Das Projekt läuft vom 15. Juli bis 5. August 2026 — und stellt en passant eine Frage, die weit über Güstrow hinausreicht.

Bis zu 60.000 Menschen passieren täglich die Flächen, die die Werbeagentur Wosch in Güstrow betreibt — so lautet die Reichweitenzahl, mit der Agenturchef Thoralf Stindel das Netz bewirbt. Sie ist auch der präziseste Hinweis darauf, womit das Projekt von Prof. Rozbeh Asmani arbeitet: nicht mit einer leeren Galerie, sondern mit einem Kanal, der kommerziell bereits auf maximale Aufmerksamkeit optimiert ist.

Der öffentliche Raum als Vertragslage

Wer in einer deutschen Mittelstadt eine Litfaßsäule betreibt, tut das in aller Regel nicht als städtischer Eigenbetrieb. Das Verfahren ist seit Jahrzehnten standardisiert: Die Kommune vergibt eine Konzession oder schließt einen Gestattungsvertrag mit einem privaten Außenwerber — in Güstrow ist das die Werbeagentur Wosch —, der die Flächen aufstellt, unterhält und vermarktet. Die Stadt erhält dafür eine Nutzungsvergütung oder Konzessionsabgabe; deren Höhe ist in Güstrow nicht öffentlich ausgewiesen. Der Jahreswirtschaftsbericht 2023 der Barlachstadt erwähnt kostenlose Werbeflächen auf Bauzäunen als Gegenleistung für laufende Bauarbeiten, schweigt aber zu den Einnahmen aus dem regulären Konzessionsgeschäft. Die Haushaltsdaten auf guestrow.de weisen diese Position nicht gesondert aus.

Das ist keine Güstrow-Besonderheit. Im deutschen Kommunalrecht fehlt eine einheitliche Pflicht zur Einzelausweisung von Werbekonzessionseinnahmen; sie fließen häufig in Sammelposten. Für Großstädte liegen gelegentlich Schätzungen vor — Frankfurt am Main erzielte laut Stadtrechnung zuletzt dreistellige Millionenbeträge aus Sondernutzungen insgesamt —, für Mittelstädte unter 30.000 Einwohnern sind belastbare Vergleichszahlen kaum zugänglich.

Sondernutzung: der rechtliche Rahmen

Wenn Studierende nun dieselben Flächen mit ihren Drucken und Dateien bespielen, greift dieselbe Rechtslogik — nur ohne den kommerziellen Vertrag, der sie normalerweise trägt. Werbeflächen auf dem öffentlichen Straßenraum gehen über den schlichten Gemeingebrauch hinaus; sie erfordern eine Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern regelt das Straßen- und Wegegesetz (StrWG M-V) die Grundstruktur; die Gemeinden können eigene Satzungen erlassen. Für Kunstausstellungen im Straßenraum gilt dieselbe Genehmigungspflicht wie für kommerzielle Außenwerbung — das haben Verwaltungsgerichte wiederholt bestätigt.

Im Fall Güstrow lief die Genehmigung offenbar über die Werbeagentur Wosch selbst: Sie stellte die technische Infrastruktur bereit und brachte die Plakate der Studierenden an. Das bedeutet, dass das Projekt nicht als städtische Sondernutzung neu genehmigt werden musste, sondern sich in den bestehenden Konzessionsrahmen einfügte — die Agentur tauschte für drei Wochen ihren eigenen Vermarktungsinhalt gegen Kunst aus. Ob dabei auf Einnahmen verzichtet wurde oder eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist öffentlich nicht dokumentiert.

Was das Projekt sichtbar macht

Der analytische Befund liegt nicht im Ästhetischen, sondern im Kontrast. Versprochen waren — jedenfalls implizit, durch die tägliche Überwältigungspräsenz — 60.000 Kontakte mit Konsumreizen. Tatsächlich gezeigt wurden für drei Wochen Arbeiten, die keinen Kaufimpuls auslösen wollen. Dieser Tausch erzeugt die eigentliche Wirkung: nicht weil Kunst besser wäre als Werbung, sondern weil die Unterbrechung die Vorprägung des Blicks überhaupt erst spürbar macht.

Die kommerzielle Durchdringung des Straßenraums ist strukturell unsichtbar, weil sie Normalzustand ist. Eine Hochrechnungsstudie des Gesamtverbandes Kommunikationsagenturen (GWA) aus 2023 schätzt, dass ein Stadtbewohner täglich 300 bis 600 Außenwerbemotive passiert — die Zahl wird branchenüblich zitiert, ihre Methodik ist nicht öffentlich. Was sie erfasst: das visuelle Hintergrundrauschen, das erst als solches wahrnehmbar wird, wenn es für einige Wochen durch etwas Anderes ersetzt wird.

Bürgermeister Sascha Zimmermann hat Offenheit für Folgeprojekte signalisiert, unter anderem im Rahmen des 800-jährigen Stadtjubiläums. Eine Kooperation mit dem John-Brinkmann-Gymnasium wurde bereits angestoßen. Die Frage, die das Projekt aufwirft — wer über die Bildwelt des öffentlichen Raums verfügt und nach welchen Kriterien —, berührt dabei eine kommunalpolitische Entscheidungsebene, die bisher kaum explizit verhandelt wird: ob Konzessionsvergabe an Außenwerber allein nach Ertragskriterien erfolgt oder ob kulturelle Nutzungsanteile strukturell eingebaut werden könnten.

In Güstrow läuft die Konzession weiter. Am 6. August hängen wieder andere Plakate.