Der Songtext von „Keine Angst" enthält Passagen wie den Rat, nach Überwachungskameras zu schauen und keine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Er erwähnt Lina E. und ihre Mitstreiter, die wegen Angriffen auf Rechtsextreme verurteilt wurden. Das ist nicht beiläufig. Das ist eine Stellungnahme. Und genau das ist der Punkt, um den sich dieser Streit dreht — nicht ums Handwerk der Zensur, sondern ums Eingeständnis, was hier eigentlich passiert ist.

Das stärkste Argument für das ZDF lautet so: Ein öffentlich-rechtlicher Sender sendet an alle. Er ist dem Gesamtpublikum verpflichtet, nicht einer politischen Teilmilieu. Wenn ein Liedtext konkrete Verhaltensanleitungen zu Handlungen enthält, die strafrechtlich zumindest in Grenzbereichen liegen — Sachbeschädigung, Körperverletzung —, kann eine Intendanz nicht einfach auf Kunstfreiheit verweisen und die Augen schließen. Programmrichtlinien, die Inhalte mit „verhetzender Wirkung" oder Anleitungen zur Gewalt untersagen, sind kein Einfall von Himmlers Amtsführung, sie stehen im Staatsvertrag. Ein Sender, der das ignoriert, riskiert nicht nur seinen Ruf, sondern seine Legitimationsgrundlage.

Das ist ein ernsthaftes Argument. Es rechtfertigt die Ausladung trotzdem nicht.

Erstens zur Frage der Kunstfreiheit. Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz schützt Kunst ohne Gesetzesvorbehalt — ausdrücklich, als bewusste Abkehr vom Weimarer Modell. Das Bundesverfassungsgericht hat in Jahrzehnten der Rechtsprechung festgehalten, dass Satire und politische Kunst auch drastische, provokante, schroffe Formen annehmen dürfen. Danger Dans Song ist keine Gebrauchsanweisung zum Verbrechen; er ist eine künstlerische Stellungnahme in einem politischen Konflikt über die Grenzen legitimen Widerstands gegen Rechtsextremismus. Ob man diese Stellungnahme teilt, ist eine andere Frage. Ob ein Sender sie fürchten darf, ist diese.

Zweitens zur internen Logik des Vorgangs. Der Text lag dem ZDF angeblich seit Wochen vor. Die hausinterne Rechtsabteilung hatte grünes Licht gegeben. Die Senderedaktion hatte die Dramaturgie bereits angepasst, um den Song einzubetten. Dann schritt die Geschäftsleitung ein — kurz vor der Aufzeichnung, ohne schriftliche Begründung an die Künstler. Das ist kein redaktioneller Prozess. Das ist eine Intervention. Der DJV nennt es einen Eingriff in die innere Pressefreiheit; der ver.di-Senderverband spricht von Vertrauensverlust in die redaktionelle Unabhängigkeit. Beide haben recht — und beide beschreiben damit etwas, das sich strukturell von einer einzelnen Fehlentscheidung unterscheidet.

Drittens zum Vergleich, der sich aufdrängt. Danger Dan hatte 2021 mit „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt" einen Song veröffentlicht, der ebenfalls Grenzen austestete — und der zum Kulturgut wurde. Das ZDF hatte damals kein Problem. Was hat sich geändert? Der politische Kontext, offenkundig. Ein öffentlich-rechtlicher Sender, dessen Programmkuratierung sich nach dem verschiebt, was gerade als politisch verträglich gilt, ist kein Spiegel der Gesellschaft mehr. Er ist ein Filter.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat den Sender gemahnt, kein „Filter für genehme Gesinnungen" zu sein. Das ist — von einem Minister an eine Sendeanstalt — eine bemerkenswert direkte Formulierung und zugleich der Hinweis, dass hier etwas aus dem Ruder gelaufen ist, das über das Haus hinaus sichtbar wurde.

Hinzu kommt das Format. „Die Anstalt" ist Satire. Sie hat Auftrag und Lizenz zur Zuspitzung. Dass ausgerechnet diese Sendung einen Auftritt nicht zeigen darf, den die eigene Redaktion für vertretbar hält, und dass der Sender als Ersatz eine „Aspekte"-Sondersendung ankündigt — redaktionell-journalistische Aufarbeitung statt künstlerischer Präsenz —, sagt alles über das eigentliche Problem. Das ZDF hat den Song nicht verboten. Es hat ihn in ein kontrollierteres Format überführt, in dem er analysiert statt erlebt werden kann. Das ist die freundlichere Variante der Entscheidung. Freundlicher heißt nicht: richtig.

Kunst braucht keinen Kontext, der sie einhegt. Sie braucht einen Raum, in dem sie wirkt. Wer diesen Raum nur noch unter Vorbehalt gewährt, hat ihn schon halbiert.

Das ZDF wird die Ausladung nicht zurücknehmen. Intendant Norbert Himmler wird sie als Abwägung verteidigen. Danger Dan und Igor Levit werden das Lied woanders spielen. Die eigentliche Frage bleibt: Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender antifaschistische Kunst für zu riskant hält, um sie zu zeigen — wessen Angst ist das eigentlich?