Kernpunkte
- Sachsen-Anhalt hat zwischen 2023 und 2025 insgesamt 69 Pflegeeinrichtungen und -dienste verloren; 278 Pflegeplätze sind weggefallen, Personalmangel und Kostensteigerungen sind die Haupttreiber.
- Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 hat die verpflichtende Personalbemessung (PPR 2.0) auf Bundesebene abgeschafft; Landesrecht kann diesen Rückschritt für Sachsen-Anhalt kompensieren.
- Sziborra-Seidlitz hat mit einem Antrag zur Pflegeselbstverwaltung (Drs. 8/6258) parlamentarische Handlungsfähigkeit bewiesen — einen eigenständigen Gesetzentwurf zur Personalbemessung und Landesförderung hat sie bislang nicht eingebracht.
- Lageblatt hält einen solchen Gesetzentwurf für den besten verfügbaren Zug: Er verbindet ihre berufliche Glaubwürdigkeit mit einer konkreten, überprüfbaren Selbstfestlegung — unabhängig vom Wahlausgang wirksam als parlamentarisches Signal.
Sechs Wochen vor der Wahl: Sziborra-Seidlitz sollte diesen Gesetzentwurf bis zum 17. August 2026 als Drucksache einreichen.
Die Zuständige und ihr Zug
Susan Sziborra-Seidlitz sitzt als Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt. Sie kann dort eigenständig Gesetzentwürfe einbringen — als Einzelabgeordnete oder gemeinsam mit ihrer Fraktion. Kein Bundesratsantrag, kein Ministerentscheid, kein Koalitionspoker ist nötig. Die Zuständigkeit liegt bei ihr.
Der Zug: Sie sollte bis zum 17. August 2026 einen detaillierten Gesetzentwurf als Drucksache im Landtag von Sachsen-Anhalt einreichen, der zwei Dinge regelt. Erstens verbindliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Land, die über die nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 bundesweit nur noch allgemein formulierte Verpflichtung zur ausreichenden Personalbesetzung hinausgehen. Zweitens eine direkte Landesförderung für kommunale und freigemeinnützige Träger — konkret zur Übernahme oder Mitfinanzierung von Investitionskosten, die derzeit mit durchschnittlich 323 Euro monatlich auf die Heimbewohner abgewälzt werden.
Parallel sollte sie eine landesweite Initiative starten, die pflegende Angehörige über bestehende Entlastungsangebote informiert und deren Inanspruchnahme erhöht. Das ist organisatorisch, nicht legislativ — aber Teil desselben Zuges.
Die Lage, die diesen Zug fällig macht
Zwischen 2023 und 2025 haben in Sachsen-Anhalt 69 Pflegeeinrichtungen und -dienste geschlossen, darunter zwölf stationäre und teilstationäre Einrichtungen. 278 Pflegeplätze sind weggefallen. Die Landesregierung nennt Personalmangel, Kostensteigerungen und fehlende Nachfolgelösungen als Hauptgründe. Im Jahr 2023 standen rund 278 arbeitslose Pflegefachkräfte mehr als 500 offenen Stellen gegenüber. Jede zehnte Fachkraft im Land ist über 60 Jahre alt — der demografische Abgang ist programmiert.
Der finanzielle Druck ist ebenfalls dokumentiert: Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in Sachsen-Anhalt lag im ersten Aufenthaltsjahr im Juni 2026 bei 2.720 Euro monatlich. Die durchschnittliche monatliche Brutto-Altersrente im Land beträgt 1.700 Euro. Wer in Sachsen-Anhalt in ein Pflegeheim muss, braucht im Schnitt fast das Doppelte seiner Rente. Die Landesarmutskonferenz hat im Mai 2025 explizit gefordert, dass das Land die Investitionskosten übernimmt, um Pflegebedürftige zu entlasten. Die AOK Sachsen-Anhalt hat sich im Juni 2026 derselben Forderung angeschlossen.
