Ob er der Wissenschaft noch nützt, entscheidet sich in einigen Wochen in einem Auktionssaal in New York.

Das Skelett des Tyrannosaurus rex – vollständig, gut erhalten, aus dem US-Bundesstaat South Dakota – wird bei Sotheby's mit einem Schätzpreis von 20 bis 30 Millionen US-Dollar angeboten. Zum Vergleich: 1997 erzielte „Sue", ein T. rex ähnlicher Vollständigkeit, 8,36 Millionen US-Dollar – und das Field Museum of Natural History in Chicago erwarb ihn. „Stan" brach 2020 den damaligen Rekord bei Christie's: 31,8 Millionen US-Dollar, Käufer anonym, Verbleib monatelang unbekannt (er landete schließlich in Abu Dhabi, im Natural History Museum of Abu Dhabi). Den aktuellen Gesamtrekord hält seit Juli 2024 der Stegosaurus „Apex": 44,6 Millionen US-Dollar.

Der Markt für prähistorische Knochen hat sich in drei Jahrzehnten versechsfacht. Was ihn antreibt, ist keine neue Leidenschaft für Urgeschichte – es ist der Kunstmarkt.

Wie Fossilien ihren Preis bekommen

Paläontologische Funde werden an denselben Häusern versteigert, an denen Picasso und Basquiat den Besitzer wechseln. Die Bewertungskriterien klingen ähnlich: Vollständigkeit, Erhaltungszustand, Seltenheit, Provenienz. Bei einem T. rex kommt ein vierter Faktor hinzu: Markeneffekt. Weltweit wurden seit 1902 nur rund 50 halbwegs vollständige T.-rex-Skelette entdeckt – das entspricht einer Auflage, die jeder Luxusuhrenhersteller als limitiert bezeichnen würde.

Dinosaurierfossilien machen laut Marktbeobachtern etwa 24 % des gesamten Fossilienhandels aus, dominieren aber den Wert: Sie erzielen eine Verkaufsrate von 95 % bei Auktionen und übertreffen alle anderen Wirbeltier-Fossilien im Erlös deutlich. Der Treiber ist das Zusammentreffen von extremer Knappheit und wachsender Zahl sehr vermögender Käufer, die aus dem Kunstmarkt in Sachwerte ausweichen.

Was dieser Mechanismus für die Wissenschaft bedeutet, hat der Paläontologe Thomas Carr in einer 2024 im Fachjournal PLOS ONE publizierten Studie durchgerechnet. Ergebnis: Von 141 wissenschaftlich verwertbaren T.-rex-Exemplaren befinden sich 71 in privater oder kommerzieller Hand – mehr als die Hälfte. In öffentlichen Sammlungen liegen 61. Nur rund 11 % der kommerziell geborgenen Funde gelangen je in Museen oder Universitäten. Kommerzielle Sammler entdecken dabei etwa doppelt so viele T.-rex-Fossilien wie öffentliche Institutionen – sie graben aktiver, schneller, mit weniger bürokratischen Auflagen. Ihr Beitrag zur Entdeckung ist real. Ihr Beitrag zur Wissenschaft endet meist an der Fundstelle.

Das stärkste Argument der anderen Seite

Wer die Industrie verteidigt, hat ein Argument, das nicht wegzudiskutieren ist: Viele dieser Skelette wären ohne kommerzielle Fossilienjäger nie geborgen worden. Öffentliche Institutionen fehlen Geld, Personal und die Flexibilität, schnell auf Zufallsfunde zu reagieren. Ein Skelett, das verwittert, weil kein Museum die Ausgrabung finanzieren kann, nützt der Wissenschaft so wenig wie eines in einer Privatvilla. Der Handel, so das Argument, schafft also erst den Vorrat, aus dem Museen schöpfen könnten – wenn sie könnten.

Das stimmt. Es verschweigt aber, was danach passiert. Wer kauft, bestimmt, wer forscht. Und wer ein Skelett für 30 Millionen US-Dollar erwirbt, gewährt Paläontologen Zugang – oder auch nicht. Keine Rechtspflicht, keine Institutionalisierung, kein Durchsetzungsmechanismus. Die Zugänglichkeit hängt am guten Willen des Besitzers, und dieser gute Wille ist vererbbar, aber nicht garantiert.

Was verschwindet, wenn Knochen verschwinden

Carr zeigt in seiner Studie, welche Exemplare besonders häufig in Privatbesitz enden: juvenile und subadulte T.-rex-Individuen. Genau jene Entwicklungsphasen, die für das Verständnis der Wachstumsbiologie, der Schädelmorphologie und der Ontogenese des Tieres entscheidend sind, sind überproportional aus dem wissenschaftlichen Kreislauf verschwunden. Das ist kein abstraktes Problem. Studien, die auf Fossilien in Privatbesitz basieren, können von anderen Forschergruppen nicht repliziert werden – weil der Zugang nicht garantiert ist. Peer-Review-Standards, die Nachprüfbarkeit verlangen, sind unter diesen Bedingungen kaum zu erfüllen.

