Dazu gehören unter anderem Bern, Luzern, Thurgau, Solothurn und Basel-Stadt. Der Kanton Wallis hat den Verkauf sämtlicher Feuerwerkskörper gestoppt. In den restlichen Kantonen, mit Ausnahme Graubündens, gilt mindestens ein Feuerverbot im Wald oder in Waldnähe (bis 50 Meter). Kein Kanton bleibt ohne Einschränkung, kein 1. August wie bisher.
Ein Feuerwerksverkäufer nennt es einen «Totalausfall». Das Wort trifft. Aber es beschreibt nicht die Trockenheit — es beschreibt eine Geschäftsstrategie, die auf ausgebliebener Realität bestand.
Hier liegt die eigentliche These: Die Verbote sind nicht das Problem. Sie sind die Antwort auf ein Problem, das die Branche und ein Teil der politischen Öffentlichkeit konsequent als jährliche Ausnahmesituation gerahmt haben, obwohl es eine strukturelle Entwicklung ist.
Das stärkste Gegenargument verdient seine Fassung. Der 1. August ist kein beliebiges Ereignis — er ist ein Datum, das für viele Schweizer Haushalte mit einer konkreten, physisch erfahrbaren Geste verbunden ist: das Zünden einer Rakete, der Knall über dem Dorf, Kinder auf dem Balkon. Traditionen dieser Art haben eine demokratische Legitimität jenseits des Brauchtumsklischees. Die Feuerwerksbranche ist ein Mittelstandsgewerbe, das seinen Jahresumsatz zu einem Grossteil in einer einzigen Nacht erwirtschaftet. Wer diesen Leuten sagt, sie hätten falsch kalkuliert, sollte wissen: Sie haben so kalkuliert, wie es der Markt seit Jahrzehnten verlangt hat. Das ist keine Ignoranz — das war lange Zeit rational.
Aber: 2026 ist nicht 1996. Die Waldbrandgefahr der Stufe 4 und 5 in allen 26 Kantonen gleichzeitig ist kein Extremereignis mehr, das die Modelle nicht vorhergesehen hätten. Das Bundesamt für Umwelt stellt die Daten bereit, auf deren Basis die kantonalen Behörden ihre Verbote erlassen. Die Signale sind öffentlich, sie sind datiert, sie sind jährlich auswertbar. Eine Branche, deren Hauptprodukt Funken sind, könnte diese Daten lesen — und ihre Lager entsprechend füllen.
Die Differenz zwischen dem, was möglich gewesen wäre, und dem, was getan wurde: volle Lager, Verkaufsstopp, Totalausfall.
Was folgt daraus — und nach welchem Maßstab?
Nach dem Maßstab der Eigenverantwortung, den die Branche zu Recht für sich reklamiert, gilt: Wer den Markt steuern will, ohne staatliche Eingriffe, muss das Risiko einpreisen. Trockenheit ist kein höheres Wesen. Sie ist messbar, prognostizierbar, und die Datenlage des BAFU ist keine Staatsgeheimlage. Eine Branche, die jährlich darauf setzt, dass der Sommer nass genug wird, betreibt kein Risikomanagement — sie schiebt das Risiko auf den Staat, der dann verbietet, was zu gefährlich geworden ist.
Das ist keine Kriminalisierung einer Tradition. Es ist ihr logisches Ende, wenn die Anpassung ausbleibt.
Auf der ökologischen Achse ist das Bild noch direkter. Feuerwerk verbrennt nicht nur Geld — es produziert Feinstaub, Lärm und Brandgefahr in einer Landschaft, die seit Wochen Wasser vermisst. Die Feuerwerks-Initiative, die am 29. November 2026 zur Volksabstimmung kommt, zielt primär auf Tier- und Umweltschutz. Sie war geplant, bevor die Trockenheit das Thema forciert hat. Der 1. August 2026 liefert ihr das stärkste Anschauungsmaterial, das eine Initiative in der Abstimmungskampagne wünschen kann — nicht weil die Verbotsbefürworter Glück hatten, sondern weil das Klima ihren Kalender schreibt.
Die Kantone, die heute verbieten, tun das nicht aus ideologischer Überzeugung. Kanton Zürich hatte am 24. Juli noch kein flächendeckendes Verbot; Kanton Basel-Stadt erliess es am 24. Juli für das gesamte Kantonsgebiet. Kanton Genf erlaubt privates Feuerwerk in abgesperrten Bereichen. Das ist keine einheitliche Linie — das ist föderales Sicherheitsmanagement unter Zeitdruck, kantonsweise und unkoordiniert. Was fehlt, ist eine Infrastruktur der Vorsorge: klare bundesweite Kriterien, ab welcher Waldbrandstufe welche Massnahmen greifen, statt 26 Einzelentscheidungen unter Druck.
Die Tradition ist nicht das Opfer des Staates. Sie ist das Opfer einer kollektiven Weigerung, die Bedingungen ihrer Fortsetzung neu auszuhandeln.
Der Funke zündet nur, wenn der Boden vorbereitet ist. Wer ihn trotzdem wirft, bezahlt die Löschkosten nicht selbst.
