Am 2. Juli 2026 korrigierte der Deutsche Wetterdienst einen Messwert nach oben: 41,8 Grad in Drewitz, Sachsen-Anhalt. Ein neuer nationaler Rekord, drei Wochen alt, schon überholt in der Wahrnehmung. Denn die eigentliche Zahl steht nicht auf dem Thermometer, sondern in der Sterbestatistik.
In der Kalenderwoche 26 – vom 22. bis 28. Juni – lag die Sterbefallzahl in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts rund 30 Prozent über dem Mittel der Vorjahre. Das sind etwa 6.800 zusätzliche Todesfälle in einer einzigen Woche. Das Robert Koch-Institut rechnet für den gesamten Juni mit rund 5.120 hitzebedingten Sterbefällen, davon etwa 4.310 in eben jener letzten Woche. Zwei Institute, zwei Methoden, ein Befund.
Der Unterschied ist wichtig, und er erklärt, warum diese Analyse mit einer Schätzung arbeiten muss statt mit einer Zählung. Auf keinem Totenschein steht „Hitze" als Ursache. Sie ist der verstärkende Faktor, der ein geschwächtes Herz, eine Nierenerkrankung, ein hohes Alter zum Kippen bringt. Destatis zählt deshalb alle überzähligen Toten eines Zeitraums – auch Badeunfälle, auch anderes. Das RKI rechnet mit einem statistischen Modell heraus, welcher Anteil der Übersterblichkeit auf die Temperatur entfällt. Beide Zahlen sind keine Behauptung, sie sind das Beste, was ohne Ursachenzuordnung möglich ist. Wer eine exaktere Zahl fordert, fordert eine, die es nicht geben kann.
Kein Ausreißer, sondern eine Kurve
Was den Juni 2026 von früheren Sommern trennt, ist nicht die Existenz von Hitzetoten, sondern ihre Größenordnung. RKI und Umweltbundesamt schätzten für die Jahre 2018 bis 2020 zusammen über 19.000 hitzebedingte Todesfälle. In den Jahren 2020 und 2022 bis 2024 lagen die Schätzungen jeweils bei etwa 3.000 oder mehr; für 2023 und 2024 nennt das Umweltbundesamt jeweils rund 3.000. Ein einziger Monat des Jahres 2026 erreicht damit fast die Marke eines durchschnittlichen ganzen Hitzejahres der jüngeren Vergangenheit.
Dass die Kurve steigt, ist keine Deutung, sondern eine Prognose mit Fundament. Modellrechnungen erwarten eine Zunahme der hitzebedingten Sterblichkeit von einem bis sechs Prozent pro Grad Temperaturanstieg bis Mitte des Jahrhunderts. Die World Weather Attribution rechnet vor, dass die aktuelle Hitzewelle ohne den menschengemachten Klimawandel um zwei bis vier Grad kühler ausgefallen wäre; heiße Nächte sind laut dieser Analyse etwa hundertmal wahrscheinlicher geworden. Tropische Nächte, in denen die Temperatur nicht unter 20 Grad fällt, sind für ältere Körper gefährlicher als die Mittagsspitze – sie nehmen dem Kreislauf die Erholung. In Kubschütz, Sachsen, fiel das Thermometer in einer Juni-Nacht nicht unter 29,4 Grad.
Das ist der Kern der wissenschaftlichen Lage: Die Warnungen sind nicht neu, die Modelle nicht unklar, die Zahlen nicht strittig. Was fehlt, ist die Antwort darauf – und hier verlässt die Analyse das Feld des Wetters und betritt das der Verwaltung.
Ein Plan, den niemand beschließen kann
Frankreich zeigt, wie eine Antwort aussieht. Nach dem Hitzesommer 2003, der dort zehntausende Tote forderte, führte das Land 2004 einen nationalen Hitzeschutzplan ein: gestufte Warnstufen, gekühlte Räume in Alten- und Pflegeheimen, gezielte Besuche bei allein lebenden Älteren, ein zentrales Register gefährdeter Personen. Spanien kündigte für 2025 einen Plan mit regional gestaffelten Warnschwellen, einem Netzwerk öffentlicher Kühlräume und der Pflicht für Gastronomiebetriebe an, Außenbereiche bei höchster Warnstufe zu schließen. Beide Länder haben das Verbindliche zentral geregelt.
