Susan Sziborra-Seidlitz — examinierte Krankenschwester, Gesundheits-Sprecherin der Grünen-Fraktion, Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin — kann jetzt, in der Sommerpause des Parlaments, den wirksamsten Zug tun, der ihr offensteht: einen fertigen, bezifferten Gesetzentwurf für eine gesetzlich garantierte Mindest-Investitionsquote öffentlich vorlegen und verbindlich zur ersten Gesundheits-Initiative der Grünen in der neuen Wahlperiode erklären.
Kernpunkte
- Am 07.07.2026 haben die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ein Positionspapier zur Landtagswahl vorgelegt, das für Sachsen-Anhalt „qualitätsorientierte Krankenhausplanung", Personaldruck in der Pflege und Versorgungslücken im ländlichen Raum als vordringlich benennt.
- Die Investitionsfinanzierung der Kliniken ist Landesaufgabe — und bundesweit chronisch unterdeckt: 2023 standen einem Bedarf von 6,52 Mrd. € nur 3,89 Mrd. € an Ländermitteln gegenüber, eine Lücke von 2,64 Mrd. € (41 %); real liegt die Förderung heute unter dem Stand vor 30 Jahren (DKG-Bestandsaufnahme, 09.01.2026).
- Der Zug: als verbindliche Selbstfestlegung jetzt einen fertigen Gesetzentwurf zur Novelle des Landeskrankenhausgesetzes veröffentlichen, der eine an den Baukostenindex gekoppelte Mindest-Investitionsquote plus einen jährlichen öffentlichen Investitionsbericht festschreibt.
- Aus unserer Sicht ist diese vorgelegte, einklagbare Investitionsgarantie der beste nächste Zug — überprüfbar am 05.09.2026.
Der Zugzwang ist datiert und doppelt belegt. Am 9. Januar 2026 warnte die Krankenhausgesellschaft, die Finanzierungslücke wachse „dramatisch"; die Investitionsförderung der Länder decke den Bedarf zu weniger als 60 %. Am 7. Juli 2026 legten die Kassenverbände (vdek) ihr Positionspapier zur Landtagswahl vor und verlangten, die Krankenhausstrukturen „am tatsächlichen Versorgungsbedarf" auszurichten und den Personaldruck in der Pflege ernst zu nehmen. Beides trifft ein Flächenland hart: Wo das Land zu wenig in Bau und Technik steckt, finanzieren die Häuser Sanierungen aus dem laufenden Budget — Geld, das dann bei Stellen und Stationen fehlt. Für Pflegekräfte heißt das: mehr Belastung, geschlossene Betten, längere Wege. Das ist der Kern, der Sziborra-Seidlitz beruflich am nächsten liegt.
Was Susan Sziborra-Seidlitz selbst will
Als gelernte Krankenschwester (zuletzt am Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben) und Sprecherin ihrer Fraktion für Soziales, Gesundheit, Arbeit, Bildung, Integration und Gleichstellung verfolgt sie erkennbar ein Ziel: eine funktionierende, wohnortnahe Versorgung mit ausreichend und fair bezahltem Personal, gerade in ihren Wahlkreisen Harz und Börde. Ihre Fraktion hat den Koalitionsantrag „Pflegeboost" mit eigenem Änderungsantrag begleitet und im Landtag wiederholt bessere Bezahlung und höhere Attraktivität des Pflegeberufs gefordert. Die stärkste Lesart ihrer Zielfunktion ist damit nicht „mehr Geld irgendwo", sondern: die Bedingungen, unter denen Pflege in Sachsen-Anhalt stattfindet, dauerhaft stabilisieren. Genau dort setzt der Zug an — an der Landes-Stellschraube, die der Wahlkampf bisher übersieht.
Der Zug
Instrument: ein ausformulierter, bezifferter Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, der eine verbindliche jährliche Mindest-Investitionsquote (indexiert am Baukostenindex, mit Stufenpfad zum bedarfsdeckenden Niveau) sowie einen jährlich zu veröffentlichenden Investitionsbericht des Landes einführt — festgeschrieben als einklagbare Pflicht, nicht als Absichtserklärung.
