Die Ankündigung kommt nicht aus dem Nichts. Seit Beginn der zweiten Trump-Amtszeit hat Washington die Zollarchitektur systematisch ausgebaut: zuerst Stahl und Aluminium unter Section 232 des Trade Expansion Act von 1962, dann breite Gegenseitigkeitszölle, jetzt der Griff in das Regal von 1930. Was sich verändert hat, ist die Rechtsgrundlage — und damit die Frage, was Handelspartner dagegen tun können.

Kernpunkte

  • Als Rechtsgrundlage dient Abschnitt 338 des Tariff Act von 1930 — ein Paragraf, der seit fast einem Jahrhundert kaum genutzt wurde und für genau diese Breite des Eingriffs nicht entworfen war.
  • Parallel drohen 100-Prozent-Zölle auf patentierte Pharmaimporte weltweit; Europa könnte über ein Verhandlungsabkommen auf 15 Prozent begrenzt werden — eine Zahl, die Rechtssicherheit suggeriert, die das Verfahren nicht garantiert.
  • US-Bundesstaaten haben bereits Klagen eingereicht; der internationale Klageweg über WTO-Streitbeilegung läuft faktisch im Leerlauf, weil Washington das Berufungsgremium blockiert.
  • Ob die Zölle halten, entscheidet sich vor dem US Court of International Trade — ein Weg, der Monate oder Jahre braucht und betroffenen Volkswirtschaften in der Zwischenzeit keine Entlastung verschafft.

Der Paragraf aus der Prohibition

Abschnitt 338 des Tariff Act von 1930 erlaubt dem US-Präsidenten, Zölle bis zu 50 Prozent auf Waren aus Ländern zu erheben, die amerikanische Exporte „diskriminieren". Der Tatbestand ist breit formuliert, die Schwelle niedrig, und genau das macht ihn attraktiv für eine Regierung, die schnell handeln will, ohne den Kongress zu fragen. Für einen Eingriff dieser Größenordnung — 20 Milliarden US-Dollar Handelsvolumen, Waren aus einem der engsten Bündnispartner der USA — gilt er laut Handelsrechtsexperten der University of Kansas als ungewöhnlich bis beispiellos.

Die US-Regierung begründet den Schritt mit angeblich diskriminierender Behandlung amerikanischer Autos, Alkohol und Milchprodukte durch Kanada. Ottawa weist das zurück: Das Canada–United States–Mexico Agreement (CUSMA, in den USA USMCA genannt) verbiete einseitige Zölle dieser Art, und Washington verstoße gegen ein Abkommen, das die Trump-Regierung in ihrer ersten Amtszeit selbst ausgehandelt hat.

Ausgenommen von den Zöllen sind Energieprodukte, Kali, kritische Mineralien und Fisch — Sektoren, in denen die USA selbst auf kanadische Lieferungen angewiesen sind. Die Ausnahmeliste zeigt, dass Washington sehr genau weiß, wo Gegendruck schmerzt.

Was betroffene Länder dagegen tun können — und was nicht

Für Kanada gibt es drei Pfade: Verhandlung, Gegenzoll, Klage. Die Verhandlungsoption ist politisch offen; Premierminister Justin Trudeau hat Gesprächsbereitschaft signalisiert, ohne die Rechtsverletzung einzuräumen. Gegenzölle treffen amerikanische Exporte, erzeugen aber Gegendruck auf kanadische Branchen, die US-Vorleistungen beziehen. Und die Klage — über den CUSMA-Streitbeilegungsmechanismus oder die WTO — ist langwierig.

Genau hier liegt das strukturelle Problem. Die WTO verfügt über ein zweistufiges Streitbeilegungsverfahren: Panel-Entscheid, dann Berufungsinstanz. Die Berufungsinstanz (Appellate Body) ist seit 2019 funktionsunfähig, weil Washington die Ernennung neuer Richter blockiert. Urteile auf Panel-Ebene können von der unterlegenen Partei in die Leere angefochten werden — faktisch ohne Vollstreckung. Das ist kein Versehen; es ist das Ergebnis einer jahrelangen US-Politik, die den multilateralen Schiedsweg gezielt entwertet hat.

Auf US-amerikanischem Boden sieht es kaum besser aus. Mehrere US-Bundesstaaten haben gegen frühere Trump-Zölle geklagt — mit dem Argument, der Präsident überschreite die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Kongresses für die Zollpolitik. Der US Court of International Trade hat in einigen Fällen zugunsten der Kläger entschieden; die Regierung hat Berufung eingelegt. Das Ergebnis dieser Verfahren ist offen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gelten die Zölle — das ist die operative Realität für betroffene Unternehmen.

Der Pharma-Hebel: 100 Prozent auf Patentarzneimittel

Parallel zu den Kanada-Zöllen läuft eine separate Eskalation, die Europa direkt trifft. Die Trump-Regierung hat angekündigt, auf patentierte Pharmaimporte und deren Grundstoffe 100 Prozent Zoll zu erheben, gestaffelt ab Ende Juli beziehungsweise September 2026. Der Hebel ist erheblich: Die US-Pharmaproduktion bezieht laut Briefingdaten rund 87 Prozent ihrer Vorleistungen aus dem Ausland; etwa zwei Drittel der Pharmavorprodukte kommen aus Europa.

Die EU hofft auf Schutz durch ein Verhandlungsabkommen, das Pharmaimporte aus der EU, Japan, Südkorea und der Schweiz auf maximal 15 Prozent begrenzen soll. Wie belastbar diese Zahl ist, hängt davon ab, was Washington unter „patentiert" fasst und ob Grundstoffe separat behandelt werden — eine Frage, die im Briefing-Material als offen ausgewiesen ist. Generika sind derzeit ausgenommen; eine Neubewertung ist angekündigt.

Das IW Köln hat die Risikolage für europäische Pharmahersteller untersucht und beschreibt ein Szenario, in dem Produktionsverlagerungen in die USA kurzfristig die einzige Ausweichoption wären — ein Schritt, der Monate bis Jahre dauert und kleinen Herstellern schlicht nicht offensteht.

Was das für die Lieferketten-Logik bedeutet

Der Grundmechanismus ist in beiden Fällen derselbe: Washington setzt Zölle nicht als Schutzzoll im klassischen Sinn ein — also zum Aufbau einer konkurrenzfähigen Inlandsindustrie —, sondern als Verhandlungsdruck. Das zeigt die Ausnahmeliste für Kanada ebenso wie die Verhandlungsoption für die EU-Pharmazölle. Wer Zugeständnisse macht, kann herausverhandelt werden; wer nicht verhandelt, zahlt. Das Instrument heißt Zoll, die Logik ist Erpressung.

Für exportorientierte Volkswirtschaften bedeutet das eine strukturelle Planungsunsicherheit: Zölle können innerhalb von 30 Tagen in Kraft treten, auf Basis eines 96 Jahre alten Gesetzes, das bisher niemand für diesen Zweck genutzt hat. Langfristige Investitionsentscheidungen — neue Werke, Lieferverträge, Spezialisierungen — werden gegen ein Risiko kalkuliert, das sich nicht versichern lässt.

Ob die 50-Prozent-Zölle auf kanadische Waren am 19. August tatsächlich in Kraft treten oder ob Verhandlungen eine Aussetzung erwirken, zeigt sich in den nächsten vier Wochen. Der härtere Test für die Lieferkettenstabilität kommt danach: Wenn Gerichte die Zölle kippen, fällt die Investitionsplanung zurück auf null. Wenn sie halten, beginnt die Umstrukturierung — und die dauert länger, als vier Wochen warnen.