Kernpunkte
- Lydia Hüskens sollte als Ministerin für Infrastruktur und Digitales eine ressortübergreifende Verwaltungsvorschrift erlassen, die ein sofortiges Prüfmoratorium für alle untergesetzlichen Normen des Landes Sachsen-Anhalt auslöst.
- Das FDP-Wahlprogramm fordert die Beweislastumkehr für untergesetzliche Regeln bis Ende 2027 – ein verbindlicher Erlass vor der Landtagswahl würde dieses Versprechen von der Ankündigung in den Verwaltungsvollzug überführen.
- Der stärkste Einwand – 30 Tage seien für eine flächendeckende Normprüfung zu kurz – greift nur, wenn man die Frist als Beweispot für die Verwaltung liest; als Beweislast für die Normsetzenden ist sie die eigentliche Pointe.
- Hüskens hat eine Beweislastumkehr gefordert, aber noch keinen Erlass vorgelegt; der Abstand zwischen Programmpunkt und Verwaltungshandeln ist der Zugzwang.
Der Ausgangspunkt ist einfach zu benennen: Die FDP in Sachsen-Anhalt kämpft sechs Wochen vor dem Wahltermin um den Einzug in den Landtag. Eine INSA-Umfrage für Juli 2026, die die AfD bei 41 Prozent sieht und die FDP an der Fünf-Prozent-Marke, ist derzeit nicht belegbar. In dieser Lage ist ein weiterer Parteitagsbeschluss weniger wert als ein unterzeichnetes Verwaltungsdokument.
Hüskens hat auf einem FDP-Parteitag ein konkretes Versprechen ins Programm geschrieben: Alle untergesetzlichen Regeln kommen auf den Prüfstand, und wer bis Ende 2027 nicht nachweist, dass eine Regel nötig ist, verliert sie. Das ist eine Beweislastumkehr – der Staat muss begründen, nicht der Bürger widerlegen. Es ist ein ordnungspolitisch sauberes Prinzip. Es fehlt nur der erste verbindliche Schritt.
Den sollte Hüskens jetzt gehen.
Was der Zug ist. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales erlässt eine ressortübergreifende Verwaltungsvorschrift, die ein sofortiges Prüfmoratorium auslöst: Alle untergesetzlichen Normen und Verwaltungsvorschriften des Landes – ministerielle Erlasse, Richtlinien, interne Verwaltungsvorschriften – stehen ab Inkrafttreten unter dem Vorbehalt, ihre zwingende Erforderlichkeit binnen 30 Tagen nachzuweisen. Normen, für die der Nachweis ausbleibt, werden bis zur abschließenden Prüfung ausgesetzt. Das Ministerium veröffentlicht die Vorschrift im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt mit einem Stufenplan, der Fristen, zuständige Ressorts und das Verfahren zur Feststellung der Erforderlichkeit benennt.
Warum Hüskens zuständig ist. Die Verwaltungsmodernisierung und die Koordination der Digitalstrategie des Landes liegen in ihrem Ressort. Das Landesorganisationsgesetz Sachsen-Anhalt gibt den obersten Landesbehörden die Befugnis, innerhalb ihres Geschäftsbereichs Verwaltungsvorschriften zu erlassen; eine ressortübergreifende Koordinationsvorschrift, die die anderen Ressorts zur Normbegründung verpflichtet, liegt im Überschneidungsbereich von Digitalisierung, Verwaltungsorganisation und Entbürokratisierung – dem Kernauftrag des Ministeriums. Der erste Schritt ist eine Unterschrift, kein Gesetz.
Was den Zugzwang erzeugt. Die FDP hat programmatische Belege geliefert: einen Parteitagsbeschluss mit der Beweislastumkehr bis Ende 2027 und einen Wahlkampfauftakt, bei dem Hüskens' Partei den Papierkrieg explizit als Haupthindernis für gute Ideen benannte. Beides ist Wort. Ein Erlass wäre Tat. Der Abstand zwischen beiden ist gering genug, um ihn zu schließen – und groß genug, um ihn zu sehen.
Hinzu kommt ein strukturelles Argument: Sachsen-Anhalts Ministerium hat 2025 das Landesplanungsgesetz novelliert, um Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Die Bauordnung wurde im Dezember 2025 auf Erleichterungen hin überarbeitet. Beides sind sektorale Schritte. Ein Prüfmoratorium wäre der horizontale Schnitt, der diese Einzelmaßnahmen zu einem erkennbaren System macht.
Der Doppel-Test. Für Hüskens: Der Erlass macht aus einem Wahlversprechen ein verwaltungsrechtliches Faktum – beobachtbar, datiert, im Amtsblatt veröffentlicht. Wer im Wahlkampf Bürokratieabbau ankündigt, muss zeigen, dass er ihn nicht nur ankündigen kann. Für die drei Achsen: An der Effizienz-Achse ist der Gewinn unmittelbar – weniger aktive Normlast senkt den Befolgungsaufwand für Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen. An der Demokratie-Achse liegt keine Beeinträchtigung vor; Verwaltungsvorschriften binden die Verwaltung, nicht Bürger oder Gerichte, und das Moratorium hält keine einzige gesetzliche Regelung an. An der Ökologie-Achse ist der Effekt neutral, sofern umweltrelevante Normen – und das wären sie als zwingende – im Prüfverfahren problemlos begründbar sind.
Der stärkste Einwand. Dreißig Tage seien zu knapp, um das gesamte Normenkorpus eines Landes zu sichten: Landesministerien, Fachbehörden, nachgeordnete Verwaltungen würden in einer Prüfwelle ersticken, bevor sie regulär arbeiteten. Das ist der ernste Einwand. Er trägt – unter einer Bedingung: dass man die Frist als Prüfkapazität der Verwaltung liest. Das ist aber nicht die Logik des Moratoriums. Die Frist ist eine Beweislastfrist für die normsetzende Stelle: Wer eine Vorschrift in Kraft haben will, muss aktiv begründen, warum sie nötig ist. Die Beweislast wandert, sie vervielfacht sich nicht. Eine Behörde, die ihre eigenen Normen nicht in 30 Tagen begründen kann, sendet damit selbst ein Signal. Einräumen muss man: Für komplexe Fachgebiete – Baurecht, Strahlenschutz, Wasserrecht – wird eine 30-Tage-Frist im Einzelfall an Grenzen stoßen. Hier wäre ein Verlängerungsantrag mit Begründungspflicht eine saubere Ergänzung, die das Instrument nicht entkräftet, sondern praktikabel hält.
Ein zweiter Einwand ist der verfassungsrechtliche: Eine Verwaltungsvorschrift kann keine gesetzlichen Normen aussetzen – das darf nur der Gesetzgeber. Das stimmt, ist aber kein Einwand gegen diesen Zug, sondern seine Grenzbestimmung. Der Erlass wirkt auf interne Verwaltungsvorschriften und ministerielle Richtlinien, nicht auf formelle Gesetze oder Verordnungen mit Gesetzesrang. Innerhalb dieses Bereichs ist die Ermächtigung gegeben. Wer mehr will, braucht ein Gesetz; das wäre der zweite Schritt.
Hüskens hat alles gesagt, was man sagen kann. Der Erlass ist der Schritt, den nur sie gehen kann.
Prüfstein
- Adressat: Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
- Zug: Erlass einer ressortübergreifenden Verwaltungsvorschrift mit sofortigem Prüfmoratorium für untergesetzliche Normen und Veröffentlichung im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt mit Stufenplan
- Frist: 28.08.2026
- Prüfstein: Die Verwaltungsvorschrift ist bis zum 28. August 2026 im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht – ja oder nein.
