Das ist kein Naturphänomen. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung.
Die Sterbezahlen stehen fest. Was jetzt folgt, ist die Frage, wofür der Staat eigentlich zuständig ist.
Das Statistische Bundesamt zählte für die fünf Tage vom 26. bis 30. Juni 2026 in Deutschland 8.346 zusätzliche Todesfälle gegenüber dem Normalwert. Das RKI schätzt, dass allein in der Woche um den 28. Juni 4.310 Menschen hitzebedingt starben — über 80 Prozent davon waren älter als 75 Jahre. In Belgien lag die Übersterblichkeit in der Wallonie zeitweise bei 76 Prozent über dem üblichen Wert. Frankreich registrierte etwa 1.000 zusätzliche Tote in vier Tagen. Spanien mindestens 1.028 im Gesamtmonat Juni. Gesamteuropäisch: über 10.000 zusätzliche Todesfälle, davon mehr als 9.000 bei Menschen über 65.
Das ist keine Statistik über Wetter. Das ist eine Statistik über staatliches Versagen.
Das stärkste Gegenargument verdient seine volle Würde. Wer von staatlicher Schutzpflicht spricht, muss erklären, warum der Staat hier überhaupt anders handeln könnte als er es tut. Hitzewellen sind Wetterextreme; ihr Timing, ihre genaue Intensität und ihr lokales Ausmaß lassen sich nicht auf die Woche vorhersagen. Kühlräume, Beschattung, Stadtbegrünung — all das kostet Geld, das Kommunen seit Jahren nicht haben. Und Föderalismus ist kein Versagen, sondern Verfassungsrecht: Hitzeschutz ist Ländersache, der Bund kann einen Rahmen vorgeben, aber keine Gemeinde zwingen.
Das stimmt. Und es erklärt die Wahl: nicht, dass der Staat nicht handeln kann, sondern dass er es nicht priorisiert hat.
Denn die Mittel für einen Anfang existieren. Die WHO hat im Juni 2026 neue Leitlinien für nationale Hitzeschutzpläne veröffentlicht. Österreich hat seinen nationalen Hitzeschutzplan im Mai 2026 überarbeitet. Berlin hat einen eigenen Plan. Das zeigt: Es geht. Es ist keine Frage der Zuständigkeit, sondern der politischen Entscheidung, ob man diesen Schritt tut oder nicht.
Und der Bund hat ihn nicht getan. Bundeskanzler Merz lehnte es ab, die Hitzewelle zur Chefsache zu erklären. Das Förderprogramm für Kitas und Pflegeheime im Bereich Hitzeschutz wurde 2026 gestrichen. Nur drei von 16 Bundesländern verfügen über Klimaanpassungsstrategien, die Kommunen systematisch einbeziehen. In den meisten Krankenhäusern ist Hitzeschutz kein Thema — klimatisiert ist typischerweise die Intensivstation, nicht die Normalstation, auf der ältere Patientinnen und Patienten liegen.
Das ist keine Lücke, die niemand gesehen hat. Das ist eine Lücke, die man gesehen und gelassen hat.
Das Kostenargument kippt, wenn man es ausrechnet. Laut einer Studie von Allianz Trade kostete die einmalige Hitzewelle Ende Juni 2026 die deutsche Volkswirtschaft mindestens 6,3 Milliarden Euro. Der Großteil der Kosten bei Hitze entsteht durch Produktivitätsverluste: Bei einem einzelnen Hitzetag über 30 Grad machen sie 97 Prozent der wirtschaftlichen Schäden aus, die auf rund 431 Millionen Euro beziffert werden. Wiederholen sich die Hitzewellen des vergangenen Jahrzehnts bis 2030, summieren sich die kumulativen Verluste für Deutschland auf bis zu 131 Milliarden US-Dollar. Dem gegenüber steht eine Kosten-Nutzen-Analyse des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung für Bremen: Ein ambitioniertes Stadtbegrünungsprogramm bis 2050 erzielt dort einen Nettonutzen von rund 174 Millionen Euro. Mehr Grün kühlt, und Kühlung kostet weniger als die Schäden, die sie verhindert. Der Einwand, Prävention sei zu teuer, beschreibt kein Sachproblem — er beschreibt eine Prioritätsentscheidung.
Die Attributionswissenschaft ist kein Disclaimer, sondern ein Befund. Eine Analyse von 504 Attributionsstudien ergibt: In rund 80 Prozent der Fälle ließ sich ein Klimawandeleinfluss nachweisen, in 71 Prozent wurde das Ereignis wahrscheinlicher oder intensiver. Das Imperial College London beziffert, dass 42 Prozent der europäischen Übersterblichkeit dieser Hitzewelle auf die zusätzliche, menschengemachte Erwärmung zurückgehen. Der IPCC-Sachstandsbericht AR6 bestätigt, dass menschliche Aktivitäten den Klimawandel verursachen und Hitzewellen häufiger und intensiver machen. Die WMO stellt fest, dass sich extremwetterbedingte Katastrophen in den letzten 50 Jahren verfünffacht haben.
Das ist kein Meinungsstreit. Das ist der Stand der Wissenschaft.
Staatliche Schutzpflicht im demokratischen Rechtsstaat bedeutet nicht, das Wetter zu ändern. Sie bedeutet, die Bevölkerung vor vorhersehbaren, belegten Risiken zu schützen — mit dem Instrumentarium, das zur Verfügung steht. Frühwarnsysteme, Hitze-Aktionspläne, Stadtbegrünung, Kühlräume, Pflicht zur Klimatisierung in Pflegeeinrichtungen: Das sind keine utopischen Forderungen. Das sind Maßnahmen, die andere Länder umsetzen, die die WHO empfiehlt und die sich nach den vorliegenden Zahlen wirtschaftlich rechnen.
Dass ein Förderprogramm für die vulnerabelsten Einrichtungen gestrichen wurde, während die Hitzewelle ihre Opfer forderte, ist kein bürokratischer Unfall. Es ist eine Bilanz.
Wer das Sterben von 4.310 Menschen in einer Woche mit föderalen Zuständigkeiten beantwortet, hat die staatliche Schutzpflicht nicht verstanden — oder beschlossen, sie nicht ernst zu nehmen. Beides ist eine politische Entscheidung. Und Entscheidungen lassen sich ändern.
