Jedes vierte Kind in Sachsen-Anhalt wächst in einem armen Haushalt auf. Die Armutsgefährdungsquote für Kinder und Jugendliche lag 2023 bei 24,8 % – bundesweit sind es 20,7 %. Hinter dieser Zahl steht eine Finanzierungsarchitektur, die seit Jahrzehnten auf Kosten der Kommunen geht: Bundesweit tragen die Kommunen rund 80 bis 85 % der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe. Sachsen-Anhalts Jugendämter sind Landkreise und kreisfreie Städte – Kassen, die schon ohne diesen Posten unter Druck stehen.

Das Land steuert seit 2026 immerhin über neun Millionen Euro jährlich für Personalausgaben in der kommunalen Jugendarbeit bei, mit einer automatischen Erhöhung um zwei Prozent pro Jahr. Und der Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2024 sieht vor, dass das Land jedem Jugendamt mindestens einen Verfahrenslotsen finanziert – einen Spezialisten, der Familien mit Kindern mit Behinderungen durch das System führt. Das ist real, das ist belegt. Es ist aber auch begrenzt: Verfahrenslotsen sind ein spezialisierter Teilbereich der inklusiven Jugendhilfe, keine Antwort auf die Breitenbelastung der Kommunen.

Die Zielfunktion: Strukturentlastung statt Projektförderung

Von Angerns politisches Programm ist klar formuliert. „Lassen Sie uns gemeinsam dafür einsetzen, Kindern und Jugendlichen eine armutsfreie Zukunft zu ermöglichen", schrieb sie 2021 in ihrem Maßnahmenplan gegen Kinder- und Jugendarmut. Im Juni 2026 bekräftigte ihre Seite: Die Linke streite für eine starke öffentliche Infrastruktur, „die allen Kindern Förderung und Teilhabe ermöglicht". Im selben Monat: „Gemeinsam wollen wir die Situation an den Kitas im Land grundlegend verbessern."

Diese Sätze beschreiben eine Zielfunktion. Von Angern will keine Randkorrekturen – sie will strukturelle Verbesserungen. Das Problem: Eine Landesförderung, die jährlich um zwei Prozent steigt, ist Projektförderung. Keine Kommune kann damit verlässlich planen. Wer strukturell entlasten will, muss strukturell finanzieren.

Die Idee

Der beste nächste Zug ist aus unserer Sicht folgender: Die Linken-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt erarbeitet einen Gesetzentwurf, der das Land verpflichtet, die vollständigen Personalkosten der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII von den örtlichen Trägern – den Landkreisen und kreisfreien Städten – zu übernehmen.

Das Instrument ist ein Gesetzentwurf nach Artikel 77 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt; jede Fraktion im Landtag hat das Initiativrecht. Von Angern ist Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag Sachsen-Anhalt – die Zuständigkeit liegt direkt bei ihr und ihrer Fraktion, kein weiterer Gatekeeper steht dazwischen. Der erste Schritt ist die Erarbeitung und Einreichung des Entwurfs; das ist binnen Wochen machbar, nicht Jahren. Eine Größenordnung der Kostenübernahme ist im vorliegenden Material nicht präzise beziffert – die Recherche ergibt keine belastbare Landeszahl für die Gesamtpersonalkosten der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt. Klar ist: Bundesweit betragen die Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe 78,8 Milliarden Euro bei rund 346.000 Beschäftigten (2024, Destatis); Sachsen-Anhalts Anteil wäre proportional erheblich – und offen zu beziffern wäre das die Aufgabe der Gesetzesbegründung, nicht des Antrags allein.

Der Doppel-Test

Ist das der beste Zug für von Angern selbst? Die Landtagswahl findet am 6. September 2026 statt. Ein eingebrachter Gesetzentwurf ist kein Wahlversprechen – er ist ein parlamentarisches Dokument mit Drucksachennummer, Abstimmungsprotokoll und Begründungstext. Er zwingt CDU und SPD in der Regierungskoalition zu einer öffentlichen Positionierung. Er macht aus einer Forderungserzählung eine Tat: belegt, prüfbar, datiert. Das ist politisch stärker als jedes Wahlkampfplakat, und es kostet die Fraktion nur Arbeitszeit.

An den drei Achsen: Effizienz – eine Landeszuständigkeit bei der Finanzierung kann Planungssicherheit für die Jugendämter schaffen und Fachkräfteabwanderung bremsen, die derzeit durch Lohnunterschiede zwischen den Bundesländern befeuert wird. Ökologie – kein direkter Bezug, neutral. Demokratie – eine breitere kommunale Handlungsfähigkeit stärkt die lokale Infrastruktur und damit die gesellschaftliche Teilhabe; kein Demokratiedefizit erkennbar. Das K.O.-Kriterium ist nicht ausgelöst.

Der stärkste Einwand

Der Einwand liegt auf der Hand: Das Land Sachsen-Anhalt ist kein Überschusshaushalt. Eine vollständige Übernahme der Personalkosten könnte – je nach tatsächlicher Gesamthöhe – zu einer erheblichen Mehrbelastung des Landeshaushalts führen. Kritiker werden fragen, woher das Geld kommen soll, und sie werden nicht Unrecht haben mit der Frage.

Die Antwort muss der Gesetzentwurf selbst liefern: mit einem solide gerechneten Finanzierungsteil, einem realistischen Umsetzungszeitplan und einem Finanzierungsvorbehalt, der den Bundesraum einschließt – denn die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG-E) zielt bundesweit auf eine Neujustierung der Finanzierungsebenen ab 2028. Sachsen-Anhalt könnte mit einem Landesentwurf Druck auf den Bund erzeugen, die Kommunen endlich systematisch zu entlasten. Das ist kein Einwand gegen die Idee – es ist die Begründung, warum sie jetzt ins Parlament gehört, nicht nach der Wahl.

Prüfstein

  • Adressat: Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt und Spitzenkandidatin zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026
  • Zug: Die Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt reicht einen Gesetzentwurf zur vollständigen Übernahme der Personalkosten der Kinder- und Jugendhilfe durch das Land ein
  • Frist: 17.08.2026
  • Prüfstein: Im Drucksachenregister des Landtags Sachsen-Anhalt ist bis zum 17.08.2026 ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke verzeichnet – ja oder nein