Am 24. Juli 2026 reichte die Varta AG beim Amtsgericht Stuttgart vier Insolvenzanträge ein — für die Konzernmutter und drei operative Töchter: Varta Microbattery GmbH, Varta Micro Production GmbH und Varta Storage GmbH. Das Verfahren läuft als Eigenverwaltung. Der Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden, solange es geht.
Es war nicht der erste Versuch, das 139 Jahre alte Unternehmen zu retten. Im Juli 2024 hatte Varta ein Stabilisierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeleitet. Die Schulden wurden dabei von rund 485 Millionen Euro auf etwa 230 Millionen Euro halbiert. Im April 2025 galt das Verfahren als abgeschlossen. Fünfzehn Monate später war die Lage wieder akut.
Der Mechanismus, der die Lücke gerissen hat
Was Varta vom ersten zum zweiten Insolvenzverfahren trieb, folgt einem Muster, das Restrukturierungsexperten kennen: Schuldenentlastung schafft Spielraum, aber keinen Puffer. Der Eigenkapitalsockel bleibt dünn; die operative Basis bleibt empfindlich. Kommt dann ein externer Schock, schließt sich die Lücke schneller, als ein neues Sanierungskonzept entwickelt werden kann.
Der externe Schock kam von Apple. Der Konzern hatte Varta als Lieferanten wiederaufladbarer Knopfzellen — die sogenannten CoinPower-Zellen für AirPods — eingesetzt. Als Apple auf chinesische Zulieferer umschwenkte, verlor Varta einen Ankerkunden, der die Auslastung des Werks in Nördlingen trug. Das Werk mit rund 350 Beschäftigten ist seither obsolet. Hinzu kamen schwächere Gesamtnachfrage und negative Währungseffekte, die die Margen weiter unter Druck setzten.
Die Unternehmensberatung FTI analysierte den Liquiditätsbedarf und ermittelte einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag als kurzfristig operative Notwendigkeit — zuzüglich eines weiteren, nicht konkret bezifferten Kapitalbedarfs für die dauerhafte Fortführung. Die bisherigen Eigentümer — Porsche und der österreichische Investor Michael Tojner — waren nicht bereit, dieses Kapital bereitzustellen. Die Gläubigergruppe, darunter Deutsche Bank, RBC BlueBay, Blantyre und Whitebox, hatte die Kredite fällig gestellt, nachdem das Konzernergebnis unter eine vertraglich vereinbarte Mindestschwelle gefallen war.
Aufspaltung als Ergebnis
Was nach der Insolvenz bleibt, ist eine Zerlegung in verwertbare Teile. Die Haushaltsbatterien-Sparte — Marke Varta, AAA-Zellen, Supermarkt-Regal — ist vom Insolvenzantrag ausgenommen. Sie wird auf rund 240 Millionen Euro bewertet und soll von der Gläubigergruppe übernommen werden. Finanziell ist das der stabile Teil: wenig technologische Komplexität, hohe Markenbekanntheit, vorhersehbarer Cashflow.
Die Mikrobatterien-Sparte — das eigentliche technologische Kernstück, mit dem Varta in der globalen Lieferkette für Audioprodukte und Medizintechnik positioniert war — steht unter Zugriff von Michael Tojner. Das Joint Venture V4Smart mit Porsche, das Batteriezellen für Elektrofahrzeuge entwickelt, soll nach aktuellen Planungen weitergeführt werden.
Dem Management wurde bis zum 12. August 2026 Zeit gegeben, einen Sanierungsplan vorzulegen. Das ist wenig Zeit für ein Unternehmen mit vier simultanen Insolvenzverfahren und einer offenen Eigentümerfrage.
Das breitere Bild: Mittelstand unter Strukturdruck
Varta beschäftigt rund 3.260 Menschen. Volkswagen hat zuletzt in drei aufeinanderfolgenden Quartalen sinkende Margen in China ausgewiesen — dem wichtigsten Absatzmarkt des Konzerns. Beides sind unterschiedliche Größenordnungen, aber die Konstellation ist dieselbe: Unternehmen, die in einer technologischen Transformationsphase Kapital bräuchten, treffen auf Kostendruck und Nachfrageschwäche, bevor die Investitionen beginnen zu tragen.
Der strukturelle Hintergrund liefert die Mittelstandsumfragen. Nach einer Erhebung vom März und April 2026 planen nur noch 52 Prozent der deutschen mittelständischen Unternehmen Investitionen in den kommenden sechs Monaten — ein historischer Tiefstand. Als Hauptgründe nennen 94 Prozent Bürokratie, dahinter folgen hohe Energiekosten, Lohnkosten und Materialpreise. Die DIHK hatte bereits im Herbst 2025 gewarnt, der Mittelstand drohe dauerhaft abzurutschen — der Pessimismus habe seit Sommer 2020 sprunghaft zugenommen.
Diese Zahlen beschreiben keine kurzfristige Stimmungsdelle. Sie beschreiben eine strukturelle Investitionsverweigerung. Unternehmen, die heute keine Maschinen kaufen, keine Fertigungslinien modernisieren und kein Personal ausbilden, bauen ab — langsam, lautlos, und ohne dass eine Quartalszahl den Wendepunkt markiert.
Eigenkapitalmangel als Systemfrage
Was Varta von einem temporären Liquiditätsproblem zu einem Insolvenzfall gemacht hat, ist der fehlende Eigenkapitalpuffer nach der ersten Restrukturierung. Dieser Mechanismus ist nicht Varta-spezifisch. Das StaRUG-Verfahren 2024 reduzierte Schulden, schuf aber keine neue Substanz. Ein Unternehmen, das nach einer Entschuldung ohne ausreichendes Eigenkapital in eine neue Nachfrageschwäche läuft, ist erneut insolvenzgefährdet — nicht wegen Managementversagens, sondern wegen fehlender Resilienz-Reserve.
Der Unterschied zu asiatischen Wettbewerbern ist hier nicht primär der Lohnkostenabstand, sondern die Kapitalverfügbarkeit in Transformationsphasen. Staatliche Batterieförderung wie das europäische IPCEI-Programm sollte genau diese Lücke schließen. Ob sie das bei Varta getan hat, lässt sich den öffentlich zugänglichen Dokumenten nicht entnehmen — eine Limitation, die das Bild trübt.
Was sich bis Mitte August entscheidet
Ob das Mikrobatterien-Know-how, das Varta in über einem Jahrzehnt für den europäischen Markt aufgebaut hat, am Standort Deutschland bleibt, hängt davon ab, wer bis zum 12. August einen tragfähigen Plan vorlegt und wer die Eigentümerschaft übernimmt. Bleibt die Mikrobatterien-Sparte unter deutschen oder europäischen Eigentümern, ist der Verlust kontrollierbar. Wandert sie ab — oder wird sie schlicht abgewickelt, weil kein Käufer einen Vollbetrieb rechnet —, verliert die europäische Lieferkette für Audioprodukte und Medizintechnik einen der wenigen verbliebenen westlichen Hersteller dieser Zellklasse.
Das ist der Maßstab, an dem das Ergebnis des Insolvenzverfahrens zu messen ist: nicht die Rettung des Konzernnamens, sondern der Verbleib der technologischen Substanz.
