Vier Funktionen stehen im Zentrum des Verfahrens: endloses Scrollen, Autoplay bei Videos, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungsalgorithmen. Die Kommission beschreibt deren Zusammenwirken als „Autopilot-Modus" – einen Zustand, in dem Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr aktiv entscheiden, sondern passiv konsumieren. Wer diesen Modus erst einmal kennt, erkennt ihn: Der Feed läuft weiter, obwohl man aufhören wollte. Das Video startet, bevor man es gewählt hat. Die Benachrichtigung kommt genau dann, wenn die Aufmerksamkeit kurz nachlässt.
Das ist keine Nebenwirkung. Es ist Produktdesign.
Die rechtliche Grundlage liefert der Digital Services Act, der seit Februar 2024 für sehr große Plattformen vollständig gilt. Der DSA verpflichtet Anbieter mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU, systemische Risiken für die öffentliche Gesundheit zu bewerten und zu mindern – und verbietet explizit manipulative Designpraktiken, sogenannte Dark Patterns. Die Untersuchung gegen Meta läuft seit Mai 2024; die vorläufigen Feststellungen vom April und Juli 2026 sind der bislang deutlichste Schritt.
Was Meta dagegenhält. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe und verweist auf bereits eingeführte Schutzmaßnahmen: sogenannte Teen Accounts mit eingeschränkten Funktionen, Zeitmanagement-Tools, elterliche Kontrollen. Für Juni 2026 kündigte Meta den Einsatz einer KI-gestützten Altersprüfung an, die Kinder unter 13 Jahren von den Plattformen fernhalten soll. Das stärkste Argument aus Unternehmenssicht: Altersverifikation ist ein branchenweites Problem, das keine Plattform allein lösen kann.
Die Kommission lässt das nicht gelten. Ihre Bewertung: Die vorhandenen Tools sind zu leicht deaktivierbar, setzen technisches Verständnis der Eltern voraus, das in der Praxis oft fehlt, und ändern nichts an der Grundarchitektur des Produkts. Hinzu kommt ein konkreter Vorwurf: Meta habe Daten über die nächtliche Nutzung durch Minderjährige ignoriert – ein Indiz dafür, dass die Risikobewertung intern nicht ernsthaft betrieben wurde.
Was die Zahlen zeigen. Das Suchtpotenzial sozialer Medien ist kein Deutungsproblem. Eine Erhebung des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters im Auftrag der DAK Gesundheit (2025/26) schätzt, dass rund 350.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland süchtig nach sozialen Medien sind – mehr als doppelt so viele wie noch 2018, als eine frühere DAK-Studie rund 100.000 Betroffene im Alter von 12 bis 17 Jahren identifizierte. Über eine Million Minderjährige zeigen demnach eine riskante Nutzung. Eine WHO-Studie von 2022 kommt für Europa, Zentralasien und Kanada auf elf Prozent der 11- bis 15-Jährigen mit problematischer Social-Media-Nutzung; Mädchen sind mit 13 Prozent häufiger betroffen als Jungen mit neun Prozent.
Gleichzeitig gilt: Die genauen neurologischen Mechanismen, über die Plattformdesign das jugendliche Gehirn beeinflusst, sind wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Kausalität zwischen Designmerkmalen und Suchtentwicklung ist schwerer zu belegen als Korrelation. Die Kommission stützt ihre Feststellungen auf das Risikobewertungsverfahren des DSA – nicht auf eine klinische Suchtdiagnose.
Welche Konsequenzen drohen. Metas weltweiter Jahresumsatz lag 2025 bei rund 201 Milliarden US-Dollar. Sechs Prozent davon – je Plattform – wären für Instagram und Facebook zusammen rund 24 Milliarden Dollar. Realistischer ist, dass die Kommission die Höchstgrenze nicht ausschöpft; aber selbst ein Bruchteil davon hätte Signalwirkung. Entscheidender als die Geldbuße dürfte das strukturelle Verlangen sein: Autoplay und endloses Scrollen sollen standardmäßig deaktiviert werden; Empfehlungsalgorithmen sollen weniger auf maximale Verweildauer ausgerichtet sein. Das greift tief ins Geschäftsmodell ein – denn Verweildauer ist Werbeumsatz.
Parallel läuft ein zweites Verfahren: Die Kommission prüft, ob Meta seine Melde- und Beschwerdemechanismen für illegale Inhalte ausreichend betreibt. Eine vorläufige Einschätzung vom Oktober 2025 fiel negativ aus. Zwei offene Fronten gleichzeitig.
Was das für die Branche bedeutet. Das Verfahren gegen Meta ist kein Einzelfall – es ist ein Testlauf für den DSA als Regulierungsinstrument. Beobachter bei Netzpolitik.org und TechPolicy.Press weisen darauf hin, dass die Kommission mit diesem Verfahren erstmals systematisch die Risikobewertungspflichten des DSA gegen einen der größten Plattformbetreiber durchsetzt. Gelingt das, haben TikTok, YouTube und Snapchat denselben Maßstab zu erwarten.
Die offene Frage ist nicht ob, sondern wie schnell. Metas Rechtsmittel dürften das Verfahren verzögern. Aber die Richtung ist gesetzt: In drei bis fünf Jahren wird man sehen, ob endloses Scrollen in der EU zum Standard gehört oder zur Ausnahme geworden ist – und ob das die Nutzungsmuster junger Menschen messbar verändert hat.
