Warken hat beim Hitzeschutz gehandelt, aber lange vorsichtig. Ihr Haus legte im Juni 2025 drei weitere Musterhitzeschutzpläne vor — für den organisierten Sport, für Apotheken, für ambulante psychologische Praxen. Sie warb für Sensibilisierung, für einfache Selbstschutzmaßnahmen, für das Ernstnehmen des Themas. Bei den harten Fragen — wer die Umbauten in Pflegeheimen bezahlt, wer die Hitzepläne der Kommunen finanziert — verwies die Bundesregierung auf Länder und Kommunen. Das ist der Punkt, an dem der nächste Zug ansetzt.
Der Zugzwang ist real und datiert. Das Bundesumweltministerium führte ein Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“; seine letzte Antragsfrist lief im Dezember 2024 aus. Für 2026 vergibt die Bundesregierung keine neuen Mittel für Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen — laufende Projekte werden zu Ende finanziert, neue nicht mehr bewilligt. Gleichzeitig ist die Erstellung von Hitzeaktionsplänen für Kommunen keine gesetzliche Pflicht, sondern freiwillige Aufgabe. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte 2020 beschlossen, dass alle kreisfreien Städte und Landkreise bis 2025 solche Pläne erstellen. Der Deutsche Städtetag sagt seit Jahren, die Kommunen könnten die „Daueraufgabe Hitzeschutz“ finanziell nicht allein stemmen. Die Fördermittel schrumpfen, die Toten werden mehr, ein verbindlicher Rahmen fehlt.
Was Warken selbst will
Ein Hitzeschutzgesetz ist keine themenfremde Zusatzaufgabe, sondern die konsequente Anwendung ihres Programms. Prävention, Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit für Pflegebedürftige: Hitzeschutz für die Hochbetagten ist all das in einer einzigen Vorlage. Wer über 4.300 Tote in einer Woche verhindern will, betreibt die wirksamste Prävention, die eine Gesundheitsministerin gerade betreiben kann.
Der Zug
Der von Warken angekündigte Referentenentwurf für ein nationales Hitzeschutzgesetz ist der richtige nächste Zug. Er sollte zwei Dinge verbindlich regeln — erstens die Pflicht und die Kofinanzierung von Hitzeaktionsplänen für Kommunen, zweitens die Wiederaufnahme und Aufstockung der Förderung für hitzebeständige Infrastruktur in Pflegeheimen, Kitas und Schulen.
Der erste Schritt kostet keine Bundesratsmehrheit und keinen neuen Haushaltstitel: Das Ministerium startet die Erarbeitung, setzt die Ressortabstimmung mit dem Umweltministerium und dem Bauministerium auf und lädt Länder, Kommunale Spitzenverbände und Wohlfahrtsverbände zur Konsultation. Das ist Tagesgeschäft eines Ministeriums, beginnbar binnen Wochen.
Die Größenordnung: Die Caritas beziffert allein den Bestand in den Strukturen der Freien Wohlfahrt auf rund 100.000 Gebäude, die von energetischer und hitzegerechter Sanierung profitieren könnten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft veranschlagt für klimaresiliente Kliniken mindestens 31 Milliarden Euro — eine Zahl in der Größenordnung eines mittleren Bundeshaushaltsressorts. Ein Gesetz muss diese Summen nicht auf einmal decken, aber es muss den Finanzierungsweg festlegen, statt ihn Jahr für Jahr im Streit zwischen Bund und Ländern versanden zu lassen.
Warum der Zug trägt
Für Warken ist es der richtige Zug, weil er ihre erklärten Ziele in einem Vorhaben bündelt — Prävention, Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit — und ihr ein Reformprojekt gibt, das messbar Leben rettet. An den Achsen wirkt er positiv: ökologisch, weil er Klimaanpassung von der Projektförderung auf eine dauerhafte Grundlage stellt; bei der Effizienz, weil ein bundeseinheitlicher Rahmen den kommunalen Flickenteppich aus Eigenmitteln, Landeszuschüssen und Sponsoring ersetzt. Die Demokratie-Achse verletzt er nicht: Ein Gesetzentwurf durchläuft das ordentliche parlamentarische Verfahren, stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und schafft überprüfbare Ansprüche statt Ministerialgnaden.
Der stärkste Einwand ist der föderale: Gesundheitsschutz vor Ort, Bauordnung und Katastrophenschutz sind Länder- und Kommunalsache; ein Bundesgesetz, das Kommunen Pflichten auferlegt, stößt an das Konnexitätsprinzip. Der Einwand trifft — teilweise. Er spricht aber nicht gegen ein Gesetz, sondern für seine Bauart: Der Bund kann seine Gesetzgebungskompetenz für Prävention und öffentliche Fürsorge nutzen und die auferlegten Pflichten mit Bundesmitteln unterlegen, statt unfinanzierte Aufgaben nach unten durchzureichen. Genau das fordern Städtetag und Wohlfahrtsverbände seit Jahren. Ein Entwurf, der Konnexität von vornherein mitdenkt, entkräftet den Einwand — er bestätigt ihn nur, wenn er ihn ignoriert.
Der Schritt ist eine Wende. Warken hatte bislang Musterpläne vorgelegt, für Sensibilisierung geworben und auf die Länder verwiesen, aber kein umfassendes Hitzeschutzgesetz mit Finanzierung von Infrastruktur in Pflegeheimen, Kitas und Schulen angekündigt. Gefordert haben es andere: die Grünen im Bundestag, die Caritas, der Paritätische, der Städtetag. Die Idee gehörte nicht dem Haus Warken — der entscheidende Schritt aber liegt nun bei ihr.
Prüfstein
- Adressat: Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit
- Zug: Erarbeitung und Kabinettsvorlage eines Referentenentwurfs für ein nationales Hitzeschutzgesetz, das Hitzeaktionspläne der Kommunen und die Förderung hitzebeständiger Infrastruktur in Pflegeheimen, Kitas und Schulen verbindlich regelt und finanziert.
- Frist: 31.12.2026
- Prüfstein: Bis zum 31.12.2026 liegt ein vom BMG veröffentlichter Referentenentwurf für ein Hitzeschutzgesetz vor (ja/nein).
