Sein bester nächster Zug: Er sollte noch vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause eine verbindliche Verwaltungsvorschrift in den Senat einbringen, die standardisierte physische Zufahrtsschutzkonzepte für alle öffentlichen Großveranstaltungen in Berlin verpflichtend macht.


Kernpunkte

  • Am 25. Juli 2026 tötete ein Fahrzeuganschlag am Rand des Berliner CSD eine Person und verletzte 29 weitere – obwohl der eigentliche Demonstrationszug gesichert war; die Randzone blieb ungeschützt.
  • Eine verbindliche Berliner Verwaltungsvorschrift für standardisierte physische Zufahrtssperren bei Großveranstaltungen existiert bislang nicht; der Senat hat eine Sondersitzung einberufen, einen konkreten Erlass aber noch nicht angekündigt.
  • Berlin plant als erstes Bundesland ein eigenes Veranstaltungssicherheitsgesetz; eine Verwaltungsvorschrift könnte diesen Prozess vorwegnehmen und sofort wirken.
  • Kai Wegner sollte als Regierender Bürgermeister eine ressortübergreifende Taskforce einberufen und bis Mitte August 2026 eine Verwaltungsvorschrift auf den Weg bringen, die zertifizierte Zufahrtssperren nach internationalem Standard für alle öffentlichen Berliner Großveranstaltungen vorschreibt.

Der Anschlag am 25. Juli 2026 folgte einem bekannten Muster. Der mutmaßliche Täter war den Behörden als Gefährder bekannt und hatte 2025 versucht, nach Syrien auszureisen. Er fuhr nicht in den gesicherten Demonstrationszug – er fuhr in den Bereich davor, dahinter, daneben: in den Großen Tiergarten, wo Zehntausende Menschen standen, die glaubten, der Abstand zur Route mache sie sicher. Dieser Abstand schützt nicht, wenn er nicht durch Sperren definiert ist.

Wegner nannte den Angriff das, was er war: einen Anschlag auf die freie und weltoffene Gesellschaft, auf eine friedliche Versammlung für Toleranz. Er berief eine Sondersitzung des Senats ein. Was er bislang nicht getan hat: einen verbindlichen Erlass ankündigen, der sicherstellt, dass die Lücke zwischen gesichertem Zug und ungesicherter Umgebung bei der nächsten Veranstaltung geschlossen ist.

Die Lage: ein Zuständigkeitsvakuum mit bekanntem Ausgang

Die bisherige Berliner Praxis ist ein System ohne Verantwortungszentrum. Veranstalter erstellen Sicherheitskonzepte für ihr Veranstaltungsgelände – für das öffentliche Straßenland ringsum sind sie zivilrechtlich nicht zuständig. Die Berliner Polizei erklärt, sie habe keine Verpflichtung zur Errichtung von Fahrzeugsperren bei privaten Veranstaltungen. Der Senat selbst hat keine Grundlage, um dauerhaft Sperrelemente an öffentlichen Orten zu errichten. Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) fasste die Lage im Nachgang des Vorfalls präzise zusammen: Eine allgemeingültige Abgrenzung der Zuständigkeit sei nicht möglich und hänge von den Umständen des Einzelfalls ab.

Einzelfall-Zuständigkeit ist das bürokratische Wort für: Niemand ist zuständig, bis es zu spät ist.

Berlin plant seit einiger Zeit ein eigenes Veranstaltungssicherheitsgesetz – als erstes Bundesland überhaupt, angestrebt für Herbst 2026. Es soll verbindliche Absperrungen an Zufahrtsstraßen und den Einsatz von Sicherheitspersonal regeln. Das ist der richtige Weg. Aber ein Gesetz entsteht in Monaten, nicht in Wochen. Im Sommer 2026 stehen noch Dutzende Großveranstaltungen in Berlin an.

Der Zug: eine Verwaltungsvorschrift, nicht das große Gesetz

Wegner sollte nicht auf das Gesetz warten. Er sollte bis zum 14. August 2026 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Erlass des Veranstaltungssicherheitsgesetzes vorwegnimmt – als unmittelbar wirkendes Instrument für alle laufenden Genehmigungsverfahren.

Der erste Schritt ist eine ressortübergreifende Taskforce aus Innensenat, Polizei und Bezirken, die binnen einer Woche festlegt, welche technischen Standards gelten sollen. Internationale Normen existieren bereits: ISO 22343 und ISO IWA 14-1 definieren zertifizierte Vehicle Security Barriers. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat Erfahrungswerte aus anderen deutschen Städten. Es gibt keine fachliche Grundlage, die Verzögerung mit fehlendem Wissen zu begründen.

