Das TikTok-Verfahren ist der härteste Praxistest, den Brüssels Digitalregulierung bislang erlebt. Was er zeigt, ist komplizierter als die Drohung mit empfindlichen Geldbußen vermuten lässt.
Was der DSA vorschreibt
Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act unionsweit. Für sehr große Online-Plattformen — sogenannte VLOPs mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU — gelten verschärfte Pflichten: Sie müssen systemische Risiken, die ihre Dienste erzeugen, systematisch bewerten (Artikel 34 Absatz 1 und 2 DSA) und durch verhältnismäßige Maßnahmen mindern (Artikel 35 Absatz 1 DSA). Artikel 28 DSA verlangt darüber hinaus ein hohes Schutzniveau für Minderjährige. TikTok ist als VLOP eingestuft. Die Kommission ist die zuständige Aufsichtsbehörde für diese Kategorie — zuständig, aber auf Unterstützung durch nationale Koordinatoren für digitale Dienste angewiesen.
Im Februar 2026 hatte die Kommission bereits vorläufig festgestellt, dass TikToks Grunddesign — endloses Scrollen, Autoplay, personalisierte Empfehlungen ohne Opt-out — ein suchtähnliches Nutzungsverhalten begünstige und damit gegen den DSA verstoße. Das Verfahren vom Juli 2026 rückt nun die Kontoeinstellungen in den Fokus: Minderjährige können ihre Profile auf „öffentlich" stellen, ihre Follower- und Following-Listen machen sie auch bei privaten Konten auffindbar, und der „Für dich"-Feed speist ab 16 Jahren ein breites Publikum. Die Kommission sieht darin erhöhte Risiken für Cybermobbing und unerwünschten Kontakt durch Erwachsene.
TikTok hält dagegen: Über 50 voreingestellte Sicherheits- und Privatsphäreeinstellungen schützten Jugendliche bereits, Direktnachrichten seien für unter 16-Jährige gesperrt, und das Unternehmen entferne weltweit monatlich rund sechs Millionen Minderjährigenkonten. Mit „Project Clover" lagert TikTok europäische Nutzerdaten in Rechenzentren in Irland und Norwegen — ein Datenschutzargument, das den Vorwurf unzureichender Kontoeinstellungen strukturell nicht berührt.
Der Bußgeldrahmen: theoretische Härte, praktische Zurückhaltung
Der DSA erlaubt bei Verstößen Geldbußen bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes des Mutterkonzerns. Für ByteDance, TikToks Eigentümer, wäre das eine Summe im Milliardenbereich. Zwangsgelder können bis zu 5 % der durchschnittlichen weltweiten Tageseinnahmen betragen. Auf dem Papier sind das drakonische Werkzeuge.
Die erste Entscheidung unter dem DSA, die tatsächlich eine Geldstrafe verhängte, fiel im Dezember 2025: 120 Millionen Euro gegen X. Drei Verstöße waren der Gegenstand — täuschendes Design des verifizierten Accounts-Programms, mangelnde Transparenz des Werbearchivs, verweigerter Datenzugang für Forscher. 120 Millionen Euro sind für ein Unternehmen wie X schmerzhaft, aber weit entfernt von einem einstelligen Prozentsatz des Jahresumsatzes. Die Kommission hat den Spielraum nicht ausgeschöpft, ohne die Kriterien ihrer Ermessensausübung vollständig offenzulegen.
Vorgesehen sind laut Artikel 74 DSA Faktoren wie „Art, Schwere, Dauer und Wiederholung der Zuwiderhandlung" — eine Formel, die viel Raum lässt. Im Fall X wurden drei distinkte, eng abgegrenzte Verstöße sanktioniert. TikTok steht nun vor einem Verfahren, das Systemrisiken für eine verletzliche Gruppe adressiert: konzeptuell schwieriger zu quantifizieren, aber politisch gewichtiger. Ob Brüssel hier die Schwelle höher anlegt, ist offen.
