Franziska Giffey, 48, führt seit 2023 die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Ihre Zuständigkeit ist eindeutig: Mittelstandsförderung, Gewerberecht, Förderprogramme für Unternehmen — das ist ihr Haus, das ist ihre Unterschrift. Seit März 2026 hat sie ein eigenes Berliner Gaststättengesetz auf den Weg gebracht, das Genehmigungsverfahren von einem Erlaubnis- auf ein Anzeigeverfahren umstellt und Behördenfragen binnen vier Wochen erledigen soll. Das ist strukturell vernünftig. Es hilft dem Betrieb nicht, der nächsten Monat die Miete nicht zahlen kann.
Die Zahlen sind eindeutig. Berlins Gastronomiebetriebe verbuchten 2025 real 3,2 Prozent weniger Umsatz als im Vorjahr. Seit 2022 sind Lohn- und Lebensmittelkosten um fast 30 Prozent gestiegen; die Speisekarten haben im Schnitt um mehr als 20 Prozent angezogen — die Lücke bleibt. Hinzu kommen administrative Verzögerungen: Eine Softwareumstellung im Gewerbeamt hat Bearbeitungszeiten verlängert; die Bezirke beklagen Kapazitätsengpässe. Der DEHOGA Berlin begrüßt das neue Gaststättengesetz, weist aber ausdrücklich auf uneinheitliche Außengastronomie-Regelungen hin, die für Planungsunsicherheit sorgen.
In dieses Vakuum tritt die AfD. Mit 19 Prozent in der INSA-Umfrage vom 24. Juli 2026 führt sie erstmals das Berliner Feld an. Ihr Versprechen an Kleingewerbetreibende und Gastronomen ist simpel: die anderen haben euch vergessen. Ob das stimmt, ist eine zweite Frage. Dass Giffey bislang kein sichtbares Sofortsignal für akute Liquiditätsprobleme gesetzt hat, ist Fakt.
Der Zug. Giffey sollte bis zum 15. August 2026 ein Eckpunktepapier für einen landesweiten Liquiditätsfonds — Richtwert 50 bis 80 Millionen Euro, orientiert am Berliner Energiehärtefallhilfe-Programm von 252 Millionen Euro aus dem Jahr 2023 — zur Senatsabstimmung vorlegen. Das Instrument: Senatsbeschluss auf Grundlage einer Ermächtigung nach der Berliner Landeshaushaltsordnung, die der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Senat dringende Ausgaben ohne vorherige parlamentarische Vorbefassung erlaubt, sofern die Entscheidung nachträglich dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben wird. Die Auszahlung sollte über die Investitionsbank Berlin (IBB) laufen, die bereits bestehende Stabilisierungsprogramme für Unternehmen administriert. Erste Mittel könnten so binnen weniger Wochen nach Senatsbeschluss fließen.
Zugang: Betriebe bis 25 Beschäftigte mit nachweisbarem Liquiditätsengpass, Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro, digitale Antragstellung mit Bearbeitungspflicht binnen zehn Werktagen. Kein Bankenweg, kein Vorbedingungs-Turm.
Der Doppel-Test. Für Giffey selbst: Sie hat in ihren wirtschaftspolitischen Leitlinien vom 20. Mai 2026 explizit ein „krisenfestes Berlin" als Ziel benannt. Ein Liquiditätsfonds ist das messbarste Instrument, diesen Anspruch in neun Wochen sichtbar zu machen — nicht als Wahlgeschenk, sondern als Verwaltungshandeln mit nachprüfbaren Kriterien. Für die drei Achsen: Demokratie — neutral bis positiv, der Senat agiert im Rahmen seiner Haushaltsbefugnisse, das Abgeordnetenhaus wird informiert. Ökologie — neutral, keine Sektorfixierung auf emissionsintensive Betriebe vorgesehen. Effizienz — positiv, wenn die Auszahlung tatsächlich unbürokratisch erfolgt; IBB-Erfahrung ist vorhanden.
Der stärkste Einwand. Der gewichtigste Gegenargument lautet: Liquiditätsfonds lösen strukturelle Probleme nicht — sie finanzieren Betriebe durch, die ohnehin nicht überlebensfähig sind. Das stimmt teilweise. Wer dauerhaft nicht kostendeckend arbeitet, braucht keinen Fonds, sondern eine Entscheidung. Dagegen steht: Ein Liquiditätspuffer für Betriebe, die durch externe Schocks — Verwaltungsverzögerungen, Kostenschübe, Nachfrageeinbrüche — vorübergehend unter Druck geraten, ist strukturell anders als eine Dauersubvention. Das Energiehärtefallprogramm von 2023 hatte genau diese Logik. Die Frage ist die Ausgestaltung, nicht das Instrument an sich. Ein Eckpunktepapier ist kein Auszahlungsbescheid; es benennt Kriterien und lässt sich im parlamentarischen Prozess schärfen.
Ein zweiter Einwand: Der Zeitplan ist knapp. Das Abgeordnetenhaus tagt im August nur eingeschränkt. Genau deshalb gilt die LHO-Ermächtigung: Senatsbeschluss zuerst, parlamentarische Kenntnisnahme danach. Der Senat hat das Instrument, er muss es benutzen.
Zielfunktion des Adressaten. Giffey hat die Stärke Berlins durch Branchenvielfalt wiederholt als ihr wirtschaftspolitisches Leitmotiv formuliert. Kleinbetriebe und Gastronomiebetriebe sind der sichtbarste Teil dieser Vielfalt — 20.000 Betriebe, 700 Neugründungen pro Jahr, prägende Kraft für Berlins internationale Wahrnehmung. Einen Fonds, der diese Betriebe stabilisiert, als Wahlkampfinstrument abzutun wäre falsch: Er passt zur erklärten Zielfunktion. Der politische Kalender beschleunigt lediglich die Fälligkeit einer ohnehin begründbaren Maßnahme.
Aus Sicht des Hauses ist dies der beste verfügbare Zug: zuständigkeitsscharf, instrumentell klar, binnen Wochen vollziehbar, am Prüfstein messbar.
Prüfstein
- Adressat: Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin
- Zug: Eckpunktepapier für einen landesweiten Liquiditätsfonds für Kleinbetriebe und Gastronomen zur Senatsabstimmung vorlegen
- Frist: 15.08.2026
- Prüfstein: Senatsbeschluss über das Eckpunktepapier bis 15. August 2026 ergangen — ja oder nein
