Ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs über 1.050 Euro war zusätzlich beantragt worden. Der zivilrechtliche Vergleich über 7.000 Euro beendete das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Juli 2024.
Der Fall ist ungewöhnlich klar in seiner Zurechnung: Ein Einzelner löst einen Einsatz aus, den er nicht bezahlen wollte, und einigt sich schließlich auf einen Betrag unterhalb der Vollkosten. Was er offen lässt, ist die weitaus größere Frage dahinter — wer zahlt die 1,83 Millionen Polizeistunden, die NRWs Polizei jedes Jahr für den Ligabetrieb aufwendet?
Die Rechtsgrundlage im Einzelfall
Für den Kletterer griff NRW auf zwei Instrumente zurück: das Gebührengesetz NRW (GebG NRW) und die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO). Beide wurden Ende 2023 tiefgreifend reformiert. Das neue Kostenrecht erlaubt es der Polizei seither, Einsatzkosten gegenüber Verursachern geltend zu machen, wenn diese die Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Personalkosten von 9.973 Euro — der größte Einzelposten des ursprünglichen Bescheids — richten sich nach Beamtenstunden auf Grundlage der Kostensätze des Gebührentarifs. Welche Tarifstelle der AVwGebO konkret angewandt wurde, ist öffentlich nicht dokumentiert; das Polizeipräsidium Dortmund hat dazu keine Angaben veröffentlicht.
Der Kontrast-Satz sitzt bereits in den Zahlen: Dem Mann wurden zunächst 12.076,93 Euro in Rechnung gestellt — einigt sich man sich, werden daraus 7.000 Euro. Das Gebührenrecht setzt einen Rahmen, die Mediation schöpft ihn nicht aus.
Struktur des Problems: 1,83 Millionen Stunden
Der Einzelfall ist lehrreich, weil er die Logik des Systems sichtbar macht — nur eben in umgekehrter Richtung. Während beim Kletterer ein Verursacher feststand und eine Rechnung folgte, ist der Verursacher bei regulären Ligaspielen aus behördlicher Perspektive diffus: das Spiel, die Fans, der Verein, die Liga, der Zufall.
In der Saison 2024/25 wendete die nordrhein-westfälische Polizei 1.825.594 Stunden für Fußballeinsätze auf — ein Rückgang gegenüber 2.044.508 Stunden im Vorjahr. Auf drei Ligen und den DFB-Pokal verteilt, entspricht das rechnerisch rund 434 Vollzeitstellen. Die SPD-Fraktion im Landtag schätzt die Kosten allein für NRW auf über 20 Millionen Euro pro Saison; der Landesrechnungshof NRW hält Einsparungen von bis zu 8 Millionen Euro für erreichbar, wenn nur die Rotspiele — die höchste Risikokategorie — kostenpflichtig würden. Würde man auch Gelbspiele einbeziehen, stiege das Potenzial auf bis zu 15 Millionen Euro.
Zum Vergleich: Die Stadt Dortmund bezifferte die wirtschaftlichen Effekte der EM 2024 auf rund 120 Millionen Euro. Die Polizeikosten für die EM-Spieltage selbst — einschließlich 255 dokumentierter Straftaten, davon 116 Pyrotechnikverstöße — trug das Land.
Innen gegen außen: eine Kostenlücke ohne Zahlen
Fußballvereine finanzieren die Sicherheit im Stadioninneren selbst. Eintracht Frankfurt etwa gab 2014 rund 1,75 Millionen Euro für Sicherheitsdienste aus; bundesweit lagen die Kosten für Ordnungsdienste damals bei über 23 Millionen Euro. Diese Zahlen sind veraltet, neuere Gesamtaufstellungen liegen nicht vor — aber die Grundstruktur ist klar: Innen zahlt der Verein, außen zahlt der Staat. Eine quantitative Gegenüberstellung beider Seiten lässt sich aus den verfügbaren Quellen nicht belastbar bilden.
Dieser strukturelle Schnitt ist der eigentliche Gegenstand der Debatte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2019 im Fall Bremen entschieden, dass Bundesländer Veranstalter von Hochrisikospielen an polizeilichen Mehrkosten beteiligen dürfen — für ein Spiel zwischen dem HSV und Werder Bremen im April 2015 hatte Bremen 425.718,11 Euro in Rechnung gestellt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Linie im Januar 2025: Kostenbeteiligung ist verfassungsgemäß.
NRW: Recht haben und nichts tun
Trotz des Verfassungsgerichtsurteils hat NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) eine flächendeckende Abrechnung mit Vereinen bislang nicht vorangetrieben. Seine Zurückhaltung begründet sich mit der staatlichen Verantwortung für öffentliche Sicherheit — eine Position, die das Urteil nicht widerlegt, aber auch nicht erzwingt. Das Recht, Kosten einzufordern, ist vorhanden; ob und wie es genutzt wird, ist Ermessenssache der Landesregierung.
Die SPD-Fraktion drängt auf eine bundesweite Fondslösung mit DFL-Beteiligung, die kleinere Vereine schonen soll. Die FDP-Fraktion unterstützt Kostenbeteiligung bei Hochrisikospielen, betont aber die Verhältnismäßigkeit. Die DFL hat die Verfassungsbeschwerde verloren, aber in NRW bisher keine Rechnung erhalten.
Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) meldet für 2024/25 bundesweit 5.197 eingeleitete Strafverfahren im Ligabetrieb — nach 6.678 im Vorjahr, also ein deutlicher Rückgang. Freiheitsentziehende Maßnahmen stiegen leicht auf 6.028 (Vorjahr 5.892). Ob sinkende Strafverfahren die Polizeibelastung proportional senken, lässt sich aus den Stundenzahlen nicht direkt ablesen: Der Rückgang von 2.044.508 auf 1.825.594 Stunden in NRW entspricht einem Minus von rund elf Prozent — bei einem Rückgang der Strafverfahren bundesweit um 22 Prozent.
Was der Klettererfall zeigt — und was nicht
Der Dortmunder Vergleich ist als Präzedenzfall ungeeignet. Er zeigt, dass das neue NRW-Polizeikostenrecht im Einzelfall greift, wenn ein identifizierbarer Verursacher haftet. Er zeigt auch, dass der Weg über Mediation die Kosten drückt: Von 12.076 geforderten Euro bleiben 7.000 übrig — 58 Prozent. Was der Fall nicht zeigt, ist ein System. Dafür bräuchte es entweder eine Fondslösung, die die Liga strukturell einbindet, oder eine konsequente Anwendung der Kostenbescheide auf Hochrisikospiele — beides steht in NRW aus.
Woran man in den nächsten Monaten erkennt, ob sich das ändert: NRW-Innenminister Reul kündigt eine konkrete Umsetzungsstrategie für das BVerfG-Urteil an, oder der Landesrechnungshof legt einen aktualisierten Bericht mit Kostendaten der Saison 2025/26 vor. Bleibt beides aus, bleibt die Lage, wie sie ist: Das Recht ist klar, die Praxis folgt nicht.
