Die Beschuldigten sind heute ehemalige Führungskräfte — zehn von ihnen im Visier der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Die Bank, in deren Lobby die Fahnder erscheinen, existierte damals noch nicht in dieser Form; sie übernahm die Postbank schrittweise ab 2008.

Sechzehn Jahre. Das ist kein Betriebsunfall der Justiz, kein Versagen einzelner Ermittler, kein Pech mit einer schwierigen Aktenlage. Es ist das Maß, das der deutsche Staat regelmäßig benötigt, wenn internationale Finanzakteure ihre Instrumente gegen das Steuerrecht stellen. Wer das als Einzelfall verbucht, rechnet falsch.

Die Logik von Cum-Cum-Geschäften ist nicht schwer zu verstehen, nur schwer zu beweisen: Aktien wandern kurz vor dem Dividendenstichtag von einem ausländischen Inhaber, der keine Kapitalertragsteuer erstattet bekommt, zu einem inländischen Intermediär — der sie danach zurückgibt und die Steuererstattung kassiert. Das Finanzministerium verliert, der Intermediär gewinnt, die Transaktion sieht auf den ersten Blick wie normaler Handel aus. Cum-Cum-Geschäfte sind — anders als Cum-Ex — nicht per se strafbar; die Strafbarkeit hängt daran, ob die Steuerdeklaration korrekt war. Genau das bestreitet die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Fall der Postbank-Manager, und genau das ist prozessual aufwendig nachzuweisen.

Aber der zeitliche Befund ist nicht nur ein Komplexitätsproblem. Er ist auch ein Kapazitätsproblem — und ein Prioritätenproblem.

Dass die BaFin in einer eigenen Umfrage mehr als 100 Finanzinstitute mit Beteiligung an Cum-Ex- oder Cum-Cum-Geschäften identifiziert hat, potenzielle Rückforderungen von über sieben Milliarden Euro, macht die Dimension sichtbar. Was die Aufsichtsbehörde aus den Jahren 2008 bis 2010 über die konkreten Postbank-Transaktionen wusste, wann sie es wusste und warum keine frühere Intervention erfolgte — dazu gibt es keine dokumentierte öffentliche Selbstauskunft der BaFin. Gut darin, die Lage im Rückblick zu beziffern; schwächer darin, sie damals zu stoppen.

Das ist das Muster, das sich durch die gesamte Aufarbeitung dieser Geschäfte zieht: Der Staat agiert mit Verzögerung, die keine Ausnahme ist, sondern Struktur hat. Staatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität sind chronisch unterbesetzt. Steuerfahnder fehlen. Digitale Auswertungskapazitäten kommen spät. Und Finanzinstitute, die in komplexen Produkten arbeiten, haben die Ressource Zeit auf ihrer Seite — Verjährungsfristen, langwierige Verfahren, hohe Beweisanforderungen.

Hier lohnt es sich, das stärkste Argument für die Gegenseite zu nehmen: Cum-Cum-Geschäfte bewegten sich lange in einer Grauzone, die Gesetzgeber und Gerichte erst sukzessive schlossen. Wer in einem unklaren Rechtsraum handelt, darf auf Rechtsklarheit bestehen. Die Beschuldigten sind bis zu einem rechtskräftigen Urteil unschuldig — das ist kein Vorbehalt, sondern Verfassungslage. Und ja: Rückwirkende Kriminalisierung von Gestaltung, die zum Zeitpunkt der Transaktion zumindest arguabel legal war, ist ein rechtsstaatliches Problem.

Das räumt das Effizienz-Problem des Staates nicht aus der Welt.

Denn gleichzeitig wird seit Jahren politisch versprochen, Finanzkriminalität härter zu verfolgen. Lautere Ankündigungen, schärfere Gesetze, neue Koordinierungsstellen. 2021 versicherte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag wirksame Maßnahmen gegen Steuervermeidung. 2022 wurden Cum-Ex-Strukturen höchstrichterlich als Steuerhinterziehung eingestuft. Im Juli 2026 durchsuchen Fahnder ein Frankfurter Bankgebäude wegen Geschäften aus dem Jahr 2008.

Daraus ergibt sich eine Bewertung entlang der Effizienz-Achse, die kein anderes Ergebnis zulässt als dieses: Der Staat ist strukturell unterlegen. Nicht in jedem Einzelfall, nicht wegen bösen Willens, nicht ohne Ausnahmen — aber systematisch, messbar, über Jahrzehnte reproduziert. Jedes große Steuerverfahren dieser Art belegt denselben Abstand zwischen dem Tempo der Konstruktion und dem Tempo der Aufarbeitung. Und solange dieser Abstand nicht institutionell verkleinert wird — durch Stellen, Kapazitäten, Zuständigkeiten —, bleiben die Ankündigungen das, was sie bisher sind: Lärm ohne Hebel.

Die Fahnder haben die Deutsche Bank verlassen. Die Akten werden ausgewertet. Ob ein Urteil fällt, ist offen. Ob das nächste Verfahren dieser Art wieder 16 Jahre dauert, ist es nicht.