Die Verwaltungsvorschrift sollte verpflichtend vorschreiben: Für jede öffentliche Großveranstaltung in Berlin ab einer noch festzulegenden Teilnehmerzahl (die bisherige Berliner Praxis orientiert sich an Werten ab etwa 5.000 Personen) werden zertifizierte mobile Zufahrtssperren nicht nur für die Veranstaltungsfläche selbst, sondern für den gesamten unmittelbaren Umgebungsbereich vorgeschrieben. Die Zuständigkeit wird im Genehmigungsverfahren klar verortet – entweder beim Veranstalter mit Refinanzierungspflicht des Landes für öffentliche Flächen oder direkt bei der Senatsverwaltung.

Warum Wegner? Weil Verordnungen dieser Art in Berlin allein über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erlassen werden, die dem Regierenden Bürgermeister politisch verantwortlich ist. Die Bezirke haben weder die Koordinationsmacht noch die Mittel, ein stadtweites System zu etablieren. Ein verbindlicher Rahmen erfordert die Senatsebene.

Doppel-Test: gut für Wegner, gut für Berlin

Wegner hat nach dem Anschlag öffentlich erklärt, er wolle CSD, Festivals und Sportereignisse besser schützen. Eine verbindliche Verwaltungsvorschrift ist der einzige Schritt, der diese Erklärung mit einer prüfbaren Handlung belegt – bevor die nächste Veranstaltungssaison beginnt. Wer Handlungsdruck formuliert und dann nur berät, hat sein eigenes Wort geschwächt.

An den drei Achsen: Demokratie – die Maßnahme schützt das Versammlungsrecht, sie schränkt es nicht ein; das Grundgesetz erlaubt Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 2 GG zum Schutz anderer Rechtsgüter, aber die Vorschrift richtet sich nicht gegen Versammlungen, sondern sichert deren Schutzbereich nach außen. Ökologie – mobiler Stahlbeton verursacht Transportemissionen, kein wesentlicher Befund. Effizienz – eine klare Zuständigkeitsregel im Genehmigungsverfahren beseitigt das teurere Einzelfall-Chaos.

Der stärkste Einwand: Kosten und Durchführbarkeit

Der gewichtigste Gegeneinwand lautet: Beschaffung, Lagerung und Einsatz zertifizierter mobiler Zufahrtssperren sind teuer. Für eine Stadt mit rund 87.000 jährlichen Veranstaltungen – davon ein erheblicher Anteil im öffentlichen Straßenland – wäre eine flächendeckende Pflicht logistisch und fiskalisch kaum darstellbar. Das stimmt. Die Antwort liegt in einer klaren Schwellenwert-Regelung: nicht jede Straßenparty, sondern Großveranstaltungen ab definierten Parametern. Wien hat für seine Großevents ein funktionierendes Modell entwickelt; der Berliner Senat hat sich dort bereits informiert. Der Berliner Landeshaushalt weist nach aktuellem Stand keine dedizierten Mittel für die Beschaffung von Sperrelementen aus – das ist nicht das Argument gegen die Vorschrift, sondern der erste Gegenstand der Taskforce-Arbeit.

Ein zweiter Einwand, den Versammlungsrechtler zu Recht stellen: Flächendeckende Standards dürfen nicht dazu führen, dass spontane Versammlungen de facto unmöglich werden, weil Veranstalter ohne Planungsvorlauf die Auflagen nicht erfüllen können. Das lässt sich durch eine klare Differenzierung zwischen angemeldeten Großveranstaltungen und kurzfristigen Kundgebungen lösen – für letztere gelten die strengeren Anforderungen nicht.

Die Forderung: Wegner beschließt bis zum 14. August 2026 eine verbindliche Verwaltungsvorschrift, die standardisierte zertifizierte Zufahrtssperren für alle öffentlichen Berliner Großveranstaltungen vorschreibt. Frist, Instrument und erster Schritt sind klar. Was fehlt, ist die Unterschrift.

Prüfstein

  • Adressat: Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin
  • Zug: Erlass einer Verwaltungsvorschrift, die zertifizierte mobile Zufahrtssperren nach internationaler Norm für alle öffentlichen Berliner Großveranstaltungen verbindlich vorschreibt
  • Frist: 14.08.2026
  • Prüfstein: Der Berliner Senat hat bis zum 14.08.2026 eine Verwaltungsvorschrift beschlossen oder dem Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Entwurf zur Kenntnis gegeben — ja oder nein