Einen Mechanismus zu benennen ist das eine. Ihn abzustellen das andere. Das ist der Kern des AliExpress-Falls — und er erklärt, warum die Entscheidung der Kommission historisch und zugleich begrenzt ist.
Was der DSA tatsächlich verlangt
Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Online-Plattformen — definiert als Dienste mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU — zu einer jährlichen Risikobewertung. AliExpress meldete für 2025 rund 193 Millionen aktive Nutzer in der Union und ist damit klar in dieser Kategorie. Die Pflichten, die die Kommission als verletzt einstufte, stehen im Kern des DSA: Plattformen müssen systemische Risiken identifizieren, die von ihren Diensten ausgehen — darunter explizit den Handel mit illegalen und unsicheren Waren —, und sie müssen wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen.
Die Kommission hält AliExpress in beiden Punkten für gescheitert. Die Untersuchung, die im März 2024 begann, ergab: Das Unternehmen überschätzte die Treffsicherheit seiner eigenen Erkennungssysteme. Produkte, die als illegal markiert worden waren, blieben teils wochenlang sichtbar. Und: Die Plattform empfahl oder bewarb Waren, bevor deren Entfernung abgeschlossen war — fast 15 Millionen solcher Fälle allein für EU-Nutzer.
Das ist eine andere Rechtsgrundlage als die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020, die Mitgliedstaaten zur Produktkontrolle an der Grenze verpflichtet. Die Kommission griff zum DSA, weil er Plattformen direkt in die Pflicht nimmt — nicht den Staat als Kontrolleur, sondern das Unternehmen als Gatekeeper.
Das Strafmaß und seine Grenzen
550 Millionen Euro klingt nach Schmerz. Alibabas Jahresumsatz lag zuletzt bei rund 122 Milliarden Euro. Die Strafe entspricht knapp 0,45 Prozent davon. Der DSA erlaubt bis zu 6 Prozent des globalen Jahresumsatzes — das wäre ein Betrag rund zwölfmal so hoch. Bis zum 20. Oktober 2026 muss AliExpress einen Maßnahmenplan vorlegen; bei Nichteinhaltung sind weitere Sanktionen möglich.
AliExpress kündigte Berufung an und bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig — ein Standardschritt, der das Verfahren um Jahre verlängern kann. Alibaba hat in ähnlichen Regulierungskonflikten Erfahrung: Die chinesische Kartellbehörde verhängte 2021 eine Rekordbuße von 18 Milliarden Yuan gegen den Konzern, ohne das Kerngeschäft zu stoppen.
Welche Produkte, welche Lücke
Das Briefing nennt die Produktkategorien, die im Mittelpunkt der Untersuchung standen: gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug, gefährliche Kosmetika, Küchengeräte. Eine belastbare Aufschlüsselung nach Häufigkeit oder Schwere der Mängel je Kategorie liegt für das AliExpress-Verfahren nicht öffentlich vor. Für vergleichbare Plattformen hatte die EU-Kommission früher ermittelt, dass bei Stichproben etwa 65 Prozent der Kosmetika und 63 Prozent der Nahrungsergänzungsmittel nicht den EU-Anforderungen entsprachen — ob diese Größenordnung auf AliExpress übertragbar ist, lässt sich aus den vorliegenden Dokumenten nicht belegen.
Was die Kommission konkret feststellte: Zu wenig Personal für die Produktprüfung, ein Empfehlungsalgorithmus, der Sicherheitsprüfungen nicht abwartete, und eine Risikobewertung, die systematisch zu optimistisch war. Das ist kein Befund über einzelne Produkte, sondern über die Architektur des Kontrollsystems selbst.
Die Zollreform: ein paralleler Hebel
Gleichzeitig mit dem Strafverfahren läuft eine strukturelle Intervention: Seit 1. Juli 2026 erhebt die EU eine Pauschale von 3 Euro je Sendung unter einem Warenwert von 150 Euro aus Drittstaaten. Die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen — die sogenannte De-minimis-Befreiung — entfällt damit vorläufig. Bis 2028 soll der EU Customs Data Hub in Betrieb gehen, der eine vollständige digitale Erfassung ermöglichen soll. Zusätzlich wird ab November 2026 eine Bearbeitungsgebühr von rund 2 Euro je Sendung diskutiert.
Die Zahlen sind erheblich: 4,6 Milliarden Pakete erreichten die EU 2024 über diesen Kanal, 91 Prozent davon aus China. Die EU-Kommission schätzte, dass mehr als 60 Prozent der eingeführten Waren mit geringem Wert im Jahr 2025 nicht den EU-Sicherheitsanforderungen entsprachen.
Die 3-Euro-Pauschale trifft das Volumenmodell des Direktimports — Massenversand billiger Einheitsware —, aber sie ersetzt keine Produktkontrolle. Ein unsicheres Spielzeug für 4 Euro trägt die Abgabe und bleibt trotzdem unsicher.
Systemfrage: zwei Hebel, eine Lücke
DSA-Strafe und Zollreform sind keine Alternativstrategien, sondern komplementäre Instrumente mit unterschiedlicher Reichweite. Der DSA zwingt Plattformen zu Kontrollprozessen und macht sie für deren Versagen haftbar. Die Zollreform verteuert den Kanal und schafft Daten für die Stichprobenkontrolle. Beide greifen nicht direkt an dem Punkt, an dem das wirtschaftliche Kalkül des Direktimports entsteht: bei der Preisdifferenz zwischen einem auf EU-Normen geprüften Produkt und einer unkontrollierten Sendung, die mit 3 Euro Aufschlag immer noch billiger bleibt.
Ob die Kombination aus Strafdrohung, Aktionsplan-Pflicht und Zollkosten das Geschäftsmodell des unregulierten Massenimports langfristig unattraktiv macht, lässt sich an einem Indikator ablesen: dem Anteil der Kleinsendungen, die ab 2027 Zolldaten vollständig übermitteln und eine Produktkontrolle durchlaufen. Wenn dieser Anteil bei unter 30 Prozent bleibt, hat der strukturelle Durchgriff nicht stattgefunden.
