Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, eingesetzt noch von der Ampel-Regierung, legte 2024 ihren Bericht vor: Altruistische Leihmutterschaft sei unter engen Bedingungen verfassungsrechtlich denkbar. Seither ist das Wort wieder im Umlauf. Es klingt besser als die Sache, die es benennt.
Beginnen wir mit dem stärksten Argument der Befürworter, denn es verdient mehr als eine Randbemerkung. Zwei Frauen, befreundet seit Jahren, eine trägt das Kind der anderen aus – aus Zuneigung, aus dem Wunsch zu helfen, ohne Gegenleistung. Ist das nicht genau das, was Solidarität heißen kann? Der Befund klingt überzeugend. Er beschreibt nur nicht das, was ein Rechtssystem regelt, sobald es diese Praxis erlaubt.
Ein Rechtsverhältnis, das Altruismus simuliert
Sobald ein Staat Leihmutterschaft zulässt – und sei es nur in der sogenannten altruistischen Form –, braucht er Verträge. Der Vertrag regelt, was passiert, wenn die Leihmutter das Kind behalten will. Er regelt, ob sie abtreiben muss, wenn der Fötus eine Behinderung hat. Er regelt, was die Wunscheltern schulden, wenn sie sich trennen oder sterben, bevor das Kind geboren ist. Kanada erlaubt altruistische Leihmutterschaft seit 2004 und hat sie im Assisted Human Reproduction Act geregelt – inklusive Erstattung von Kosten für Ernährung, Kleidung, Wohnraum, Einkommensverlust und Behandlungen, deren Liste die Regulierungsbehörde per Verordnung festlegt. In Großbritannien sind es ähnliche Kategorien; die Summen können mehrere zehntausend Pfund erreichen. „Altruistisch" bedeutet dort: keine direkte Zahlung für die Schwangerschaft selbst. Alles andere ist offen.
Das Etikett kaschiert, was es beschreibt. Wer prüfen will, ob Altruismus wirklich vorliegt, müsste eine Zahl definieren, ab der Entschädigung zur Vergütung wird – diese Zahl existiert nirgendwo. Das Deutsche Zentrum für Ethik in der Medizin (DRZE) hält fest, dass sich altruistische und eigennützige Motive empirisch nicht trennen lassen. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, geht weiter: Leihmutterschaft, auch in der altruistischen Form, sei strukturell durch Ausbeutung geprägt und degradiere Frauenkörper zur Ware. Das ist eine starke These – aber sie hat eine Grundlage, die der Begriff „altruistisch" systematisch verbirgt.
Wer trägt das Risiko?
Eine Studie der McGill University, die im Recherche-Briefing zitiert wird, zeigt ein dreifach erhöhtes Risiko für schwerwiegende geburtshilfliche Komplikationen bei Leihmutterschaften im Vergleich zu Spontanschwangerschaften. Postpartale Depressionen, Kaiserschnitte, hormonelle Belastungen durch die medikamentöse Vorbereitung – das Risikoprofil bleibt, ob der Vertrag bezahlt oder unbezahlt ist. Die Leihmutter trägt es, der Vertrag regelt es, das Label ignoriert es.
Hinzu kommt das Machtgefälle, das in keinem altruistischen Modell wegreguliert werden kann. Auch wenn die Leihmutter eine Freundin oder Schwester ist: Sie ist die Person, die schwanger wird, körperliche Risiken trägt, ihren Alltag für Monate oder länger umstrukturiert – und am Ende das Kind abgibt. Die emotionale Abhängigkeit geht in beide Richtungen, die körperliche nur in eine. Ein Vertrag, der diese Asymmetrie für rechtlich beherrschbar hält, behauptet viel.
Die deutsche Debatte und ihr Sprachproblem
In Deutschland ist Leihmutterschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz verboten; Vermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz strafbar. Bestellungen im Ausland bleiben strafrechtlich folgenlos, die Elternschaft muss hinterher mit erheblichem juristischem Aufwand anerkannt werden. Die Folge: ein legaler Graumarkt, in dem deutschen Paaren zugemutet wird, was der deutsche Gesetzgeber für unzumutbar erklärt.
Diese Inkonsistenz ist real und verdient eine ehrliche Debatte. Aber die Debatte, die stattdessen geführt wird, beginnt mit dem Wort „altruistisch" – und das ist keine Beschreibung, sondern eine Vorentscheidung. SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge und Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann haben sich für eine Regulierung ausgesprochen; sie benutzen das Adjektiv, um das Vorhaben politisch vertretbar zu machen. Das ist verständlich. Es ist auch unehrlich.
Was wäre nötig für eine aufrichtige Diskussion? Zunächst: die Benennung, dass jede Form von Leihmutterschaft Körper und Gesundheit einer Frau instrumentalisiert – und dass der Unterschied zwischen kommerzieller und altruistischer Form in der Höhe der Zahlung liegt, nicht in der Struktur des Verhältnisses. Dann: die Frage, ob das Kind, das aus einer solchen Vereinbarung hervorgeht, das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat – eine Frage, die in altruistischen wie kommerziellen Modellen gleichermaßen offen bleibt.
Das Label „altruistisch" beantwortet keine dieser Fragen. Es verschiebt sie. Die ethischen Kosten bleiben. Die Leihmutter trägt sie.
