Norbert Himmler nennt „Keine Angst“ eine „Gebrauchsanweisung zum linken, gewaltbereiten Widerstand“. Der Song plädiert für antifaschistische Strukturen. Irgendwo zwischen diesen beiden Sätzen liegt die Entscheidung des ZDF – und die Frage, was ein öffentlich-rechtlicher Sender darf, wenn er Angst bekommt.
Das Lied lag dem Sender nach Angaben der Künstler wochenlang vor. Der Justiziar soll grünes Licht gegeben haben; Himmler bestreitet das. Was unbestritten ist: Die Ausladung kam kurz vor der Aufzeichnung. Die Redaktion von „Die Anstalt“ erfuhr es nicht vor den Künstlern. Acht Mitglieder des Fernsehrats schrieben einen offenen Brief. ver.di sprach von einem gravierenden Eingriff in die Medienfreiheit. Die Moderatoren thematisierten den Vorfall in der Sendung selbst – und distanzierten sich damit öffentlich von der eigenen Senderleitung.
Das ist kein hausinternes Meinungsbild. Das ist eine Institution, die gegen sich selbst arbeitet.
Nun das stärkste Argument für Himmler. Ein öffentlich-rechtlicher Sender muss nicht jedes Stück senden, das künstlerisch gemeint ist. Programmrichtlinien existieren, Redaktionsverantwortung auch. Der Rundfunkstaatsvertrag gibt der Intendanz Weisungsrechte gegenüber Hauptredaktionen – dass eine Sendeleitung eingreift, ist formal ihr gutes Recht. Wer sagt, ein Liedtext mit Zeilen über den Kampf gegen Faschisten und vier Vornamen, die mit verurteilten Linksextremisten übereinstimmen, dürfe im Primetime-Programm nicht diskutiert werden, bewegt sich nicht außerhalb aller Vernunft. Medienminister Nathanael Liminski (CDU) sagte es offen: Nicht alles, was nicht justiziabel ist, muss gesendet werden.
Das stimmt. Und es verfehlt den Punkt vollständig.
„Die Anstalt“ ist eine Satiresendung. Ihr Werkzeug ist die Zuspitzung, ihr Recht ist die Provokation, ihre Funktion ist die Verschiebung des Sagbaren – nicht ins Illegale, aber an die Ränder des Komfortablen. Ein Song, der „Faschisten“ benennt und zum Widerstand aufruft, ist nicht gefährlicher als die Sendung, die ihn zeigt. Er ist genau das, wofür die Sendung steht. Die Redaktion hatte ihn eingeladen. Die Redaktion wollte die Debatte. Himmler hat beides verhindert – und damit nicht die Sendung geschützt, sondern beschädigt.
Der Kontrast sitzt im Detail: Eine Satiresendung, die Rechtsextremismus zum Thema hatte, durfte keinen antifaschistischen Song spielen. Der Sender kündigte an, sich „später journalistisch“ mit dem Lied auseinanderzusetzen – in einer „Aspekte“-Sondersendung. Der Kontrollmodus ersetzt den Diskursmodus. Das ist die eigentliche Aussage.
Himmler hat Kommunikationsfehler eingeräumt. Gut darin, die Fehler zu benennen. Schwächer darin, zu erkennen, dass der Fehler die Entscheidung selbst war.
Das Ersatzkonzert fand am 21. Juli 2026 in Berlin statt, wurde auf YouTube übertragen, die Erlöse gehen an die Opferperspektive. Danger Dan und Levit haben gespielt, was das ZDF nicht zeigen wollte. Wer das Publikum war, hat das ZDF selbst entschieden – es ist jetzt größer.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk rechtfertigt seine Existenz nicht über Sicherheit, sondern über Mut. Wer eine Satiresendung vor ihrer eigenen Satire schützt, hat beides verloren – das Instrument und den Anlass.