Deutschland hat das nicht. Es hat einen „Hitzeschutzplan für Gesundheit" des Bundesgesundheitsministeriums, fortgeschrieben und erweitert. Es hat Warnungen des DWD, Förderprogramme des Bundes, Empfehlungen der Ärztekammern. Was es nicht hat, ist Verbindlichkeit. Denn der Begriff „nationaler Plan" führt in die Irre: In der deutschen Verfassungsordnung ist Hitzeschutz keine Sache, die der Bund einfach anordnen kann.
Hier lohnt es, den Begriff genau zu fassen. Ein „Hitzeschutzplan" umfasst zwei sehr verschiedene Dinge. Das eine ist die Frühwarnung und Information – das kann der Bund über den DWD leisten und tut es. Das andere ist die konkrete Umsetzung vor Ort: gekühlte Aufenthaltsräume, Trinkwasserbrunnen, entsiegelte Plätze, klimatisierte Pflegezimmer, aufsuchende Betreuung. Diese Umsetzung liegt in der Verwaltungshoheit der Länder und Kommunen. Der Bund kann sie nicht anweisen, er kann sie fördern und bitten. Das ist der institutionelle Kern des Problems, und er ist keine Ausrede, sondern geltendes Recht.
Wer zuständig ist, hat kein Geld – wer Geld hat, ist nicht zuständig
Die Folge ist ein Zuständigkeits-Schere. Laut Bundesministerium haben bislang nur drei Länder – Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen – Klimaanpassungsstrategien, die auch die Kommunen einbeziehen; die übrigen haben dafür noch rund ein halbes Jahr Zeit. Der Deutsche Städtetag fordert seit Langem mehr Mittel vom Bund und zugleich eine gesetzliche Pflicht der Kommunen zu Klimaanpassung. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verlangt verbindliche Investitionen in Pflegeheime. Alle wollen dasselbe. Nur soll es jeweils ein anderer zahlen.
Genau das ist der Mechanismus, über den die klare Evidenz folgenlos bleibt. Die Kommunen kennen ihre Risikogruppen am besten – das Argument des Umweltministeriums stimmt. Aber sie sind chronisch unterfinanziert, und eine Aufgabe ohne Geld wird zur Aufgabe ohne Umsetzung. Der Bund hat das Geld, aber nicht die Verwaltungskompetenz; er darf nach dem Grundgesetz Kommunen nicht direkt beauftragen. Deshalb prüft die Bundesregierung, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen – ein Umweg, der zeigt, wie tief die Hürde sitzt. Sie ist nicht politischer Unwille, sie ist Föderalismus.
Der stärkste Einwand gegen die These vom bloßen Strukturproblem lautet: Andere Aufgaben mit geteilter Zuständigkeit funktionieren doch auch – Katastrophenschutz, Seuchenabwehr, Schulbau. Warum nicht Hitzeschutz? Die Antwort verweist zurück auf die Politik, und sie entlastet den Föderalismus teilweise. Wo der politische Wille eine Gemeinschaftsaufgabe schafft und mit Geld unterlegt, ist geteilte Zuständigkeit kein Hindernis. Berichte über gestrichene Bundesprogramme zur Anpassung sozialer Einrichtungen zeigen, dass hier auch eine Prioritätenentscheidung wirkt, nicht nur eine Verfassungsschranke. Das Strukturargument erklärt, warum der Bund nicht einfach durchregieren kann. Es erklärt nicht, warum er die Förderung zurückfährt.
Was in drei Monaten zu erkennen ist
Der Widerspruch, um den es geht, ist damit präziser benannt als in der Formel vom „Politikversagen". Die Evidenz ist da. Die Zuständigkeit ist geteilt. Und die Ebene, die das Geld hat, hat die politische Priorität woanders gesetzt. Eine ARD-Umfrage nennt 89 Prozent Zustimmung für mehr Investitionen in den Hitzeschutz der Infrastruktur – der Rückhalt in der Bevölkerung ist keine offene Frage mehr.
Woran wird sich also im Herbst 2026 ablesen lassen, ob sich etwas bewegt hat? An drei prüfbaren Punkten. Erstens: Haben die Länder ohne kommunennahe Strategie ihre Frist eingehalten und liefern bis zum Jahresende sechzehn statt drei? Zweitens: Enthält der nächste Bundeshaushalt eine bezifferte Linie für kommunale Klimaanpassung – oder bleibt es bei der Förderkulisse? Drittens: Nimmt das Verfahren zur Grundgesetzänderung Fahrt auf, oder verschwindet es zwischen zwei Hitzewellen in der Prüfung? Kippt einer dieser Punkte ins Positive, war die Juni-Hitze mehr als ein Rekord. Kippt keiner, steht die nächste Kurve schon fest – sie liegt in den Modellen, nicht im Ermessen.
