Doch wer darin Europas digitale Souveränität aufscheinen sieht, verwechselt eine späte Rechnung mit einer Strategie.
Das Urteil vom 2. Juli 2026 beendet einen Streit, der 2018 begann. Damals verhängte die EU-Kommission 4,34 Milliarden Euro gegen Google, eine Summe, die später auf 4,125 Milliarden gesenkt und nun rechtskräftig wurde. Der Tatbestand ist so unspektakulär wie folgenreich: Wer den Play Store lizenzieren wollte, musste Google-Suche und Chrome vorinstallieren; wer angepasste Android-Versionen verkaufen wollte, durfte nicht. Android versorgt weltweit rund 80 Prozent aller Smartphones — der Hebel saß, wo er wirkt.
Das Kriterium, an dem sich dieser Kommentar messen lässt, ist zweigeteilt, und genau diese Teilung entscheidet alles. Als Frage der Wettbewerbseffizienz ist das Urteil ein Erfolg. Als Beweis für Europas digitale Souveränität ist es einer der teuersten Selbstbetrüge, die man sich leisten kann.
Zur Effizienz zuerst, weil sie trägt. Der EuGH hat einen realen Machtmissbrauch benannt, keinen konstruierten. Ein Konzern mit 80 Prozent Marktanteil koppelt den Zugang zu einer unverzichtbaren Infrastruktur — dem Play Store — an die Bevorzugung eigener Dienste und verbietet Herstellern parallel, mit alternativen Android-Versionen auszuscheren. Das ist Marktverschluss im Lehrbuch-Sinn, und das Gericht hat auch die Anti-Fragmentierungsvereinbarungen als das eingestuft, was sie waren: ein Riegel gegen Wettbewerb. Wichtiger als die Summe ist der Präzedenzcharakter. Der Digital Markets Act verlangt genau diese Beweisführung — Gatekeeper, Kopplung, Selbstbevorzugung — und ab jetzt steht sie höchstrichterlich. Wer künftig gegen einen Plattformbetreiber vorgeht, zitiert dieses Urteil.
Nun der Einwand, der wehtut, und er ist stärker als die These es gern hätte. Man könnte sagen: Souveränität entsteht nicht durch eine einzelne Fabrik, sondern durch verlässliche Regeln, an die sich auch die Größten halten müssen. Die EU hat mit DMA, DSA und dieser Rechtsprechung ein Ordnungsgerüst gebaut, das kein anderer Wirtschaftsraum in dieser Dichte besitzt. Regelsetzungsmacht ist eine Form von Souveränität — der sogenannte Brüssel-Effekt zwingt globale Konzerne, sich nach europäischem Recht zu richten. Das ist kein kleines Argument. Es beschreibt einen echten Machthebel.
Nur trägt er nicht so weit, wie der Auftrag es sich wünscht. Drei Punkte halten dem Souveränitäts-Narrativ nicht stand.
Erstens die Zeit. Der geahndete Verstoß liegt acht Jahre zurück. Google hat sein Lizenzmodell bereits 2018 angepasst, kurz nach der Kommissionsentscheidung — Auswahlbildschirme, gelockerte Kopplung, erlaubte Konkurrenz-Apps. Das Urteil sanktioniert eine Marktlage, die es so nicht mehr gibt. Kartellrecht wirkt rückwärts; es bestraft, was war, und ist strukturell zu langsam für einen Markt, dessen Machtfrage sich längst verschoben hat — weg vom Betriebssystem, hin zu den Modellen künstlicher Intelligenz.
Zweitens die Summe. Für Alphabet sind 4,125 Milliarden Euro ein Kostenposten, kein Einschnitt — die Analysten behandelten das Urteil folgerichtig als reines Cash-Thema. Insgesamt summieren sich Googles bestätigte EU-Bußgelder auf über acht Milliarden Euro, dazu drohen im AdTech-Verfahren weitere 2,95 Milliarden. Klingt gewaltig. Gemessen an Alphabets Jahresgewinn ist es eine Betriebsausgabe. Eine Strafe, die den Bestraften nicht zwingt, seine Strategie zu ändern, ist ein Bußgeld, kein Machtinstrument.
Drittens, und das ist der Kern: Aus einer Marktordnung entsteht keine europäische Alternative. Souveränität hieße, eine eigene Such-, Cloud- oder KI-Infrastruktur zu haben, auf die man zurückgreifen kann, wenn der Handelskonflikt eskaliert. Das Urteil schafft davon nichts. Es öffnet Konkurrenten einen Spalt im Android-Ökosystem — aber die Konkurrenten, die diesen Spalt nutzen könnten, heißen wieder nicht Europa. Man reguliert eine amerikanische Plattform zugunsten anderer, meist amerikanischer Anbieter. Das ist Wettbewerbspflege, nicht Selbstermächtigung.
Hier trennt sich, was der Auftrag zusammenspannen will. Der globale KI-Wettlauf zwischen den USA und China wird über Rechenkapazität, Chips, Kapital und Modelle entschieden — über Größenordnungen, in denen Brüssel keine eigene Karte spielt. Ein Kartellurteil gegen die Vorinstallation von Chrome berührt diese Frage nicht. Die beiden Dinge im selben Atemzug zu nennen, erzeugt ein Gefühl von Handlungsfähigkeit, wo Europas eigentliches Versäumnis liegt: Es reguliert exzellent, was andere bauen, und baut zu wenig selbst.
Man kann das Urteil begrüßen — als sauberes Wettbewerbsrecht, als Präzedenz, als Signal, dass auch Marktbeherrscher an Regeln gebunden sind. Es ist all das. Nur macht es Europa nicht souverän. Es macht Europa zu einem Schiedsrichter, der die Regeln durchsetzt, während andere das Spiel bestimmen — und sich einredet, das Pfeifen sei schon die halbe Meisterschaft.