Auf Bundesebene hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 die verpflichtende Personalbemessung (PPR 2.0) abgeschafft. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat das als „Frontalangriff auf Patientensicherheit" gewertet. Sachsen-Anhalt steht jetzt ohne verbindliche Untergrenze da.
Was Sziborra-Seidlitz erkennbar will: Sie hat im Landtag den Antrag zur Schaffung einer Pflegeselbstverwaltung (Drs. 8/6258) eingebracht, der Registrierung, Ausbildung und Personalplanung in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bündeln soll. Sie beschreibt Pflege als „den besten Beruf der Welt" und tritt mit dem Versprechen an, Sachsen-Anhalt „gerechter, nachhaltiger und lebenswerter" zu machen. Ein Gesetzentwurf zur Personalbemessung und Landesförderung wäre die konsequente Verlängerung dieser Linie — von der berufspolitischen Selbstverwaltung zur konkreten Personaluntergrenze.
Der Doppel-Test
Für Sziborra-Seidlitz selbst: Der Zug verbindet ihre biographische Glaubwürdigkeit direkt mit einem parlamentarischen Dokument. Sie ist die einzige Spitzenkandidatin, die als Krankenschwester gearbeitet hat. Ein Gesetzentwurf macht aus dieser Herkunft ein überprüfbares Programm — unabhängig davon, ob die Grünen in den Landtag einziehen oder nicht. Gelingt der Einzug, liegt das Stück vor. Gelingt er nicht, bleibt das Dokument als politische Stellungnahme im Drucksachenregister.
An den drei Achsen: Demokratie — der Zug ist parlamentarische Regelsetzung durch eine gewählte Abgeordnete, kein Eingriff in Grundrechte, kein K.O.-Kriterium. Ökologie — neutral, kein direkter Wirkungszusammenhang. Effizienz — verbindliche Personaluntergrenzen erzeugen kurzfristig Mehrkosten; mittelfristig senken bessere Personalquoten Fluktuation und Ausfallzeiten, was die Gesamtkosten je Pflegefall drückt.
Der stärkste Einwand
Der stärkste Einwand lautet: Landesrecht kann Bundesrecht nicht einfach übertrumpfen. Die Pflegeversicherung nach SGB XI ist bundesrechtlich geregelt, die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI setzen Obergrenzen — Untergrenzen legt das Land allein nicht fest. Ein Landesgesetz zur verbindlichen Personalbemessung bewegt sich in einem rechtlich engen Korridor.
Das ist kein Luftballon-Einwand, aber er trifft nicht den Kern. Erstens kann Landesrecht im Heimrecht und im Ordnungsrahmen für Pflegeeinrichtungen eigenständige Anforderungen stellen — Sachsen-Anhalt hat mit dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA) bereits diesen Weg gewählt. Zweitens ist die Landesförderung für Investitionskosten kein SGB-XI-Thema, sondern originäre Landeskompetenz — dafür braucht niemand eine Bundesgenehmigung. Drittens wäre ein Gesetzentwurf, der Lücken ehrlich benennt und die verfügbaren Hebel präzise einsetzt, besser als gar kein Entwurf. Liefert die Ausarbeitung einen Verfassungskonflikt zutage, wäre das selbst ein politisches Ergebnis.
Die Einschränkung bleibt: Der Zug ist kein Allheilmittel. Er ändert die Bundesrechtslage nicht. Er adressiert das Schließungsproblem nur teilweise. Und er kostet Geld — eine belastbare Kostenschätzung für die Landesförderung liegt aus dem vorliegenden Material nicht vor.
Prüfstein
- Adressat: Susan Sziborra-Seidlitz, Abgeordnete im Landtag Sachsen-Anhalt, Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt
- Zug: Einbringen eines Gesetzentwurfs zur verbindlichen Pflege-Personalbemessung und direkten Landesförderung für kommunale und freigemeinnützige Pflegeeinrichtungen als Drucksache im Landtag Sachsen-Anhalt
- Frist: 17.08.2026
- Prüfstein: Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bis zum 17.08.2026 als Drucksache im Drucksachenregister des Landtags Sachsen-Anhalt nachweisbar — ja oder nein.
