Alexander Dobrindt hat am 18. Juli 2026 – noch vor dem Berliner Anschlag – die Bedrohungslage für Deutschland von „abstrakt" auf „hoch" hochgestuft. Anschlagspläne seien „klar erkennbar", sagte er. Acht Tage später bestätigte ein islamistischer Angriff beim CSD in Berlin diese Einstufung tödlich. Dobrindt reagierte: Er nannte den Vorfall einen Terroranschlag, forderte die Strafverfolgung und rief Veranstalter auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen und „im Zweifelsfall" die Maßnahmen zu erhöhen.

Das ist die Lage, aus der der Zug folgt. Dobrindt hat alles gesagt, was er sagen konnte. Er hat noch keine Weisung erlassen.

Der Vorschlag. Dobrindt sollte unverzüglich eine ministerielle Weisung erlassen, die das Bundesministerium des Innern zur federführenden Koordinierungsstelle für bundesweite Sicherheitsstandards bei Großveranstaltungen macht. Instrument: eine Sofort-Richtlinie, die bestehende Sicherheitskonzepte der Länder auf ein gemeinsames Mindestformat verpflichtet – Risikoanalyse, Evakuierungsrouten, Lagebild-Schnittstellen, Kommunikationspflichten zwischen Landespolizei und Bundespolizei. Erster Schritt: Das BMI beruft binnen 72 Stunden eine außerordentliche Sonderschalte mit den zuständigen Landesinnenministern ein. Die Richtlinie tritt per Erlass in Kraft; ein neues Bundesgesetz ist dafür nicht erforderlich.

Der Zugzwang im Detail. Deutschland genehmigt jährlich Tausende Großveranstaltungen – Konzerte, Volksfeste, Pride-Märsche, Sportspiele. Die Sicherheitskonzepte, die Veranstalter dafür vorlegen müssen, folgen länderspezifischen Regelungen: Nordrhein-Westfalen hat einen Orientierungsrahmen erarbeitet, andere Länder nicht. Was als Abstimmungsgegenstand zwischen Genehmigungsbehörde, Landespolizei und Veranstalter gilt, was als Mindestmaß für Evakuierungswege, Lagedaten-Meldung oder Terrorprävention – das variiert je nach Bundesland und teils je nach Kreis. Wenn eine Bundespolizeieinheit an einem Veranstaltungsort eingesetzt wird, der gleichzeitig unter Landespolizeihoheit steht, laufen die Lagebilder nicht automatisch zusammen.

Das ist kein Föderalismus-Problem, das man achselzuckend hinnimmt – es ist ein Koordinierungsdefizit, das sich nach jedem Anschlag neu stellt und nach dem Berliner CSD-Angriff politisch nicht mehr ignorieren lässt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe koordiniert zwar Risikoanalysen auf Bund-Länder-Ebene; für operative Veranstaltungs-Schutzprotokolle fehlt ein vergleichbares Instrument.

Dobrindts eigene Zielfunktion. Dobrindt hat seit seiner Vereidigung im Mai 2025 einen Schwerpunkt in der Sicherheitspolitik gesetzt und ein neues Bewusstsein für den Bevölkerungsschutz als Querschnittsaufgabe eingefordert. Für 2029 plant er zehn Milliarden Euro in Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung zu investieren; einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz" hat er angekündigt. Sein Signal nach dem CSD-Anschlag – „Wir müssen jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen rechnen" – deckt genau den Raum ab, in dem diese Weisung liegt. Der stärksten Lesart seiner Zielfunktion entspricht der Zug: Wer Bevölkerungsschutz als Priorität setzt und die Bedrohungslage als hoch einstuft, braucht operativ verbindliche Instrumente, nicht nur koordinierte Appelle.

Doppel-Test. Für Dobrindt selbst: Eine ministerielle Weisung ist das einzige Mittel, das er ohne Bundesratsmehrheit, ohne neues Gesetz und ohne parlamentarische Mehrheit in der Sache kurzfristig setzen kann. Sie stärkt seine Position als handlungsfähiger Innenminister in einer Hochbedrohungslage – das ist das Eigeninteresse. An den drei Achsen: Demokratie – die Weisung greift nicht in Grundrechte ein, schreibt keine Verbote vor und lässt Ländern den Vollzug; sie standardisiert Verwaltungskoordination, kein Nachteil für die Demokratie-Achse. Ökologie – neutral. Effizienz – positiv: ein gemeinsames Datenformat und klare Zuständigkeitsketten senken den Koordinierungsaufwand bei jedem künftigen Einsatz.

Stärkster Einwand. Die Polizeihoheit liegt bei den Ländern. Art. 70 GG weist die allgemeine Gesetzgebungskompetenz im Polizei- und Ordnungsrecht den Ländern zu; eine ministerielle Weisung des Bundes kann Landesbehörden nicht direkt binden. Der Einwand trifft einen Teil: Eine Weisung des BMI bindet unmittelbar nur Bundesbehörden. Was sie kann: verbindliche Koordinierungsstandards als Bedingung für den Einsatz von Bundesmitteln und Bundespolizei formulieren und über die Innenministerkonferenz als gemeinsamen Beschluss absichern. Art. 35 GG gibt dem Bund zudem die Möglichkeit, bei Lagen, die mehr als ein Land betreffen, Weisungen zur Bereitstellung von Kräften zu erteilen. Die Weisung muss also richtig kalibriert sein: nicht als einseitige Durchgriffsanweisung an Landespolizeien, sondern als verbindliches Koordinierungsprotokoll für die Schnittstellen zwischen Bundespolizei, BKA und Landesbehörden – mit dem Ziel, die Länder in einem IMK-Beschluss mitzunehmen. Das ist anspruchsvoller als ein reiner Erlass, aber binnen Wochen erreichbar.

Die Kurzsatz-Kaskade am Ende schreibt sich von selbst. Dobrindt hat die Bedrohungslage auf hoch gestuft. Er hat Veranstalter aufgefordert zu prüfen. Eine bundesweit verbindliche Richtlinie hat er nicht erlassen. Die Zuständigkeit liegt bei ihm.

Prüfstein

  • Adressat: Alexander Dobrindt, Bundesminister des Innern
  • Zug: Ministerielle Weisung erlassen, die über eine außerordentliche Sonderschalte mit den Landesinnenministern ein verbindliches Bund-Länder-Koordinierungsprotokoll für Großveranstaltungen in Kraft setzt
  • Frist: 14.08.2026
  • Prüfstein: Das BMI veröffentlicht bis zum 14. August 2026 die Weisung oder einen gemeinsamen IMK-Beschluss, der bundesweit verbindliche Mindeststandards für Risikobewertung und Evakuierungsplanung bei Großveranstaltungen festlegt – ja oder nein