Ulrich Siegmund, Co-Fraktionsvorsitzender der AfD und gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, kann das ändern: mit einer Großen Anfrage, die die Landesregierung zwingt, Klinik für Klinik offenzulegen, was der Umbau konkret bedeutet — bevor der Krankenhausplan festgeschrieben ist.
Kernpunkte
- Das Land setzte am 25.06.2026 das neue Krankenhausgesetz in Kraft, das die Bundesreform umsetzt; die Zuweisung der Leistungsgruppen läuft jetzt und bestimmt die Standortstruktur.
- Die parlamentarische Kontrolle blieb bislang punktuell (Kleine Anfrage zu Klinikfinanzen 24.03.2025, Pressekritik an Einzelschließungen) — eine standort- und leistungsgruppenscharfe Gesamtaufklärung fehlt.
- Der Zug: eine Große Anfrage der AfD-Fraktion, die je Standort die geplante Leistungsgruppen-Zuweisung, die resultierenden Fahrzeiten zur nächsten Vollversorgung und die Notfallabdeckung abfragt.
- Aus unserer Sicht ist diese Große Anfrage der beste nächste Zug — überprüfbar am 22.08.2026.
Der Zugzwang ist datiert und real. Das novellierte Krankenhausgesetz gilt seit dem 25. Juni 2026 und führt das bundesrechtliche Leistungsgruppensystem ein: Eine Klinik darf eine Leistung nur noch erbringen und abrechnen, wenn ihr die entsprechende Leistungsgruppe zugewiesen ist. Der Medizinische Dienst prüft derzeit die Voraussetzungen, danach werden Versorgungsbedarf und Standorte zu einem neuen Krankenhausplan verrechnet — ein Verfahren, das bis in den Herbst reicht. Der kommunale Klinikverband hält Einzelmaßnahmen ausdrücklich für nicht mehr ausreichend und fordert einen Zehnjahres-Stabilitätsplan; die Reformdebatte soll nach der Landtagswahl geführt werden. Das heißt: Die Struktur der Fläche wird gerade jetzt, weitgehend intransparent, vorbereitet.
Was Siegmund selbst will
In stärkster Lesart will Siegmund als parlamentarischer Sachwalter der wohnortnahen Versorgung im ländlichen Sachsen-Anhalt auftreten. Der Anspruch ist durch sein Amt gedeckt: Er ist gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung — er hat das Feld formal inne, nicht nur rhetorisch. Als Spitzenkandidat (gewählt am 24.05.2025) rückt er Daseinsvorsorge und die Kritik am Zustand der Kliniken ins Zentrum; am 11.05.2026 warf er den ärztlichen Körperschaften vor, im „Wahlkampfmodus für die Altparteien" zu agieren, und verlangte, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen aus eigener Kraft statt über Zuwanderung zu decken. Kurz: Er will sich als der aufstellen, der genau hinschaut, wo die Regierung die Versorgung auf dem Land preisgibt. Eine Große Anfrage bedient dieses Ziel unmittelbar — sie ist das Instrument des genauen Hinschauens.
Der Zug
Instrument: eine Große Anfrage der AfD-Landtagsfraktion an die Landesregierung. Sie fragt für jeden Krankenhausstandort ab: welche Leistungsgruppen zugewiesen bzw. gestrichen werden, welche Abteilungen dadurch entfallen, wie sich die Fahrzeit zur nächsten Klinik mit voller Grund- und Notfallversorgung verändert und wie die Notfallrettung den Wegfall kompensiert. Zuständigkeit: Eine Große Anfrage kann eine Fraktion aus eigener Kraft einbringen; die 22-köpfige AfD-Fraktion überschreitet jedes Quorum, und Siegmund führt sie mit. Er braucht dafür keine Mehrheit, keinen Koalitionspartner, keinen Wahlsieg — nur den Fraktionsbeschluss, den er als Co-Vorsitzender selbst herbeiführt. Erster Schritt: den Fragenkatalog standortscharf ausformulieren und einreichen; die Landesregierung muss schriftlich antworten, danach folgt eine Plenardebatte. Größenordnung: Der Zug kostet keinen Haushaltstitel, nur die Ausarbeitung — und liefert im Gegenzug ein vollständiges, öffentliches Standortinventar dessen, was der Umbau der Fläche antut.
Warum der Zug trägt
Für Siegmund ist es der beste Zug, weil er seine erklärte Rolle vom Vorwurf in einen Beleg überführt: Statt Schließungen im Nachhinein zu beklagen, zwingt er die Regierung, ihre Planung vor der Festschreibung offenzulegen — nachprüfbar, aktenkundig, vor der Wahl sichtbar. An den drei Achsen wirkt er positiv. Demokratie: Die Große Anfrage ist ein klassisches Kontroll- und Transparenzinstrument; sie stärkt die parlamentarische Rechenschaft und schwächt keine Institution und keine Minderheit — sie ist der demokratie-positive Kern des Formats. Ökologie/Daseinsvorsorge: Sie schützt wohnortnahe Versorgung und macht erzwungene Ferntransporte sichtbar, bevor sie beschlossen sind. Effizienz: Eine standortscharfe Wirkungsanalyse verhindert Blindplanung und macht Fehlallokation überprüfbar.
Der stärkste Einwand: Eine Große Anfrage sei „nur Papier" — die Regierung antworte ausweichend, geändert werde nichts, und die Opposition gewinne einen Wahlkampfhebel ohne Verantwortung. Die Antwort: Der Wert liegt im öffentlichen, standortscharfen Protokoll vor der Entscheidung. Selbst eine ausweichende Antwort ist informativ — eine Regierung, die die Folgen ihres eigenen Gesetzes nicht standortscharf benennen kann, gibt zu, dass sie im Ungefähren plant. Und die Debatte zieht die Frage in die Öffentlichkeit, solange der Krankenhausplan noch offen ist. Das ersetzt kein Regieren, aber es ist exakt die Kontrolle, die eine Oppositionsfraktion jetzt leisten kann.
Neuheit offen: Der Ruf nach Schutz der Landkliniken ist nicht neu — der Klinikverband fordert seinen Zehnjahresplan, die Bundestags-AfD beantragte am 14.06.2026 mehr Länderspielraum bei Mindestmengen, und Siegmunds Fraktion kritisierte Einzelschließungen. Neu ist das Instrument in diesem Moment: eine standort- und leistungsgruppenscharfe Große Anfrage zu den Folgen des am 25.06.2026 beschlossenen Gesetzes. (Annahme: Nach den einsehbaren Quellen liegt eine solche Große Anfrage bis Anfang Juli 2026 nicht vor; das gesamte Drucksachen-Archiv wurde nicht erschöpfend geprüft.)
Prüfstein
- Adressat: Ulrich Siegmund, Co-Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und gesundheitspolitischer Sprecher, Landtag Sachsen-Anhalt
- Zug: Einbringung einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion, die die Folgen des Krankenhausgesetzes standort- und leistungsgruppenscharf abfragt
- Frist: 22.08.2026
- Prüfstein: Ist bis zum 22.08.2026 eine solche Große Anfrage im Landtag als Drucksache eingegangen? (ja/nein)