Compact wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Wittig sagte ab — aber nur wegen Kritik aus dem eigenen BSW-Kreisverband Burgenland, der befürchtete, sie werde „unfreiwillig Teilnehmer an einer AfD-Werbeveranstaltung". Nicht wegen eines Grundsatzes. Nicht wegen einer Regel. Weil es sich gerade nicht rechnete.
Sechs Wochen vor der Wahl, mit Umfragewerten zwischen vier und fünf Prozent, ist das ein Zustand, den sich Wittig nicht leisten kann.
Kernpunkte
- Claudia Wittig sollte als Spitzenkandidatin einen verbindlichen Unvereinbarkeitsbeschluss des BSW-Landesverbands Sachsen-Anhalt veröffentlichen, der Kooperationen und Auftritte bei Formaten, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft, ausschließt.
- Die Basis für einen solchen Beschluss existiert organisatorisch: Der Landesvorstand des BSW Sachsen-Anhalt kann diesen Schritt in eigener Zuständigkeit gehen — kein Bundesparteitag, keine Gesetzgebung notwendig.
- Ohne formale Selbstbindung bleibt jede künftige Absage eine Einzelfallentscheidung nach Opportunität — und das wissen auch die Wähler, die das BSW gerade noch in Betracht ziehen.
- Ein veröffentlichter Verhaltenskodex vor dem 10. August 2026 wäre der einzige Zug, der die Debatte schließt, statt sie bis in den Wahlkampf-Endspurt zu verlängern.
Claudia Wittig, 51 Jahre alt, Unternehmensberaterin und Landesvorsitzende des BSW Sachsen-Anhalt, tritt im September als Spitzenkandidatin für einen Einzug in den Landtag an. Zuständig für den empfohlenen Zug ist sie als Vorsitzende des Landesverbands: Die Landessatzung des BSW Sachsen-Anhalt weist dem Landesvorstand die Kompetenz zu, Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder zu beschließen und Richtlinien für die Parteiarbeit zu setzen. Ein Unvereinbarkeitsbeschluss ist ein Organisationsentscheid — er braucht weder Bundesratsbeschluss noch Bundesparteitag. Wittig könnte ihn, mit dem Landesvorstand, binnen Tagen herbeiführen und auf der Website des Landesverbands veröffentlichen.
Warum es jetzt drängt: Die Compact-Affäre ist nicht geschlossen, sie ist vertagt. Der Landesverband hatte die Veranstaltung zunächst auf X beworben, den Beitrag dann still gelöscht. Wittig sagte ab. Eine Erklärung, was künftig gilt, fehlt bis heute.
Der Vorschlag. Wittig sollte noch vor dem 10. August 2026 — sieben Wochen nach Bekanntwerden der Compact-Einladung, vier Wochen vor der Wahl — einen schriftlichen Unvereinbarkeitsbeschluss des BSW-Landesverbands Sachsen-Anhalt veröffentlichen. Dieser Beschluss sollte festhalten: Mitglieder und Kandidaten des Landesverbands nehmen nicht an Veranstaltungen teil, die von Organisationen ausgerichtet werden, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch oder als verfassungsschutzrelevante Bestrebung einstuft. Sie bewerben solche Veranstaltungen nicht. Sie suchen keine organisatorische Kooperation mit solchen Formaten. Das Kriterium ist klar definiert — die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz — und damit nachprüfbar, weder weich noch auslegungsoffen.
Das Instrument: ein Parteidokument, gefasst als Beschluss des Landesvorstands, öffentlich und auf der Landesverbandswebsite abrufbar. Erster Schritt: Einberufung einer Landesvorstandssitzung, Abstimmung, Veröffentlichung. Kosten: keine. Verfahrensdauer: Tage, nicht Wochen.
Die Lage. Das BSW Sachsen-Anhalt kämpft mit vier bis fünf Prozent in den Umfragen um den Einzug in den Landtag. Der Einzug ist nicht gesichert. In diesem Zustand entstand die Compact-Einladung — nicht als Ausrutscher eines Einzelnen, sondern als Ausfluss einer programmatischen Ambiguität, die das BSW bundesweit pflegt.
