Anschläge mit Fahrzeugen haben eine eigentümliche Logik: Sie nutzen die Offenheit als Waffe. Nizza 2016, Berlin 2016, Barcelona 2017 — jedes Mal fuhr jemand in eine Menge, die sich versammelt hatte, weil Versammlungen in freien Gesellschaften eben zugänglich sind. Der Berliner CSD ist in diesem Sinn kein Zufall als Ziel: eine sichtbare, symbolisch aufgeladene, unvermeidlich offene Veranstaltung mit Hunderttausenden Menschen auf Straßen, die für Fahrzeuge gebaut wurden.

Die Frage, die sich jetzt stellt, ist nicht neu. Aber sie schärft sich mit jedem Anschlag: Wie schützt man offene Versammlungen, ohne sie zu schließen?

Was das Gesetz vorschreibt — und was es offenlässt

Das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz, seit dem 28. Februar 2021 in Kraft, betont das Kooperationsgebot zwischen Behörden und Veranstaltern. Eine Genehmigung braucht niemand; wer eine öffentliche Versammlung plant, muss sie spätestens 48 Stunden vor der Einladung bei der Polizei anzeigen. Ab rund 1.000 Teilnehmern verlangen die Behörden in der Praxis dokumentierte Crowd-Management-Konzepte. Was darin steht — welche Art von Absperrungen, wo Fahrzeugbarrieren aufgebaut werden, wie Zufahrten gesichert sind — ist kein gesetzlicher Standard, sondern das Ergebnis einer fallbezogenen Absprache zwischen Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Veranstalter.

Das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz lässt diese Frage strukturell offen. Konkrete Auflagen für physische Fahrzeugsperren bei Demonstrationszügen tauchen darin nicht auf. Wer also die Lücke schließen will, muss nach der Praxis schauen, nicht nach dem Gesetz.

Was nach Nizza und Berlin tatsächlich umgesetzt wurde

Nach dem Breitscheidplatz-Anschlag vom Dezember 2016 — zwölf Tote, 56 Verletzte — haben deutsche Städte begonnen, feste und mobile Barrieren an neuralgischen Punkten aufzustellen. Poller an Weihnachtsmärkten, Betonblöcke an Stadtfesten, Wassertanks und Lkw als temporäre Sperren bei Großveranstaltungen. Der Deutsche Städtetag hat diesen Kurs als notwendig, aber nicht hinreichend bezeichnet: Vollständige Abriegelung sei weder möglich noch wünschenswert; das Ziel sei ein Gleichgewicht, keine Festung.

Ein konzeptionell gefasster Ansatz dafür heißt „Security by Design" — Stadtmöblierung, Skulpturen, Pflanzreihen, die gleichzeitig als Barrieren wirken, ohne als solche zu lesen. Die Kurzfassung des Berliner SAFECI-Handbuchs, erarbeitet im Rahmen europäischer Handlungsempfehlungen, legt diesen Ansatz theoretisch aus. Wie weit er in der Berliner Praxis umgesetzt ist, bleibt eine offene Frage: Eine öffentlich zugängliche, systematische Dokumentation, welche Maßnahmen nach welchem Vorfall konkret gebaut wurden, existiert nicht.

Für Versammlungszüge — also Demonstrationen, die sich durch die Stadt bewegen — ist das Problem größer. Statische Poller helfen an Festplätzen; eine Parade durch den Tiergarten lässt sich nicht vollständig abriegeln, ohne sie zu verhindern. Für die Absicherung von Hochgeschwindigkeitsfahrten gilt nach der geltenden Rechtsprechung, dass diese Gefahren primär durch Sicherheitsbehörden abgewehrt werden — nicht durch den Veranstalter. Dieser haftet für „veranstaltungstypische" Risiken, nicht für terroristische Fahrzeugangriffe.

