Die Bundesregierung hat 2025 Musterhitzepläne für Apotheken, Sportvereine und psychotherapeutische Praxen veröffentlicht. Das klingt nach Fürsorge und ist doch das Gegenteil: Wer Musterpläne verteilt, verteilt Papier — und schiebt die Rechnung an den, der sie ausfüllen soll. Ausfüllen sollen sie die Kommunen. Deren Haushalte weisen laut Deutschem Städtetag ein jährliches Defizit von rund 30 Milliarden Euro aus. Das ist der Kern der deutschen Hitzepolitik im Sommer 2026: Der Bund organisiert die Zuständigkeit so, dass er den Rahmen liefert und den Preis anderen überlässt.

Der Maßstab, an dem sich das messen lässt, ist die Effizienz-Achse — die Frage, ob Staatshandeln zwischen den Ebenen einen Output erzeugt oder sich in Zuständigkeitsschleifen selbst neutralisiert. An dieser Achse fällt die aktuelle Konstruktion durch. Und sie fällt nicht, weil niemand etwas täte, sondern weil die Aufgabe dort landet, wo die Mittel fehlen.

Man muss der Regierung zugutehalten, dass der Rahmen real existiert. Die Nationale Klimaanpassungsstrategie von 2024 nennt messbare Ziele bis 2030 und 2050. Das Klimaanpassungsgesetz trat im selben Jahr in Kraft und verpflichtet die Länder zu Strategien. Das Bundesgesundheitsministerium legte 2023 einen Hitzeschutzplan vor und erweiterte ihn 2025 um Musterpläne. Der Bund fördert Klimaanpassungsmanager und will bis 2030 300.000 Stadtbäume pflanzen. Das ist mehr als nichts, und wer das Gegenteil behauptet, macht es sich zu leicht. Das Argument der Regierung lautet, im föderalen Staat sei Hitzeschutz eben Sache derer, die die Straße, das Krankenhaus, den Park kennen — und der Bund habe getan, was ein Bund tun kann: den Rahmen setzen und Geld anbieten.

Das Argument hat einen wahren Kern und einen tödlichen Fehler. Wahr ist: Die Kommune weiß besser als das Ministerium, wo der Trinkbrunnen hingehört. Falsch ist die Annahme, ein Rahmen ohne Finanzierung sei ein Rahmen. Er ist eine Aufforderung.

Was diese Aufforderung produziert, zeigen die Zahlen. Zum Juni 2026 hatten erst 7 von 16 Bundesländern einen landesweiten Hitzeaktionsplan. Auf kommunaler Ebene verfügten laut einer Studie von 2024 nur 12 Prozent über ein Klimaanpassungskonzept, 41 Prozent hatten einzelne Maßnahmen umgesetzt. Woran es hakt, sagen die Kommunen selbst: 86 Prozent empfinden die Antragsanforderungen für Fördermittel als zu umfangreich, 78 Prozent scheitern schon an den geforderten Eigenmitteln. Man bietet einer verschuldeten Stadt Geld an — unter der Bedingung, dass sie erst eigenes mitbringt und einen Antrag stellt, für den ihr das Personal fehlt. Das ist keine Förderung, das ist ein Formular mit eingebauter Ausrede.

Die Freiwilligkeit hat einen Preis, und er lässt sich beziffern. Das Robert-Koch-Institut schätzt für die Sommer 2023, 2024 und 2025 rund 3.200, 3.000 und 2.500 hitzebedingte Sterbefälle. Das sind keine Ausreißer, sondern eine Zahl, die jeden Sommer wiederkehrt — dreimal in Folge eine Kleinstadt an Toten, die man kennt, bevor der Sommer beginnt. 2003, im Jahr, das alles auslöste, waren es in Deutschland rund 7.000, europaweit über 70.000. Seither weiß die Politik, was Hitze anrichtet. Von Nichtwissen kann keine Rede sein.

Die Toten fallen dort, wo der Schutz am dünnsten ist. Die meisten Menschen mit Hitzschlag kollabieren nicht im Krankenhaus, sondern davor — in ungekühlten Dachgeschosswohnungen, auf der Straße. Und wenn sie in die Klinik kommen, treffen sie auf ein System, das selbst überhitzt. In einer Notaufnahme wurden an einem Hitzetag fünf Menschen reanimiert, wo sonst zwei üblich sind. In Frankfurt stieg die Zahl der Rettungsdiensteinsätze an Tagen über 32 Grad um durchschnittlich 6,2 Prozent; an extremen Tagen verdoppelte bis verdreifachte sich das Aufkommen. Nur etwa ein Drittel der Krankenhäuser hat klimatisierte Patientenzimmer. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beziffert den Bedarf für Kühltechnik auf 31 Milliarden Euro — auch das eine Rechnung, die niemand bezahlt.

Hier trifft die föderale Ausrede auf ihre Grenze. Ein Hitzedom — eine lang stehende, extreme Hitzeglocke — kann nach Fachszenarien binnen weniger Tage Zehntausende Tote fordern. Ein solches Ereignis ist eine Katastrophenlage, kein kommunales Grünflächenproblem. Über 150 Organisationen, darunter die Bundesärztekammer und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit, fordern deshalb, Hitzeschutz in den Katastrophenschutz aufzunehmen — mit klaren Zuständigkeiten und Finanzierung. Katastrophenschutz aber ist eine Aufgabe, die der Staat als Ganzes trägt, nicht die Stadtkämmerei allein.

Und während die Fachverbände auf Verbindlichkeit drängen, streicht der Bund das Förderprogramm zur Klimaanpassung sozialer Einrichtungen für 2026 — jene Pflegeheime und Kitas, in denen die Verletzlichsten sitzen. Das ist die Bewegungsrichtung: mehr Musterpläne, weniger Geld. Man reicht das Rezept, kassiert aber die Zutaten ein.

Der ehrlichste Einwand gegen dieses Urteil lautet: Ein nationaler Hitzeaktionsplan per Bundesbefehl würde am Grundgesetz scheitern, das Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge weitgehend den Ländern zuweist. Das stimmt — und trifft. Der Bund kann Karlsruhe nicht überstimmen. Aber die Verfassung verbietet ihm nicht, Geld an klare Bedingungen zu knüpfen, Katastrophenschutzstrukturen zu ertüchtigen oder die Eigenmittelhürde zu senken, an der die ärmsten Kommunen scheitern. Föderalismus erklärt, warum der Bund nicht befehlen darf. Er erklärt nicht, warum er nicht zahlt.

Was diese Politik widerlegen würde, ist einfach benannt: eine verbindliche Finanzierung, die die klammen Kommunen erreicht, und ein Katastrophenschutz, der den Hitzedom als das behandelt, was er ist. Solange stattdessen Musterpläne an leere Kassen wandern, ist der deutsche Hitzeschutz kein Schutz. Er ist eine Zuständigkeitsordnung, die im Todesfall funktioniert wie geplant: Es war immer jemand anderes zuständig.