Wittig hat im Wahlkampf erklärt, das BSW grenze sich „sowohl von der AfD als auch von etablierten Parteien ab" und setze auf „inhaltliche Auseinandersetzung". Das Wahlprogramm betont die „Freiheit der Debatte" und lehnt „Meinungsdiktate" ab. Diese Formulierungen sind Wittigs eigene Begrifflichkeit — und sie verdienen die stärkste Lesart: Eine Partei, die inhaltliche Auseinandersetzung ernst nimmt, zieht erkennbare Linien zwischen Debatte und institutioneller Kooperation mit verfassungsschutzrelevanten Formaten. Genau das hat das BSW Sachsen-Anhalt bislang nicht getan.
Das Ergebnis ist eine strukturelle Unsicherheit: Kein Gremium, keine Regel, kein Beschluss definiert, wo die Grenze liegt. Die Absage an Compact wurde durch Kreisverbandskritik erzwungen, nicht durch ein Prinzip. Wer als Wähler dem BSW zumute, in Sachsen-Anhalt eine eigenständige politische Kraft zu sein, muss fragen, ob die nächste Einladung anders endet — oder ob wieder der Kreisverband Burgenland das Korrektiv ist.
Eine Studie des Forschungsinstituts dpart hat dargelegt, dass BSW-Wähler überdurchschnittlich häufig rechtsextremen Aussagen zustimmen. Das ist keine Zuschreibung an die Partei — es ist eine Beschreibung ihres Wählerpotenzials. Wittig kennt dieses Potenzial. Die Frage ist, ob sie es durch organisatorische Deutlichkeit eingrenzt oder durch Schweigen verfestigt.
Der Doppel-Test. Wäre ein Unvereinbarkeitsbeschluss der beste Zug für Wittig — an ihrer eigenen Zielfunktion gemessen? Wittig will in den Landtag. Sie will das BSW als eigenständige Kraft positionieren, abseits der AfD wie der Etablierten. Ein formaler Beschluss tut genau das: Er schließt die Compact-Debatte, bevor sie im Endspurt Fahrt aufnimmt. Er gibt Wittig ein Argument, das sie in Interviews ziehen kann — nicht als Reaktion, sondern als Haltung. Und er signalisiert den Wählern im bürgerlichen Spektrum, die das BSW als Option erwägen, dass die Partei sich selbst definiert.
An den drei Achsen: Die Demokratie-Achse ist eindeutig. Verfassungsschutzbehörden stufen Compact als gesichert rechtsextremistisch ein — ein Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber solchen Formaten stärkt demokratische Abgrenzungslinien, er verletzt keine. Die Effizienz-Achse ist neutral: Der Beschluss kostet nichts, er beansprucht keine Haushaltsmittel. Die Ökologie-Achse ist ohne Bezug.
Der Einwand. Der stärkste Einwand lautet: Ein formaler Beschluss schränkt den programmatischen Bewegungsspielraum ein, den das BSW bewusst offen hält. Wer „Freiheit der Debatte" als Wahlkampfmotiv setzt, könnte einen Unvereinbarkeitsbeschluss als Widerspruch in eigener Sache lesen. Dieser Einwand trifft etwas Reales — aber er verwechselt Debatten-Offenheit mit institutioneller Beliebigkeit. Ein Unvereinbarkeitsbeschluss regelt nicht, welche Meinungen das BSW diskutiert. Er regelt, mit welchen Organisationen der Landesverband kooperiert. Der Unterschied ist nicht subtil, er ist konstitutiv für den Anspruch einer demokratischen Partei.
Ein zweiter Einwand: Das BSW hat nur rund 600 Mitglieder in Sachsen-Anhalt — die interne Durchsetzungskraft eines Beschlusses könnte begrenzt sein. Das stimmt. Aber ein Beschluss, der öffentlich steht und einen klaren Maßstab setzt, ist schon dann wirksam, wenn er künftige Einladungen unter einen Rechtfertigungsdruck stellt. Kein Kreisverband kann dann mehr intern korrigieren, was ein Landesvorstandsbeschluss bereits geregelt hat.
Prüfstein
- Adressat: Claudia Wittig, Spitzenkandidatin und Landesvorsitzende BSW Sachsen-Anhalt
- Zug: Veröffentlichung eines verbindlichen Unvereinbarkeitsbeschlusses des Landesvorstands gegenüber Veranstaltungen und Kooperationen mit vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Formaten auf der Website des BSW-Landesverbands Sachsen-Anhalt
- Frist: 10.08.2026
- Prüfstein: Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist bis zum 10. August 2026 als offizielles Dokument auf der Website des BSW-Landesverbands Sachsen-Anhalt (st.bsw-vg.de) abrufbar — ja oder nein.
