Kernpunkte

  • Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erwarten für 2026 ein Defizit von rund 500 Millionen Euro; der Städte- und Gemeindetag warnt vor einer „historisch beispiellosen Finanzkrise".
  • Daniel Peters hat am 28. Juli 2026 ein 100-Tage-Sofortprogramm vorgestellt, aber bislang keinen verbindlichen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
  • Die CDU-Fraktion sollte einen formellen Gesetzentwurf einbringen, der einen Investitionsfonds mit pauschalen Kommunalzuweisungen und einem Moratorium für neue Berichtspflichten verankert.
  • Nur ein eingebrachter Entwurf unterscheidet Programm von Politik — und macht Peters' Forderungen im Wahlkampf überprüfbar statt beliebig.

Daniel Peters hat am 28. Juli 2026 sein 100-Tage-Sofortprogramm vorgestellt. Darin steht: „Wir stoppen sofort unnötige Berichtspflichten und führen einen Genehmigungsturbo ein." Seither ist es dabei geblieben. Im Drucksachenregister des Landtages Mecklenburg-Vorpommern findet sich kein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zu einem kommunalen Investitions- und Entbürokratisierungsfonds.

Das ist der Zug, den Peters jetzt gehen sollte: einen rechtlich ausgearbeiteten Gesetzentwurf in den Landtag einbringen – mit drei Kernelementen. Erstens: ein Sondervermögen auf Landesebene, das jährlich 95 Millionen Euro aus dem Bundesinfrastruktur-Sondervermögen als pauschale Investitionszuweisung an die Kommunen durchleitet, ohne Zweckbindung an Einzelprojekte. Zweitens: ein gesetzliches Moratorium für neue Berichtspflichten gegenüber Kommunen für mindestens zwei Haushaltsjahre. Drittens: die Einführung einer Genehmigungsfiktion – vollständige kommunale Anträge gelten nach drei Monaten ohne Bescheid als genehmigt. Als Fraktionsvorsitzender kann Peters diesen Entwurf unmittelbar einbringen; er braucht dafür keine Regierungsmehrheit, keine Koalitionsabsprache, keinen Kabinettsbeschluss.

Die Lage

Der Zugzwang ist real. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat im Juni 2026 vor einer „historisch beispiellosen Finanzkrise" gewarnt. Das kommunale Defizit wird für 2026 auf rund 500 Millionen Euro geschätzt – nach 270 Millionen Euro im Jahr 2024. Schwerin allein plant ein Jahresdefizit von über 44 Millionen Euro. Das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) stellt Mecklenburg-Vorpommern rund 1,925 Milliarden Euro bereit, davon sind rund 1,2 Milliarden Euro für die kommunale Ebene vorgesehen. Das FAG-Änderungsgesetz vom März 2026 leitet für 2026 und 2027 insgesamt fast 350 Millionen Euro zusätzlich an die Kommunen – aber eben nicht pauschal. Die SPD-geführte Landesregierung besteht auf projektgebundener Verwendung; genau das kritisiert Peters als bürokratische Blockade.

Seine Zielfunktion ist dabei klar dokumentiert: „Unsere Wirtschaft braucht ein positives Klima statt immer neuer Hürden", hat Peters am 28. Juli 2026 geschrieben. Und: „Die Landesregierung aus SPD und DIE LINKE hat Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich zurückgeworfen." Er will Verantwortung übernehmen – strukturell, nicht nur rhetorisch. Der beantragte Haushaltspunkt der CDU-Fraktion, 95 Millionen Euro jährlich aus dem Sondervermögen pauschal weiterzuleiten, liegt bereits vor. Der Gesetzentwurf wäre die rechtliche Schale um diesen Kern.

Zugleich steht Peters unter Druck, den er selbst benannt hat. Die CDU kommt in aktuellen Umfragen von Infratest dimap auf rund 10 Prozent – weit entfernt von früheren Ergebnissen über 30 Prozent. Die Wahl ist am 20. September 2026. Wer in dieser Lage Sofortprogramme ankündigt und sie nicht parlamentarisch härtet, liefert der Regierung das Argument, es handle sich um Wahlrhetorik.

Der Doppel-Test

Für Peters selbst: Ein eingebrachter Gesetzentwurf ist das einzige Mittel, das die Regierungskoalition zwingt, öffentlich Farbe zu bekennen – zuzustimmen, abzulehnen oder einen Gegenvorschlag vorzulegen. Pauschale Investitionszuweisungen, wie Peters sie fordert, sind das, was der Städte- und Gemeindetag ausdrücklich verlangt. Peters spräche hier im institutionellen Einklang mit den Kommunalverbänden, nicht gegen sie.

An den drei Achsen: Demokratie – ein Gesetzentwurf ist das reguläre parlamentarische Instrument der Opposition; kein Einwand. Ökologie – ein Investitionsfonds ohne Zweckbindung schließt Klimaanpassung nicht aus, macht sie aber nicht zwingend; das ist eine Leerstelle im Entwurfskonzept, die Peters durch eine Mindestquote für klimarelevante Investitionen schließen sollte. Effizienz – ein Moratorium für neue Berichtspflichten und eine gesetzliche Genehmigungsfiktion sind der Kern des Bürokratieabbaus, den der Entwurf der Landesregierung (93 geänderte Gesetze und Verordnungen) bereits anläuft, aber nur für die Landesebene. Peters' Entwurf müsste den kommunalen Hebel explizit ergänzen.

Der stärkste Einwand

Die Landesregierung wird einwenden, das LuKIFG verlange projektgebundene Verwendung der Bundesmittel – pauschale Kommunalzuweisungen seien bundesrechtlich nicht zulässig. Das ist ein echter Einwand. Der CDU-Antrag vom Frühjahr 2026, die 95 Millionen Euro pauschal weiterzuleiten, ist im Landtag bislang nicht mehrheitsfähig geworden.

Die Antwort liegt im Instrumenten-Mix: Der Gesetzentwurf muss zwischen Bundesmitteln und Landesmitteln sauber trennen. Für den Passus der pauschalen Weiterleitung von Bundesgeldern braucht es entweder eine Bundesratsinitiative oder eine rechtlich tragfähige Auslegung des LuKIFG – das ist die eigentliche Rechtsarbeit, die Peters' Fraktion noch schuldig ist. Der Entbürokratisierungsteil dagegen (Moratorium, Genehmigungsfiktion) liegt vollständig in Landeshand und ist sofort einbringbar. Auch ein Gesetzentwurf, der in der aktuellen Legislatur scheitert, erzeugt politischen Druck – und einen Prüfstein für die Zeit nach der Wahl.

Peters' Programm und Peters' Parlamentsarbeit klaffen derzeit auseinander. Der Gesetzentwurf schließt die Lücke.

Prüfstein

  • Adressat: Daniel Peters, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern und Landesvorsitzender der CDU Mecklenburg-Vorpommern
  • Zug: Einbringung eines formellen Gesetzentwurfs zur Verankerung eines kommunalen Investitions- und Entbürokratisierungsfonds durch die CDU-Landtagsfraktion in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern
  • Frist: 17.08.2026
  • Prüfstein: Liegt bis zum 17. August 2026 eine Drucksache der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesetzentwurf zum kommunalen Investitions- und Entbürokratisierungsfonds im Drucksachenregister des Landtages vor – ja oder nein?