Etwa 4,6 Milliarden Kleinsendungen erreichten 2024 den europäischen Markt – mehr als zwölf Millionen Pakete pro Tag, neun von zehn davon aus China. Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten kontrollierten dabei ungefähr jedes Zwölftausendste. Bei einer gemeinsamen EU-Stichprobe von rund 20.000 Spielzeugen und kleinen Elektronikartikeln erfüllte mehr als die Hälfte nicht die geltenden EU-Produktvorschriften; 84 Prozent davon wurden als gefährlich eingestuft.
Dieses Missverhältnis ist der Ausgangspunkt für zwei regulatorische Eingriffe, die seit dem Sommer 2026 greifen: eine neue Zollarchitektur für Kleinsendungen und empfindliche Bußgelder auf Grundlage des Digital Services Act (DSA).
Das Zollmodell, das wegfiel – und was es ersetzte
Bis zum 30. Juni 2026 galt in der EU eine Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro. Das Modell war ursprünglich für Gelegenheitskäufer und Reisepost gedacht; es wurde zur strukturellen Grundlage eines Geschäftsmodells, das auf Massendirektversand aus chinesischen Lagern beruht. Plattformen wie Temu und Shein schickten Millionen von Kleinsendungen täglich in die EU – zollfrei, oft mit unterbewerteten Warendeklarationen.
Seit dem 1. Juli 2026 fällt pro Warenkategorie eine Pauschale von 3 Euro an, unabhängig vom Warenwert. Enthält eine Sendung drei verschiedene Produktkategorien, werden 9 Euro fällig. Die Regelung gilt zunächst bis Juli 2028; danach sollen reguläre Zolltarife greifen.
Die rechnerische Wirkung ist erheblich: Bei einem T-Shirt für 4 Euro entspricht die Pauschale einer Abgabe von 75 Prozent. Bei einem gemischten Warenkorb mit mehreren Kategorien summiert sich die Abgabe schnell auf ein Vielfaches des Warenwertes. Erste Frachtdaten zeigen, dass der Luftfrachtverkehr über bestimmte europäische Flughäfen – darunter Budapest Liszt Ferenc – spürbar zurückging, nachdem die Regelung in Kraft trat.
Der Übergangscharakter der Maßnahme ist ausdrücklich gewollt: Die EU-Kommission arbeitet am European Union Customs Data Hub (EUCDH), einer zentralisierten digitalen Plattform, die die fragmentierten nationalen Zollsysteme ersetzen soll. Zeitplan und genaue Ausgestaltung stehen noch nicht fest.
Was der DSA bestrafte – und warum
Parallel zur Zollreform griff die Kommission auf ein Instrument, das seit Februar 2024 gilt: den Digital Services Act. Er verpflichtet sehr große Online-Plattformen, systemische Risiken aktiv zu bewerten und zu mindern – also nicht nur illegale Inhalte zu entfernen, wenn sie gemeldet werden, sondern Strukturen zu bauen, die ihre Verbreitung verhindern.
Gegen Temu verhängte die Kommission am 28. Mai 2026 eine Strafe von 200 Millionen Euro. Der Vorwurf: Die Risikobewertung der Plattform war nach Einschätzung der Behörde zu unspezifisch, nicht evidenzbasiert und deckte die tatsächlichen Produktrisiken nicht ab. Testkäufe hatten ergeben, dass Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden und Babyspielzeug Chemikalien-Grenzwerte überschritt oder Erstickungsgefahren barg. Temu hat nach eigenen Angaben 130 Millionen Kunden in Europa. Das Unternehmen bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig und verwies auf eine überarbeitete Risikobewertung.
Die Strafe gegen AliExpress fiel höher aus: 550 Millionen Euro. Die Kommission stellte fest, dass das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Systeme zur Erkennung illegaler Produkte überschätzte, zu wenig Personal für Überprüfungen einsetzte und dass Empfehlungs- sowie Werbesysteme die Verbreitung problematischer Angebote verstärkten. Illegale Produkte zirkulierten demnach teils wochenlang auf der Plattform, auch nachdem sie gemeldet worden waren. AliExpress nannte auch diese Strafe unverhältnismäßig.
Beide Unternehmen können die Entscheidungen anfechten. Die Strafen sind als Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes berechnet – dem gesetzlichen Rahmen des DSA folgend, der bis zu sechs Prozent erlaubt.
Das Kontrollproblem bleibt
Die Zollpauschale verteuert Kleinsendungen. Sie löst das operative Kontrollproblem nicht. Bei 0,008 Prozent geprüfter Sendungen – einem von 12.500 Paketen – entscheidet statistisch nicht die Kontrolle, sondern die Selbstdeklaration des Versenders über den Inhalt einer Sendung. Wer den Wert bewusst falsch angibt oder Artikelkategorien zusammenwürfelt, trägt wenig Entdeckungsrisiko.
Die Kommission begegnet dieser Lücke zweifach: durch den EUCDH, der Zolldaten aller Mitgliedstaaten zusammenführen und automatisierte Risikoanalysen ermöglichen soll, und durch die DSA-Sanktionen, die auf Plattformebene ansetzen – also nicht jedes Paket prüfen, sondern die Systeme bestrafen, die massenhafte Rechtsverletzungen erst ermöglichen. Ob diese Kombination wirksam ist, hängt davon ab, wie schnell der EUCDH operativ wird und ob die DSA-Strafen die Plattformen zu messbaren Strukturänderungen bewegen.
Ein weiterer Strang läuft parallel: Im Dezember 2025 durchsuchten EU-Regulatoren die irische Europazentrale von Temu im Rahmen einer Untersuchung nach der EU-Verordnung über ausländische Subventionen. Sollte die Kommission nachweisen, dass Temu von staatlichen chinesischen Subventionen profitiert, die den Wettbewerb verzerren, könnten Finanzstrafen, Rückzahlungen oder strukturelle Auflagen folgen. Das Verfahren ist noch offen.
Was sich bis Juli 2028 entscheidet
Woran lässt sich in den kommenden Monaten erkennen, ob die Maßnahmen tragen? Drei Indikatoren sind beobachtbar: Erstens die Luftfrachtmengen an europäischen Großflughäfen – gehen sie strukturell zurück oder handelt es sich um eine kurzfristige Delle? Zweitens die Verlagerung von Lagerbeständen: Bauen Temu und Shein systematisch europäische Fulfilment-Lager auf, wäre das ein Zeichen, dass das Direktversandmodell unter Druck gerät. Drittens die Anfechtungsverfahren vor dem EuGH: Scheitern die DSA-Strafen an Verfahrensfehlern, verliert das Instrument seine Abschreckungswirkung, bevor es sich etabliert hat.
Die Übergangsfrist bis Juli 2028 ist kurz. Reguläre Zolltarife auf Kleinsendungen – also nicht mehr eine Pauschale, sondern produktspezifische Sätze – würden eine vollständig digitalisierte Zollinfrastruktur voraussetzen. Ob der EUCDH bis dahin operativ ist, wird die eigentliche Nagelprobe.
