Siebenundsechzig Prozent der 8- bis 10-Jährigen sind bereits auf sozialen Plattformen angemeldet, obwohl das Mindestalter dort schon jetzt bei 13 Jahren liegt. Das ist der Befund, mit dem das französische Parlament am 22. Juli 2026 sein neues Gesetz begründete. Der Schluss, den es daraus zog: Die Grenze muss höher. Ab September gilt 15 als neue Schwelle.
Man kann diesen Schluss für falsch halten — und es gibt gute Gründe dafür — ohne die Ausgangslage zu bestreiten. Soziale Medien richten bei einem Teil der Jugendlichen nachweislich Schaden an. Eine Studie, die das Pariser Universitätsklinikum AP-HP zitiert, schätzt, dass exzessive Nutzung bei französischen Jugendlichen zu knapp 590.000 zusätzlichen Depressionsfällen und annähernd 799 zusätzlichen Suizidtodesfällen führen könnte. Mädchen tragen dabei eine überproportionale Last, besonders dort, wo Algorithmen Körperbilder in Schleifen servieren. Das stärkste Argument für das Gesetz lautet also nicht, dass ein Verbot das Problem löst — sondern dass untätiges Zuwarten nachweislich schadet und irgendwo eine politische Linie gezogen werden muss.
Diese Position verdient Respekt. Sie trägt trotzdem nicht.
Das Maßstab, an dem das Gesetz scheitert, ist die eigene Zielfunktion: Minderjährige vor algorithmischen Schadensmechanismen schützen. Das Gesetz regelt den Zugang. Es reguliert nicht, was hinter dem Zugang passiert. TikToks Empfehlungssystem, das Nutzer in depressionsnahe Inhalte zieht, bleibt nach dem 1. September technisch und rechtlich identisch zu dem, was es heute ist. Wer mit 15 Jahren und einem Tag ein Konto eröffnet, trifft auf dieselbe Infrastruktur wie zuvor. Das Schadensinstrument ist der Algorithmus. Das Gesetz trifft das Zugangsdatum.
Hinzu kommt die Frage der Durchsetzbarkeit — und hier verlässt das Gesetz den Bereich des Symbolischen und betritt den des Absurden. Die Verantwortung für die Altersverifikation liegt bei den Plattformen. Welche technischen Mechanismen sie einsetzen sollen, ist zum Zeitpunkt der Verabschiedung noch ungeklärt; die CNIL wird Systeme bewerten, die noch nicht existieren. Diskutiert werden Zero-Knowledge-Proofs und Drittanbieter-Lösungen, die datenschutzfreundlich funktionieren könnten — theoretisch. Praktisch geben 54 Prozent der betroffenen Jugendlichen in einer Umfrage an, gefälschte Altersangaben als Umgehungsweg zu kennen. Das offizielle Mindestalter von 13 Jahren wird seit Jahren systematisch umgangen. Warum 15 Jahre anders durchzusetzen sein soll, sagt das Gesetz nicht.
Das Argument, Australien und Großbritannien seien ähnliche Wege gegangen, stimmt formal: Australien hat ein Verbot für unter 16-Jährige ab Dezember 2025 eingeführt, Großbritannien plant Ähnliches bis Frühjahr 2027. Es ist allerdings zu früh, irgendeines dieser Experimente als Erfolg zu werten; Wirkungsdaten fehlen. Aus Präzedenzfällen ohne Ergebnisdata eine Legitimation zu basteln, ist kein Argument — es ist das Zählen von Mitläufern.
Die EU-Kommission sieht das Gesetz ihrerseits mit Kompatibilitätsbedenken: Der Digital Services Act verpflichtet große Plattformen zur Risikominimierung, ohne eine pauschale Altersverifikation vorzuschreiben. Mehr Verifikation bedeutet mehr erhobene Daten, und mehr erhobene Daten stehen in Spannung zum Datenminimierungsgebot der DSGVO. Frankreich hat ein nationales Gesetz verabschiedet, das EU-Recht möglicherweise nicht standhält — und das in einem Rechtsrahmen, in dem die Kommission bereits eine eigene Altersverifikations-App auf Basis des DSA entwickelt. Ein Alleingang, der den gemeinsamen Rahmen stört, schützt keine Kinder. Er verzögert einen Rahmen, der es könnte.
Was hätte der bessere Hebel ausgesehen? Die Digitalagentur La Quadrature du Net und die Fédération Addiction haben ihn benannt: Algorithmus-Audits, Transparenzpflichten für Empfehlungssysteme, ein Verbot automatischer Inhalts-Schleifen für Minderjährige — alles Maßnahmen, die am Schadensmechanismus ansetzen, nicht am Zugangsdatum. Diese Instrumente sind schwerer zu verhandeln, weil sie Plattformen wirklich kosten. Ein Altersverbot kostet Plattformen eine Datenbank-Abfrage.
Grégoire Borst, Psychologe an der Université Paris Cité, spricht von einem Teil eines systemischen Ansatzes, der das Verbot einschließen könne — aber eben einschließen, nicht ersetzen. Der systemische Teil fehlt im Gesetz.
Emmanuel Macron hat 2023 angekündigt, Frankreich zum Vorreiter im Schutz digitaler Kindheit zu machen. Das Parlament hat nun geliefert: ein Gesetz, das eine Grenze zieht, die Plattformen nicht fürchten, Jugendliche leicht umgehen und Juristen anzweifeln. Die Algorithmen laufen weiter.
