3,2 Milliarden Euro zahlten Bund und Länder 2025 an Unterhaltsvorschuss. Seit der Reform von 2017, die den Vorschuss auf alle Minderjährigen und ohne zeitliche Begrenzung ausweitete, haben sich die Ausgaben vervierfacht. Dieser Anstieg gibt Priens Argument eine Grundlage.
Und doch greift es zu kurz.
Was der Vorschuss ist — und was er nicht ist
Der Unterhaltsvorschuss ist kein Sozialtransfer im klassischen Sinn. Der Staat schießt vor, was das unterhaltspflichtige Elternteil schuldet, und soll das Geld dann zurückholen. Das Wort „Vorschuss" ist Programm. Das Problem: Es bleibt meist beim Vorschuss. Bundesweit holt der Staat nur rund 18 Prozent zurück, in Hamburg sogar nur 11 Prozent. 2024 flossen 3,2 Milliarden Euro raus, weniger als 600 Millionen kamen zurück.
Wer das Einnahmeleck schließen will, muss also zuerst dort suchen — bei den säumigen Unterhaltspflichtigen, nicht bei den Kindern.
Die SPD sagt genau das. Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch fordert, härtere Sanktionen gegen zahlungsunwillige Elternteile zu verhängen, bevor eine Leistung gestrichen wird. Familienpolitische Sprecherin Jasmina Hostert nennt die Kürzung einen „sozialpolitischen Rückschritt". Kinderbeauftragter Truels Reichardt verweist auf die niedrigen Rückholquoten als eigentliches Systemproblem.
Wer konkret trifft es?
Der Unterhaltsvorschuss ist nach Alter gestaffelt: bis fünf Jahre 230 Euro, sechs bis elf Jahre 301 Euro, zwölf bis 17 Jahre 395 Euro monatlich. Prien plant, die oberste Gruppe — 16- und 17-Jährige — aus dem Bezug herauszunehmen. Rund 80.000 Jugendliche verlören damit bis zu 395 Euro monatlich.
Für Familien im Bürgergeld-Bezug ist der Wegfall weitgehend aufkommensneutral — der Unterhaltsvorschuss wird dort als Einkommen angerechnet, ein niedrigerer Vorschuss erhöht den Bürgergeld-Anspruch entsprechend. Die eigentliche Last trägt die Gruppe dazwischen: Alleinerziehende, die gerade so über der Bürgergeld-Grenze liegen, kein Auffangnetz haben und nun bis zu 395 Euro weniger im Monat zur Verfügung haben.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) weist darauf hin, dass bereits heute 28 Prozent der Alleinerziehenden von Armut betroffen sind. In jeder fünften Familie in Deutschland liegt die gesamte Verantwortung bei einem Elternteil — statistisch überwiegend der Mutter. Nur rund die Hälfte der Kinder in diesen Familien erhält überhaupt regelmäßig Unterhalt, häufig unterhalb des gesetzlichen Mindestbetrags.
Die Haushaltszahl und was sie verschweigt
Das Familienministerium rechnet mit einer Einsparung von rund 400 Millionen Euro durch die Altersbegrenzung. Im Bundeshaushaltsentwurf 2027 ist der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss bereits um ein Drittel — von 1,4 auf 0,9 Milliarden Euro — gekürzt. Damit sind die Zahlen in der öffentlichen Debatte uneinheitlich: Je nachdem, ob man den bundesweiten Gesamtaufwand oder nur den Bundesanteil betrachtet, variieren die genannten Einsparvolumina zwischen 400 Millionen und einer Milliarde Euro.
Was die Haushaltszahl nicht zeigt: Die Kosten des Unterhaltsvorschusses trägt der Bund nur zu 40 Prozent, die Länder zu 60 Prozent. Der kommunale Druck ist real — der Landkreistag befürwortet die Kürzung ausdrücklich. Gleichzeitig wäre die fiskalisch sauberere Lösung eine höhere Rückholquote, nicht eine niedrigere Auszahlung. Eine Steigerung der Rückholquote von rund 18 auf 40 Prozent würde bei einem Ausgabenvolumen von 3,2 Milliarden Euro rechnerisch mehr als 700 Millionen Euro zusätzlich einbringen — ohne eine einzige Leistung zu kürzen. Ob das praktisch erreichbar ist, bleibt offen; konkrete Maßnahmenvorschläge aus dem Familienministerium liegen dazu nicht vor.
Priens Argument — in seiner stärksten Form
Das fairste Argument für die Kürzung lautet so: Die Reform von 2017 war ein politisch gesetzter Ausreißer. Deutschland zahlt Unterhaltsvorschuss großzügiger und länger als fast jedes andere europäische Land. Die Schonung säumiger Väter — Prien selbst verwendet dieses Framing — ist strukturell eingebaut, weil die Eintreibung zu aufwendig und zu erfolglos ist. Solange das nicht geändert wird, trägt der Steuerzahler dauerhaft Privatschulden.
Das stimmt. Es ist trotzdem kein Argument für die Kürzung, solange der Mechanismus zur Eintreibung nicht gleichzeitig gestärkt wird. Wer das Fass leer laufen lässt, bevor er das Leck stopft, spart nichts — er bestraft nur die Falschen.
Koalitionsarithmetik und Zeitplan
Laut Ministeriumsangaben soll der Gesetzentwurf noch im Juli 2026 in die Regierungsabstimmung gehen, Inkrafttreten wäre Anfang 2027. Die SPD ist Koalitionspartner unter Bundeskanzler Friedrich Merz — die Fraktion müsste dem Gesetz im Bundestag zustimmen. Merz hat die Kürzungen öffentlich verteidigt, SPD-Generalsekretär Kühnert soll Prien aufgefordert haben, den Vorschlag zurückzunehmen.
Wie die SPD ihre Ablehnung parlamentarisch durchsetzt, wenn die Koalition auf dem Plan beharrt, ist die offene Frage. Stimmt die Fraktion trotz Ablehnung zu, wäre das ein Koalitionszwang; stimmt sie dagegen, bräuchte die Regierung andere Mehrheiten — im aktuellen Bundestag ein schwieriges Terrain.
