Fangen wir mit dem stärksten Argument für Themen-ETFs an. Wer 2015 in einen breit gefassten KI-Index investiert hätte, hätte den MSCI World geschlagen. Themen-ETFs ermöglichen gezielte Exposition in Sektoren, die ein Welt-Index erst dann ausreichend abbildet, wenn der Trend schon gelaufen ist. Für Anleger mit klarer Überzeugung zu einem Megatrend sind sie kein Fehler, sondern ein Werkzeug.

Das Problem ist nur: Die meisten Anleger kaufen sie falsch.

Sie kaufen sie, wenn die Story auf dem Magazincover ist. Wenn der ETF-Anbieter ihn aufgelegt hat. Wenn das Thema schon gelaufen ist und nur noch niemand weiß, wie weit. Eine Morningstar-Studie legt nahe, dass nach 15 Jahren die Hälfte aller je gestarteten Themen-ETFs liquidiert war — und von den verbliebenen rund 40 Prozent den Markt untertrafen. Nur etwa 7 Prozent schlugen ihn dauerhaft. Die Themen-ETF-Industrie verkauft das Narrativ des smarten Frühinvestors; sie liefert statistisch den Nachzügler.

Dazu kommen die Kosten. Themen-ETFs haben im Schnitt höhere laufende Gebühren als breite Indexfonds. Das klingt nach wenig. Wer den Zinseszins kennt, weiß: Drei Prozent Renditerückstand pro Jahr gegenüber einem Welt-ETF über zwei Jahrzehnte macht aus einem soliden Portfolio ein mittelmäßiges.

Das ist noch die transparente Seite des Problems.

Die undurchsichtige Seite heißt Replikation. Ein ETF, der auf physische Replikation setzt, kauft die Wertpapiere seines Index direkt. Ein synthetischer ETF tut das nicht. Er schließt einen Swap-Vertrag mit einer Gegenpartei ab — meist einer Investmentbank — und erhält dafür die Index-Rendite. Was er selbst im Depot hält, ist ein Korb von Wertpapieren, der mit dem Thema des ETFs oft nichts zu tun hat. Auf dem Etikett: sauberer Index. Im Bauch: Derivate-Konstrukt mit Kontrahentenrisiko.

Das ist nicht automatisch ein Betrug. Europäische Regulierungen — UCITS, EMIR — begrenzen das Kontrahentenrisiko auf zehn Prozent des Fondsvermögens. Sicherheiten sind zu stellen. Banken müssen reset-fähig sein. Der Rahmen ist da.

Aber der Rahmen ist nicht dasselbe wie Transparenz gegenüber dem Anleger. Dass der Swap-Partner ausfallen kann, steht im Prospekt. Wann haben Sie zuletzt einen Fondsverkaufsprospekt gelesen — und verstanden?

Die BaFin wird hier nicht helfen. Nicht weil sie schlafen würde, sondern weil ihre Werkzeuge das Falsche vermessen. Die Behörde veröffentlicht Basisinformationsblätter, prüft Fondskategorien-Richtlinien, schreibt Risikomanagement-Rundschreiben. Was sie nicht tut: einen ETF mit verdeckten Klumpenrisiken als solchen bezeichnen. Das Wort „Schrott-ETF" existiert in keiner BaFin-Veröffentlichung. Die Aufsicht klassifiziert Prozesse und Kategorien — die Qualität des Produkts ist nicht ihr Prüfgegenstand.

Das ist keine Nachlässigkeit. Es ist Systemarchitektur. Die BaFin ist keine Produktredaktion. Sie prüft, ob Anbieter die Regeln einhalten, nicht ob das Regelwerk gut genug ist. Wer also eine BaFin-Warnung vor synthetischen Nischen-ETFs erwartet, erwartet das Falsche.

Was Anleger haben, sind Informationspflichten und Schadensersatzrecht. Broker sind verpflichtet, vor dem Kauf über Risiken aufzuklären. Ex-ante-Kosteninformationen sind Pflicht. Wer sich falsch beraten fühlt, kann klagen.

Gut darin, dieses Recht zu definieren; deutlich schwächer darin, es durchzusetzen. Der Betroffene muss nachweisen, dass er falsch beraten wurde — nicht nur falsch entschieden hat. Er muss Dokumentationspflichten kennen, Fristen wahren, Beweise sichern. Bei grenzüberschreitenden Anbietern, bei ausländischen Brokern, bei Plattformen, die morgen nicht mehr existieren, ist diese Rechtsweg-Kette noch dünner.

Das Regulierungssystem setzt auf Selbstverantwortung des Anlegers. Basisinformationsblatt lesen, Prospekt prüfen, Swap-Struktur verstehen. Ein System, das das wirklich voraussetzt, hat keinen Anlegerschutz — es hat eine Haftungsverschiebung.

Was seriöse Regulierung täte: Offenlegungspflichten verschärfen — nicht auf Dokumentenebene, sondern auf Verkaufsebene. Wer einen synthetischen ETF vertreibt, sollte im Beratungsgespräch das Wort „Swap" erklären müssen, nicht im PDF vergraben dürfen. Die ESMA könnte einen Liquiditäts-Mindeststandard für ETFs einführen, der Nischenprodukte mit illiquiden Basiswerten anders klassifiziert als Standardindizes. Themen-ETFs könnten eine Pflicht-Disclosure tragen: „X Prozent vergleichbarer Produkte wurden innerhalb von Y Jahren liquidiert." Das ist keine Marktregulierung. Das ist Informationshygiene.

Passiv investieren ist eine gute Idee. Aber „passiv" ist keine Eigenschaft des Produkts — es ist eine Beschreibung der Strategie. Ein synthetischer Nischen-ETF auf einen illiquiden Rohstoffkorb, der zu Höchstkursen aufgelegt wurde, ist kein passives Investment. Es ist ein aktives Wette in einem passiven Mantel.

Die Aufsicht schaut zu. Der Prospekt liegt vor. Die Antwort auf alle Fragen liegt irgendwo in einem Basisinformationsblatt.

Das nennen wir Anlegerschutz.