5.100 Menschen. Das ist die Zahl, die das Robert Koch-Institut für die letzte Juniwoche 2026 schätzt — hitzebedingte Todesfälle, die meisten über 75, viele davon in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Das Statistische Bundesamt zählt für dieselbe Woche eine Übersterblichkeit von 6.800 Fällen. Man kann diese Differenz methodisch erklären. Man kann sie auch beim Namen nennen: Tote, die in keiner Statistik stehen, weil Hitze in Deutschland nicht als Todesursache gilt.

Damit fängt das eigentliche Problem an.

Das RKI veröffentlicht Wochenberichte, die Zahlen sind präzise, die Methodik transparent. Das BMG hat einen Hitzeschutzplan für Gesundheit aufgelegt. Das Bauministerium hat eine Hitzeschutzstrategie für Stadtentwicklung vorgelegt. Und trotzdem: Nur sieben von 16 Bundesländern haben einen landesweiten Hitzeaktionsplan. In 62 Prozent der deutschen Krankenhäuser gibt es im Juni 2026 keine gekühlten Patientenzimmer. Der kommunale Investitionsstau liegt bei über 230 Milliarden Euro — die Klimaanpassung konkurriert darin mit Straßen, Schulen und Abwasser.

Gemessen wird, was tötet. Gehandelt wird so, als sei das Messen schon Handeln.


Das stärkste Argument für die Gegenseite lautet: Hitzeschutz ist Ländersache, der Bund darf nicht einfach durchregieren. Das stimmt verfassungsrechtlich. Die Länder kennen ihre Kommunen, ihre Bebauungspläne, ihre Pflegenetze. Einheitslösungen aus Berlin treffen Flensburg und München nicht gleich. Bundesumweltminister Carsten Schneider sagt, wer primär zuständig ist — und das ist kein bequemer Rückzug, sondern Realität im deutschen Föderalismus.

Aber dieses Argument hat eine innere Grenze. Staatliche Schutzpflicht — also die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, das Leben seiner Bürger aktiv zu schützen — endet nicht an der Frage, welche Verwaltungsebene gerade zuständig ist. Sie delegiert nicht. Wenn neun Länder keinen Plan haben, wenn die Finanzierung unklar bleibt, wenn Kommunen mit leerem Haushalt auf Bundesfördertöpfe warten, die über Jahrzehnte gestreckt sind: dann ist das kein Föderalismusproblem. Das ist ein Schutzpflichtproblem.

Das trifft Frauen stärker als Männer — sie sterben in absoluten Zahlen häufiger an Hitze, weil sie älter werden. Es trifft Menschen ohne Klimaanlage, ohne schattigen Balkon, in schlecht isolierten Plattenbauten. Es trifft die 85-Jährige im Pflegeheim, die keine Lobby hat, die am Hitzeaktionstag demonstriert. Das ist die Verteilungsfrage, die jeder Hitzeschutz-Diskurs mitführen muss: Wer stirbt zuerst, wenn der Staat zögert?


Die Schieflage im Umgang mit Kälte- und Hitzemortalität ist aufschlussreich. Ältere Studien zeigen, dass kältebedingte Todesfälle in Deutschland historisch höher lagen als hitzebedingte. Das ist kein Gegenargument — es ist eine Wegmarkierung. Der Klimawandel verschiebt diese Relation. Der Juni 2026 war der zweitheißeste seit Messbeginn; Temperaturen bis zu 41,8 Grad Celsius, wie in Möckern-Drewitz, waren in Deutschland bis vor wenigen Jahren undenkbar. Die Kurve zeigt nicht nach unten. Wer die Kältemortalität als Relativierungsargument benutzt, argumentiert mit einer Vergangenheit, die physikalisch überholt ist.

Über 150 Organisationen aus Gesundheitswesen, Pflege und Zivilgesellschaft haben zum Hitzeaktionstag 2026 die verbindliche Integration von Extremhitze in den Katastrophenschutz gefordert. Bundesärztekammer, Deutsche Umwelthilfe, VdK — das ist kein aktivistischer Rand, das ist der institutionelle Kern des deutschen Gesundheitssystems. Ihre Forderung ist konkret: Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern, Kommunen entlasten, Hitzeaktionspläne zur Pflichtaufgabe machen.

Diese Forderung liegt seit Jahren vor. Sie wartet auf einen Bundestagsbeschluss, der aussteht.


Hier sitzt der Fehler, den dieser Kommentar benennt. Es mangelt nicht an Wissen. Das RKI liefert es wöchentlich. Es mangelt nicht an Forderungen — die Bundesärztekammer hat sie schwarz auf weiß. Es mangelt an einem politischen Akteur, der die Zuständigkeitsfrage überwindet, statt sie zu verwalten.

Das Kriterium ist die staatliche Schutzpflicht. Gemessen daran ist die aktuelle Lage nicht unbefriedigend — sie ist eine Verletzung. Nicht im strafrechtlichen Sinn. Aber im politisch-moralischen: Wer über die Sterbezahlen informiert ist, wer die strukturellen Lücken kennt, wer die Mittel hat — und wer dennoch die Zuständigkeit weiterreicht wie ein heißes Eisen, der trägt Mitverantwortung.

5.100 Tote in einer Woche. Der nächste Sommer kommt.