Die Ressourcenlage: Grenze schon vor dem Anschlag

Beim CSD 2025 — dem 47. — waren 1.000 zusätzliche Polizeikräfte im Einsatz. Das ist kein Ausnahmeaufwand; es ist die Berliner Normalität für Großveranstaltungen. Täglich binden Objektschutzaufgaben 400 bis 500 Berliner Polizeivollzugsbeamte, das entspricht fünf bis sechs Einsatzhundertschaften, die in ihren Stammdienststellen fehlen.

Die Kosten für externe Unterstützungskräfte bei Demonstrationseinsätzen lagen 2023 bei 2,3 Millionen Euro und stiegen 2024 auf 4,3 Millionen Euro; bis August 2025 waren es bereits 3,5 Millionen Euro. Das jährliche Defizit Berlins für diese Einsatzlagen liegt nach Angaben der Senatsverwaltung bei 40 bis 60 Millionen Euro — der Hauptstadtfinanzierungsvertrag mit dem Bund liefert 120 Millionen Euro, der tatsächliche Bedarf wird auf mindestens 350 Millionen Euro geschätzt. Die Gewerkschaft der Polizei hat im Juni 2026, einen Monat vor dem CSD-Anschlag, gewarnt, dass die Berliner Polizei beim Objektschutz ans Limit kommt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat dem Land Berlin unmittelbar nach dem Vorfall Bundesunterstützung angeboten. Die Rechtsgrundlage dafür steht in Artikel 35 des Grundgesetzes: Bund und Länder sind zu Rechts- und Amtshilfe verpflichtet; bei besonders schweren Unglücksfällen kann ein Land Kräfte des Bundes anfordern. Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes konkretisiert den Rahmen. Ob Berlin ein förmliches Amtshilfeersuchen gestellt hat und welchen Umfang es hat, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht öffentlich bekannt.

Das Grundrechtsproblem

Wer nach dem Anschlag mehr Barrieren, mehr Überwachung und schärfere Auflagen fordert, bewegt sich unweigerlich in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld. Artikel 8 des Grundgesetzes schützt das Recht, sich friedlich zu versammeln, ohne Anmeldung oder Erlaubnis. Amnesty International hat Berlins wie Europas Polizeipraktiken bei Versammlungen zuletzt im Juli 2024 kritisiert: digitale Überwachung, Drohnen, Gesichtserkennung, das Mitlaufen von Beamten als einhegender Faktor. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat neue Versammlungsgesetze — etwa in NRW — als Bedrohung für die Zivilgesellschaft eingestuft, weil sie abschreckende Wirkung auf marginalisierte Gruppen hätten.

Das Strukturproblem lässt sich so benennen: Versammlungsfreiheit ist kein formales Recht für risikofreie Situationen. Sie ist gerade für symbolisch angreifbare Gruppen existenziell — und genau das macht Versammlungen zur Zielscheibe. Wer die Auflagen nach einem Anschlag verschärft, macht die Versammlung sicherer und gleichzeitig schwieriger. Der Berliner Senat plant ein Veranstaltungsgesetz, das klare Regelungen für Großveranstaltungen schaffen soll; wie es die Balance zwischen Sicherheitsanforderungen und Versammlungsfreiheit zieht, ist noch nicht entschieden.

Woran sich die nächsten Monate messen lassen

Die politische Reaktion auf einen Anschlag folgt fast immer demselben Muster: Verurteilung, Unterstützungsangebot, Forderung nach Konsequenzen. Was in Berlin jetzt folgt, ist eine Auseinandersetzung über drei Fragen gleichzeitig: Wie wird die laufende Ermittlung — nach ersten Hinweisen auf islamistische Motivation — rechtlich abgeschlossen? Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen für mobile Versammlungszüge lassen sich durchsetzen, ohne das Versammlungsrecht auszuhöhlen? Und wer bezahlt es — angesichts eines Haushalts, der vor dem Anschlag schon nicht reichte?

Ob das geplante Berliner Veranstaltungsgesetz in seiner nächsten Fassung Fahrzeugsicherungen für Versammlungszüge verbindlich einschließt, wäre ein konkreter Anhaltspunkt dafür, ob aus dem Schock eine strukturelle Antwort wird.