Die Bundesagentur für Arbeit vermeldete am 22. Juli 2026 einen Anstieg: 1,14 Millionen Schwerbehinderte waren 2024 in Deutschland beschäftigt, 1,5 % mehr als im Vorjahr. Gemessen an der Gesamtzahl erwerbsfähiger Schwerbehinderter — 3,1 Millionen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren — ergibt das eine Erwerbstätigenquote von 50,9 %. Die Gesamtbevölkerung kommt auf 77,2 %. Die Arbeitslosenquote für Schwerbehinderte lag 2024 bei 12,0 %, die allgemeine bei rund 6 %.

Der Abstand ist nicht neu, er ist stabil. Und er hat einen Mechanismus.

Die Konstruktion des Freikaufs

§ 154 SGB IX verpflichtet jeden Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten, mindestens 5 % seiner Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen. Wer das nicht tut, zahlt nach § 160 SGB IX eine monatliche Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Die Staffel richtet sich nach Unternehmensgröße und Erfüllungsgrad; ab 2025 gilt für Betriebe mit über 60 Arbeitsplätzen, die keine einzige schwerbehinderte Person beschäftigen, ein Satz von 815 Euro monatlich — erhöht von 720 Euro.

815 Euro im Monat, 9.780 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag 2024 laut Statistischem Bundesamt bei rund 49.200 Euro. Arbeitgeberkosten inklusive Sozialabgaben liegen typischerweise etwa 20 bis 25 Prozent darüber. Die Ausgleichsabgabe deckt damit deutlich unter einem Fünftel der realen Arbeitskosten einer Vollzeitstelle ab — noch bevor Förderleistungen wie Lohnkostenzuschüsse oder Zuschüsse zur Arbeitsplatzgestaltung gegengerechnet werden, die Arbeitgeber bei tatsächlicher Beschäftigung beziehen könnten.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat dokumentiert, dass die Abgabe einen sogenannten Schwellenwerteffekt erzeugt: Unternehmen, die die Grenze zur nächsthöheren Abgabenstufe mit einem weiteren Einstellungsschritt unterschreiten würden, verhalten sich auffällig anders als Betriebe unterhalb dieser Schwelle. Die Abgabe steuert also Verhalten — aber nicht in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung.

Was die Zahlen zeigen

REHADAT und die Bundesagentur für Arbeit weisen für 2024 aus: 39 % der anzeigepflichtigen Betriebe erfüllen die Pflichtquote vollständig. 36 % erfüllen sie teilweise. 25 % — ein Viertel aller Betriebe — beschäftigen keine einzige schwerbehinderte Person.

Kleinstbetriebe im anzeigepflichtigen Bereich (20 bis 39 Beschäftigte) stellen dabei die schwierigste Gruppe: 42 % dieser Betriebe melden null Schwerbehinderte. Die öffentliche Verwaltung liegt bei einer Erfüllungsquote von 64 % und einer tatsächlichen Beschäftigungsquote von 6,5 % — über der gesetzlichen Marke von 5 %. Die Privatwirtschaft kommt auf rund 4,2 %.

Angekündigt: 5 % Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in jedem Unternehmen. Erreicht in der Privatwirtschaft: 4,2 %, seit Jahren ohne erkennbare Annäherung.

Eine sektorale Rangliste der niedrigsten Beschäftigungsquoten nach Branchen existiert in den verfügbaren Statistiken nicht. Bekannt ist, dass Schwerbehinderte überproportional in Industrie, öffentlicher Verwaltung, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind — was impliziert, dass kapitalintensive und körperlich anspruchsvolle Branchen sowie das Dienstleistungsgewerbe mit niedrigen Qualifikationsanforderungen unterdurchschnittliche Quoten aufweisen dürften. Belastbare Branchenvergleiche fehlen.

Wohin das Geld fließt — und was es bewirkt

Die Ausgleichsabgabe ist zweckgebunden: ausschließlich zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Integrationsämter behalten 82 % der Einnahmen für regionale Maßnahmen; 18 % fließen in den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 2024 verausgabten die Integrationsämter rund 755 Millionen Euro — für Lohnkostenzuschüsse, Arbeitsplatzausstattung, Integrationsfachdienste und begleitende Hilfen.

Die Einnahmen steigen, weil mehr Betriebe mehr Abgabe zahlen. Dass die Beschäftigungsquoten trotzdem stagnieren, ist das zentrale strukturelle Problem: Das System finanziert Förderung mit den Erträgen des Scheiterns, ohne das Scheitern selbst zu verteuern.

Die BAG WfbM hat in einer Expertise vom April 2025 darauf hingewiesen, dass bei steigendem Mittelbedarf für Unterstützungsleistungen ein allmählich sinkendes Abgabeaufkommen prognostiziert wird — sobald Betriebe die Quote erfüllen. Derzeit steckt das System in der entgegengesetzten Lage: Die Quote wird verfehlt, das Aufkommen ist hoch, die Förderangebote sind vorhanden, und die Beschäftigungsquoten bewegen sich kaum.

Die Reform und ihre bisherige Wirkungslosigkeit

Zum 1. Januar 2024 trat das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft. Es erhöhte die Staffelbeiträge — unter anderem den Spitzenbetrag auf 815 Euro — und führte eine neue Kategorie ein: Betriebe, die überhaupt keine Schwerbehinderten beschäftigen, zahlen den höchsten Satz. Die Idee: Der Abstand zwischen Freikauf und Einstellung sollte größer, die Abgabe schmerzhafter werden.

Die Daten für 2024 zeigen noch keine Wirkung. Das ist statistisch erklärbar: Einstellungsentscheidungen reagieren mit Verzögerung auf Kostenveränderungen, und ein Jahr ist kurz. Ob der erhöhte Spitzenbetrag von 815 Euro ausreicht, um das Kalkül der Nichtbeschäftigung zu verschieben, lässt sich frühestens an den Meldedaten für 2025 und 2026 ablesen — die die Bundesagentur für Arbeit üblicherweise mit rund 18 Monaten Verzug veröffentlicht.

Die Langzeitarbeitslosen unter den schwerbehinderten Arbeitslosen machen 44,4 % aus; bei Arbeitslosen ohne Behinderung liegt dieser Anteil bei 34,9 %. Wer einmal aus dem Erwerbsleben ausscheidet, kommt schwerer zurück. Das verstärkt den Bestand: Stellen, die nie besetzt wurden, begründen Langzeitarbeitslosigkeit, die das Einstellen weiter erschwert.

Ob die erhöhte Ausgleichsabgabe die Erfüllungsquote bis 2027 messbar anhebt — oder ob sich Betriebe dauerhaft mit dem höheren Freikaufpreis arrangieren —, zeigt sich an einem einzigen Indikator: dem Anteil der Betriebe, die null Schwerbehinderte beschäftigen. Liegt er in den Meldedaten für 2026 noch immer bei 25 %, hat die Reform ihr Ziel verfehlt.