Ein europäisches Regelwerk, das Plattformen bändigen will, ohne deren Erlöslogik zu treffen, läuft Gefahr, seine eigenen Ziele zu verfehlen.

Die genauen Mängel sind in den Feststellungen der Kommission ungewöhnlich konkret. TikToks Standardeinstellungen erlauben es Minderjährigen, ihre Konten öffentlich zu führen — sichtbar nicht nur für eingeloggte Nutzer, sondern für jeden, der die Plattform im Browser aufruft. Selbst wer das Konto auf „privat" stellt, bleibt über die „Following"- und „Followers"-Listen und sein Profilfoto auffindbar. Für 16- und 17-Jährige gilt obendrein: Ihre Inhalte können über den algorithmischen „For You"-Feed einem Massenpublikum empfohlen werden. Genau das verlangt Artikel 28 Absatz 1 DSA nicht: Die Norm fordert ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige — als Voreinstellung, nicht als Opt-in-Häkchen.

TikTok hält dagegen, man gehöre zu den wenigen Plattformen, bei denen unter 16-Jährige keine Direktnachrichten empfangen können, und betreibt seit über einem Jahr ein Altersverifikationssystem, das Profilinformationen, Videoinhalt und Verhaltenssignale auswertet, um mutmaßliche Minderjährige zu erkennen. Mehr als fünfzig voreingestellte Datenschutzfunktionen seien aktiv. Das Argument ist real, aber es trifft die Beanstandung nicht: Die Kommission greift nicht an, was TikTok verboten hat — sie greift an, was TikTok erlaubt lässt.

Wo die Architektur beginnt.

Parallel — und das ist die härtere Frage — läuft eine zweite Untersuchung, die bereits im Februar 2026 vorläufige Ergebnisse produziert hat: Infinite Scroll, Autoplay und hochgradig personalisierte Empfehlungssysteme sollen suchtfördernde Wirkung entfalten. Die Kommission argumentiert, TikTok habe keine angemessene Risikobewertung dieser Designmerkmale vorgelegt — weder für die körperliche noch die psychische Gesundheit von Minderjährigen. Was das konkret bedeuten würde, falls sich die Feststellung bestätigt, bleibt offen: Müsste ein Konzern den Kern seines Empfehlungssystems umbauen oder reicht eine veränderte Ausspielung für eingeloggte Jugendliche?

Diese Frage ist nicht akademisch. TikTok hat rund 200 Millionen Nutzer in Europa. Der Empfehlungsalgorithmus ist nicht Beiwerk, er ist das Produkt — der Mechanismus, der Nutzer auf der Plattform hält und damit Werbeerlöse erzeugt. Würde eine rechtskräftige DSA-Entscheidung strukturell in diesen Mechanismus eingreifen, beträfe sie die Erlösarchitektur, nicht nur die Compliance-Abteilung.

Das Bußgeld als Kalibrierungsproblem.

Hier schließt die zweite Fallstudie an. Die 890-Millionen-Euro-Strafe gegen Google wegen wettbewerbswidriger Bevorzugung eigener Dienste in der Suche ist aus Brüsseler Sicht ein Erfolg: Digital Markets Act greift, Rekordsum­me, Signal. Aus der Perspektive der Unternehmensfinanzen sieht es anders aus. Googles Mutterkonzern Alphabet erzielte 2024 einen Betriebsgewinn von rund 100 Milliarden US-Dollar. 890 Millionen Euro entsprechen — als Orientierungsgröße — etwa drei Tagen Gewinn. Angekündigt waren 400 Millionen Euro Buße im Vorverfahren; bestätigt wurden 890 Millionen. Die Staffelung berücksichtigt Schwere, Dauer und Wiederholungsrisiko. Strukturell greift sie dennoch nicht: Alphabets Aktie reagierte an dem Tag, an dem die Strafe publik wurde, kaum.

Das ist kein Versagen einzelner Beamter, sondern ein Kalibrierungsproblem. Sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — die maximale DSA-Drohschwelle — klingen scharf. Für TikTok würden sie, je nach Bezugsjahr, im niedrigen bis mittleren einstelligen Milliardenbereich liegen. Das ist schmerzhaft, aber es ist kalkulierbar. Bußgelder entfalten dann Verhaltensänderung, wenn sie die Ertragsmarge angreifen, nicht die Rücklage. Keines der hier beschriebenen Verfahren hat bislang diese Schwelle erreicht.

Was der DSA kann — und was er strukturell nicht kann.

Das ist keine Kritik an der Qualität der EU-Regulierung. DSA und DMA markieren gemessen an dem, was vor zehn Jahren global galt, eine Zäsur: Sie verpflichten sehr große Plattformen erstmals zu systematischer Risikoabschätzung, Transparenz und Datenzugang für Forscher. Das Verfahren gegen TikTok zur Werbetransparenz — eines der vier 2024 eröffneten Verfahren — wurde im Dezember 2025 durch verbindliche Zusagen abgeschlossen. Das ist ein messbares Ergebnis.

Der blinde Fleck liegt woanders: Klassische Aufsichtsinstrumente — Verfahren, Feststellungen, Bußgelder — setzen auf Reaktion. Die Plattformökonomie erzeugt Skalierung und Lock-in schneller, als Behörden Verfahren abschließen. Das TikTok-Jugendschutz-Verfahren läuft seit Februar 2024; die vorläufigen Feststellungen vom Juli 2026 sind noch nicht rechtskräftig. TikTok hat noch die Möglichkeit zur Stellungnahme; die Untersuchung zum suchtfördernden Design ist offen. Was TikTok in dieser Zeit gebaut, ausgerollt oder still geändert hat, kontrolliert kein Verfahren rückwirkend.

Ob Brüssels Regulierungsrahmen nachhaltig wirkt, wird sich an einer anderen Frage entscheiden als an der Bußgeldhöhe: ob die Kommission im Fall TikTok rechtskräftig durchsetzt, dass Plattformarchitektur — nicht Einstellungsoptionen — der Maßstab ist. Tut sie das, verändert sich der Präzedenzfall. Tut sie es nicht, bleibt es bei Verfahren, die Konzerne beschäftigen, ohne ihre Logik zu berühren. Die erste Möglichkeit zur Prüfung bietet sich, sobald die Stellungnahme von TikTok eingeht und die Kommission ihre abschließende Feststellung trifft — voraussichtlich Ende 2026 oder 2027.