Altersverifikation: das Versprechen der Technik
TikTok reagiert auf den Regulierungsdruck mit technischen Ankündigungen. Seit Januar 2026 rollt das Unternehmen in Europa ein KI-gestütztes Altersverifikationssystem aus: Es analysiert Profilinformationen, Videos und Verhaltenssignale, um unter 13-Jährige zu identifizieren. Konten, die das System markiert, werden menschlichen Moderatoren zur Überprüfung vorgelegt. Im Einspruchsverfahren bietet TikTok Gesichtsalterschätzung durch das britische Unternehmen Yoti, Kreditkartenautorisierung und die Vorlage amtlicher Ausweise an.
Die Irische Datenschutzkommission war beratend eingebunden. Die Fehlerquote des Systems, die Trainingsdaten des Modells und die Kapazität der menschlichen Nachprüfung sind öffentlich nicht dokumentiert. TikTok spricht von tausenden entfernten Konten im Pilotversuch — eine Zahl, die weder Präzision noch Relation zu falsch positiven oder falsch negativen Fällen angibt.
Dass die Kommission parallel an einer eigenen, quelloffenen EU-App zur Altersverifikation arbeitet, zeigt, dass Brüssel der proprietären Lösung nicht uneingeschränkt vertraut. Das EU-Parlament hat sich für ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für Social-Media-Dienste ausgesprochen — eine Forderung, die die Altersverifikationsdebatte grundsätzlicher anlegt, als es ein Plattform-Einzelverfahren kann.
Strukturelle Kapazitätsfragen
Der härteste Einwand gegen das Bußgeld-Kalkül lautet nicht: zu niedrig. Er lautet: zu selten und zu langsam. AlgorithmWatch und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben auf personelle und technische Engpässe bei den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste hingewiesen. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Rolle — für ein Gesetz, das Risikobewertungen komplexer Empfehlungsalgorithmen und Verhaltensprofile verlangt.
Das DSA-Durchsetzungssystem ist geteilt: Die Kommission überwacht VLOPs, nationale Behörden überwachen den Rest. Beide sollen koordinieren — über Verfahren, die noch keine jahrelange Praxis haben. Gegen AliExpress verhängte die Kommission 550 Millionen Euro wegen mangelhafter Produktkontrolle; das Verfahren lief nach einem anderen Prüfmuster als das nun laufende Jugendschutzverfahren gegen TikTok. Einheitliche Verfahrensstandards für die Bewertung von Meldungen zwischen nationalen Behörden existieren noch nicht vollständig.
Das Grundproblem ist struktureller Natur: Globale Plattformen passen ihre technischen Systeme schneller an als Aufsichtsbehörden sie evaluieren können. TikTok kann binnen Wochen eine neue Altersverifikationsfunktion ausrollen und sie als Compliance-Maßnahme kommunizieren, während die Prüfung ihrer tatsächlichen Wirksamkeit Monate in Anspruch nimmt.
Der Praxistest läuft noch
TikTok kann zu den vorläufigen Feststellungen Stellung nehmen, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung trifft. Dieses Stück schreiben wir im laufenden Verfahren. Angekündigt sind 6 % des Jahresumsatzes als Höchststrafe — ob die Kommission diesen Rahmen ausschöpft, ob TikToks Nachbesserungen als ausreichend anerkannt werden und ob das Modell nationaler Koordination unter dem Druck eines Großverfahrens belastbar bleibt, entscheidet sich in den kommenden Monaten.
Woran es sich zeigt: Wenn die Kommission bis Ende 2026 eine Endentscheidung mit einer Bußgeldhöhe veröffentlicht, die sich an der belegten Schwere der Jugendschutzdefizite orientiert, und wenn TikTok daraufhin die öffentliche Sichtbarkeit von Minderjährigenkonten messbar einschränkt — erst dann ist der Praxistest bestanden. Bleibt das Ergebnis ein weiteres siebenstelliges Symbol, hat der DSA seine härteste Prüfung nicht bestanden.
