Das Bundesinnenministerium hat für das erste Halbjahr 2026 exakt 9.663 vollzogene Abschiebungen gemeldet. Im ersten Halbjahr 2025 waren es noch über 11.800 – ein Rückgang von 18 Prozent. Versprochen war das Gegenteil.
Dobrindt steht für eine Migrationspolitik, die er selbst mit den Worten „Kontrolle, Kurs und klare Kante" beschreibt. Die Differenz zwischen diesem Anspruch und den aktuellen Zahlen ist der eigentliche Gegenstand der Debatte – nicht die Frage, ob die Zahlen gut oder schlecht sind.
Was die Zahlen zeigen – und was nicht
Der Rückgang ist real, aber er ist nicht das vollständige Bild. Das erste Halbjahr 2026 liegt über dem entsprechenden Zeitraum 2024, als knapp 9.500 Abschiebungen gezählt wurden. Das Gesamtjahr 2025 hatte mit rund 22.787 Abschiebungen den höchsten Wert seit 2018 erreicht. Die Bundesregierung argumentiert mit dieser Zeitreihe: Der Trend seit 2024 zeige nach oben, der aktuelle Rückgang sei eine kurzfristige Schwankung.
Das ist eine zulässige Lesart. Sie beantwortet aber nicht, warum die Zahl gefallen ist – und ob die Mechanismen, die den Rückgang erklären, durch Regierungshandeln veränderbar sind.
Zusätzlich zu den 9.663 Abschiebungen reisten im ersten Halbjahr 2026 rund 9.276 Personen mit staatlicher Unterstützung freiwillig aus; 1.698 weitere wurden im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere EU-Staaten überstellt. Die Gesamtbewegung ausreisepflichtiger Personen ist damit deutlich größer als die reine Abschiebezahl – politisch dominiert jedoch sie die Debatte.
Wo Abschiebungen scheitern
Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland lag zuletzt bei rund einer Viertelmillion Menschen. Dass nur ein Bruchteil davon abgeschoben wird, hat mehrere Ursachen, die sich strukturell unterscheiden.
Erstens: Erreichbarkeit. Sachsen-Anhalt liefert eine der wenigen belastbaren Länderaufschlüsselungen. Dort scheiterten 2023 allein 565 Rückführungen, weil Betroffene nicht angetroffen wurden. Das ist kein Vollzugsproblem im engeren Sinn – es ist ein Registrierungsproblem.
Zweitens: Papiere. In 354 Fällen fehlten Passersatzpapiere. Das setzt Kooperation der Herkunftsländer voraus – und die ist ungleich verteilt. Die Top-Zielländer für Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 waren die Türkei, Georgien und Algerien; sie kooperieren. Afghanistan, Syrien, der Irak – Länder mit hohen Ausreisepflichtigen-Zahlen – kooperieren deutlich weniger.
Drittens: Ablehnung durch das Zielland. 205 Fälle allein in Sachsen-Anhalt 2023 zeigen, dass bilaterale Abkommen das Kooperationsproblem nicht lösen. Das Bundesinnenministerium verhandelt seit Mai 2025 ein Abkommen mit Kirgisistan; mit Kenia wurde im September 2024 eins unterzeichnet. Wie viele Abschiebungen diese Abkommen konkret ermöglichen, ist öffentlich nicht beziffert.
Viertens: Föderale Fragmentierung. Deutschland hat rund 650 Abschiebehaftplätze, mit Plänen für einen Ausbau auf über 1.000 in 13 Ländern. Zuständigkeiten für Transport und Vollzug liegen je nach Land bei der Landespolizei, Zentralen Ausländerbehörden oder spezialisierten Vollzugsdiensten. Diese Heterogenität produziert strukturell ungleiche Durchsetzung – und erschwert jede bundesweite Bilanz.
Was die Bundesregierung plant
Dobrindt hat einen Gesetzentwurf angekündigt, der Verfahren beschleunigen und Hindernisse abbauen soll; konkret sieht ein Entwurf aus dem Juli 2025 vor, die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu ermöglichen und den Pflichtanwalt in der Abschiebehaft abzuschaffen. Auf EU-Ebene hat Deutschland an der Einigung auf eine neue Rückführungsverordnung mitgewirkt. Seit dem 12. Juni 2026 gelten Georgien und die Türkei – neben sechs weiteren Staaten – EU-weit als sichere Herkunftsstaaten.
Zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 7. Mai 2026 registrierte die Bundespolizei 47.659 unerlaubte Einreisen; 34.914 Personen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Das ist ein anderes Instrument als Abschiebungen – es wirkt früher im Verfahren, vermindert aber nicht die Zahl bereits im Land lebender Ausreisepflichtiger.
Parlamentarische Bilanz
Die AfD hat im ersten Halbjahr 2026 mehrere Kleine Anfragen zu Abschiebungen, Rücküberstellungen und Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber gestellt. Leif-Erik Holm bezeichnete die Entwicklung als „Desaster". Das ist eine Rahmung, keine Analyse. Die strukturellen Engpässe, die die AfD benennt – zu wenige Abschiebungen, zu schwache Kooperation der Herkunftsländer – sind real; die Instrumente, die sie vorschlägt (unter anderem Abschiebezentren), verändern die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer nicht.
Die Grünen haben Anfragen zu Binnengrenzkontrollen gestellt, die sie als EU-rechtswidrig einschätzen, sowie zu gestoppten Sprach- und Integrationskursen. Die Linke erkundigt sich nach Dublin-Verfahren und deren Ergebnissen.
Die Asylanträge selbst sind im ersten Halbjahr 2026 auf 39.646 gesunken – ein Rückgang von mehr als einem Drittel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist die Zahl, auf die sich das Innenministerium am liebsten beruft: weniger Ankünfte, weniger Anträge, stabilisierte Lage. Der Rückgang vorgelagerter Einreisen und der Rückgang vollzogener Abschiebungen laufen damit gerade in entgegengesetzte Richtungen.
Was als Nächstes zählt
Ob die angekündigten Verschärfungen die Abschiebezahlen im zweiten Halbjahr 2026 wieder auf oder über das Niveau von 2025 heben, ist die prüfbare Frage. Dafür müssten das geplante Beschleunigungsgesetz in Kraft treten, die Länder ihre Vollzugskapazitäten tatsächlich ausbauen und mindestens ein weiteres Herkunftsland zur Kooperation bewegt werden. Bleibt die Zahl am Jahresende unter 20.000, wird die Lücke zwischen Anspruch und Vollzug größer – nicht kleiner.