Zuständigkeit: Die Investitionsfinanzierung der Plankrankenhäuser ist ausdrücklich Ländersache; das Land „stellt die Investitionen zur Verfügung". Sziborra-Seidlitz kann als Abgeordnete und Fraktions-Sprecherin einen solchen Entwurf verantworten und als Landesvorsitzende bindend zur ersten Initiative der Grünen in der 9. Wahlperiode erklären.
Erster Schritt: Der reine parlamentarische Weg ist derzeit versperrt — die letzte Plenarsitzung der 8. Wahlperiode war der 24.–26.06.2026, das nächste Plenum tagt erst am 06.10.2026, nach der Wahl; ein jetzt eingebrachter Entwurf verfiele mit der Wahlperiode (Diskontinuität). Machbar und wirksam ist deshalb die verbindliche Selbstfestlegung: den fertigen Gesetzestext samt Zahlen binnen Wochen öffentlich vorlegen und verbindlich als ersten Gesundheits-Antrag der neuen Wahlperiode ankündigen.
Größenordnung: Der Entwurf regelt keine neue Wohltat, sondern macht eine bestehende Landespflicht durchsetzbar. Er bewegt einen Investitionsstau, dessen Kern bundesweit bei über 2,6 Mrd. € pro Jahr liegt — für Sachsen-Anhalt anteilig ein dreistelliger Millionenbetrag über die Jahre, gegenzurechnen gegen den Strukturfonds I, aus dem das Land bislang lediglich 38,3 Mio. € für drei Projekte abrief.
Warum der Zug trägt
Für sie selbst: Der Zug bedient ihre erkennbare Zielfunktion an der einzigen Stelle, an der das Land allein handeln kann. Er verlagert die Pflege-Debatte vom Appell zur Landesverantwortung und gibt einer kleinen Oppositionspartei einen konkreten, prüfbaren Gegenstand statt einer Wahlkampf-Parole.
An den drei Achsen: Demokratisch ist er positiv — der jährliche Investitionsbericht schafft Transparenz, und ein veröffentlichter, bezifferter Entwurf macht ein Wahlversprechen für Wählerinnen und Wähler nachprüfbar (Rechenschaft statt Ankündigung). Ökologisch ist er neutral bis leicht positiv, weil planbare Investitionen energetische Klinik-Modernisierung ermöglichen. Bei der Effizienz wirkt er eindeutig positiv: Er beendet die Quersubventionierung von Bauunterhalt aus Betriebsmitteln, die laufende Kosten hochtreibt — das Kernargument der Krankenhausseite.
Stärkster Einwand: Eine Selbstfestlegung binde nicht, und das Geld sei nicht da. Beides trifft, aber nicht durch. Die Bindung entsteht durch die Prüfbarkeit — ein publizierter Gesetzestext mit Zahlen lässt sich vor- wie nach der Wahl gegen sie halten. Und der Entwurf erfindet keine neue Ausgabe: Die Investitionspflicht besteht bereits gesetzlich; er macht sie nur mit Quote und Stufenpfad einklagbar. Das ist das Maximum, das eine Oppositionspartei in der Sommerpause ehrlich liefern kann.
Neuheit: Der Befund stammt von den Verbänden — DKG und Kassen benennen die Investitionslücke. Die Landeskoalition setzte 2024 auf „Pflegeboost", also auf die Betriebs- und Attraktivitätsseite, nicht auf eine gesetzliche Investitionsquote; einen solchen bindenden Entwurf hat weder sie noch Sziborra-Seidlitz selbst bislang vorgelegt. Der Zug übersetzt die fremde Diagnose erstmals in ein durchsetzbares Landesgesetz.
Prüfstein
- Adressat: Susan Sziborra-Seidlitz, MdL Sachsen-Anhalt (8. WP), Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt, Sprecherin u. a. für Gesundheit.
- Zug: Veröffentlicht einen vollständigen, bezifferten Gesetzentwurf für eine gesetzliche Mindest-Investitionsquote plus jährlichen Investitionsbericht im Landeskrankenhausgesetz und erklärt ihn verbindlich zur ersten Gesundheits-Initiative der Grünen in der 9. Wahlperiode.
- Frist: 05.09.2026
- Prüfstein: Liegt bis 05.09.2026 ein von ihr bzw. der Grünen-Fraktion öffentlich publizierter, vollständiger Entwurfstext mit konkreter Quote und verbindlicher Selbstfestlegung vor? (ja/nein)
