereignis, das dokumentiert, bewertet und in der Erklärung geführt werden muss – über Jahre, über wechselnde Kurse, über Dutzende Transaktionen. Der Kleinanleger, der 2021 für 300 Euro eingestiegen ist, wird zum Buchhalter seiner selbst.
Der stärkste Einwand gegen meine Skepsis kommt nicht aus der Politik, sondern aus Brüssel. Ab 2026 greift die EU-Richtlinie DAC8: Krypto-Dienstleister müssen Transaktionsdaten und Steuer-IDs ihrer Kunden automatisch an die Finanzbehörden melden. Der Staat bekommt also erstmals ein Werkzeug, das die neue Steuerpflicht überhaupt durchsetzbar macht – ohne Meldepflicht wäre die Haltefrist-Abschaffung eine Regel für Ehrliche gewesen. In dieser Logik ist die Reform nicht Schikane, sondern die überfällige materielle Folge einer Transparenz, die ohnehin kommt. Das Argument trifft, und ich räume es ein: Wer meldepflichtig erfasst wird, den nachträglich steuerfrei zu stellen, wäre schwer begründbar.
Nur kippt genau dieses Argument die Effizienzrechnung nicht zugunsten der Reform – es verschärft ihr Problem. DAC8 erzeugt die Datenflut. Die abgeschaffte Haltefrist erzeugt die Pflicht, jede einzelne dieser Transaktionen steuerlich zu würdigen. Beides zusammen belastet Anleger und Finanzämter mit Millionen von Einzelvorgängen – für einen Ertrag, der im günstigsten Fall bei einem Zehntel des Versprochenen liegt. Effizient wäre eine Reform, die den Aufwand zum Ertrag ins Verhältnis setzt: etwa eine spürbare Freigrenze, die Bagatellfälle aussortiert, oder eine pauschale Behandlung, die nicht jeden Tausch zum Buchungssatz macht. Davon steht im Entwurf nichts Belastbares.
Bleibt die Freiheitsfrage, die Kritiker gern zum „Frontalangriff auf das Eigentum“ aufblasen. Das ist Getöse. Wer Gewinne erzielt, darf besteuert werden – das greift keine Freiheit an, das ist der Preis des Gemeinwesens. Der Eingriff liegt nicht in der Steuer, sondern in ihrer Bauart: Eine Regel, die sieben Millionen Menschen zur lückenlosen Selbstprotokollierung zwingt, um am Ende vielleicht ein Zehntel der versprochenen Summe einzunehmen, ist kein Angriff auf das Eigentum. Sie ist ein Angriff auf die Verhältnismäßigkeit.
Die Gleichbehandlung von Krypto und Aktie ist richtig. Nur baut die Bundesregierung sie halb – sie streicht den Vorteil, ohne das System zu vereinfachen, das ihn nötig machte. Gerechtigkeit, die vor allem Mehrarbeit produziert, ist am Ende nur teurer verwaltete Ungerechtigkeit.