„Stan" illustriert das konkret: Das Skelett war jahrzehntelang im Black Hills Institute of Geological Research in South Dakota zugänglich, wurde intensiv erforscht, wissenschaftlich beschrieben, als Referenzexemplar genutzt. Seit dem Verkauf 2020 ist es in Abu Dhabi. Ob Forscher aus Tübingen oder Peking es besichtigen können, hängt von einem Museumsneubau ab, dessen Eröffnungsdatum sich mehrfach verschoben hat.

Der Rechtsrahmen: Privateigentum schlägt Wissenschaft

In den USA, wo der größte Teil des kommerziell bedeutsamen Fossilienmarktes liegt, ist die Rechtslage eindeutig – und aus wissenschaftlicher Sicht problematisch. Fossilien auf Bundesland (National Parks, Bureau of Land Management) gehören dem Staat, dürfen nicht privat verkauft werden, und ihre Bergung erfordert eine Genehmigung. Funde auf Privatgrund hingegen gehören dem Landbesitzer und sind frei handelbar. Da ein erheblicher Teil der fossilienreichen Gesteinsformationen des amerikanischen Westens in privater Hand liegt, fließt ein struktureller Strom von Funden unkontrolliert in den Markt.

International greift die UNESCO-Konvention von 1970, die den illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen soll. Sie listet paläontologische Funde als schützenswerte Objekte – aber die Konvention zielt auf illegale Ausfuhr und Eigentumsübertragung, nicht auf legale Versteigerungen in Ländern, die entsprechende Gesetze nicht kennen. Ein T.-rex-Skelett, das legal in South Dakota ausgegraben und legal in New York versteigert wird, liegt außerhalb ihres Wirkungsbereichs.

Die Society of Vertebrate Paleontology formuliert ethische Richtlinien, die von Forschern verlangen, keine Fossilien ohne garantierten öffentlichen Zugang zu beschreiben. Die Richtlinien sind nicht einklagbar. Einige Zeitschriften lehnen Manuskripte ab, die auf Fossilien in Privatbesitz basieren. Das ist ein disziplinärer Mechanismus, kein rechtlicher.

Was stattdessen möglich wäre

Drei Alternativen existieren – alle mit Einschränkungen. Erstens: staatlicher Ankauf. „Sue" zeigt, dass er funktioniert; das Field Museum mobilisierte 1997 neben eigenen Mitteln Unternehmens- und Privatspenden, McDonald's und Disney trugen bei. Bei heutigen Preisen ist das für die meisten Museen nicht skalierbar. Das Smithsonian Institution in Washington hat kein Erwerbsbudget, das mit 30-Millionen-Auktionen mithalten kann.

Zweitens: Leihmodelle und Public-Private Partnerships. Einige private Käufer vereinbaren mit Museen Dauerleihgaben oder Forschungsvereinbarungen. Diese Modelle sind real, aber nicht standardisiert; sie entstehen durch individuelle Verhandlung und enden, wenn der Besitzer stirbt oder verkauft.

Drittens: gesetzliche Reformansätze. Australien, Argentinien und mehrere europäische Länder erklären bedeutende Fossilien zu Staatseigentum, unabhängig vom Grundstücksrecht. In den USA scheiterte eine entsprechende Ausweitung des Paleontological Resources Preservation Act auf Privatland bislang am Widerstand der Grundstückslobby. Eine Pflicht zur wissenschaftlichen Erstbeschreibung vor jedem Verkauf – wie von Teilen der Forschergemeinde gefordert – würde zumindest die Datenlage verbessern, ohne den Eigentumsübergang zu blockieren.

Was bei „Gus" auf dem Spiel steht

Ob „Gus" in ein Museum geht oder in eine Privatvilla, lässt sich nicht vorhersagen. Der Markt entscheidet es, wie er es bei „Stan" entschieden hat. Die entscheidende Frage ist nicht, ob der Erlös den wissenschaftlichen Wert übersteigt – er tut es, per Definition, weil der Markt keine wissenschaftlichen Kriterien kennt. Die Frage ist, ob eine Gesellschaft, die Fossilien als Erbe der Erdgeschichte behandelt, das Recht hat, ihre Verteilung dem Kunstmarkt zu überlassen.

In drei Jahren wird die nächste Studie nachzählen, wie viele T.-rex-Exemplare noch in Forschungsreichweite sind. Ist der Anteil weiter gesunken, war die Antwort: nein.