Mecklenburg-Vorpommern produziert mehr als 80 Prozent seines Stroms aus Wind und Sonne — und gehört trotzdem zu den Ländern mit den höchsten Netzentgelten in Deutschland. Dieser Widerspruch ist das Grundmaterial, aus dem der Nachbarschaftsbonus gemacht sein soll: Menschen, die Windräder vor dem Fenster haben, zahlen dieselbe Netzrechnung wie alle anderen. Claudia Müller hat das auf dem Parteitag am 6. Juni 2026 benannt. Was sie noch nicht geliefert hat, ist der Schritt vom Parteiprogramm zum konkreten Instrument — und genau dieser Schritt ist jetzt fällig.

Die Lage ist einfach zu beschreiben: Laut Infratest dimap stehen die Grünen MV am 9. Juli 2026 bei fünf Prozent — auf der Hürde, nicht darüber. Die Wahl ist am 20. September 2026. Sieben Wochen Wahlkampf, in denen die Partei erklären muss, warum ihr Einzug in den Landtag die demokratischen Mehrheitsverhältnisse verändert. Die Partei wirbt mit dem Slogan „Klare Kante Grün" und bezeichnet sich selbst als „Stabilitätsfaktor für eine demokratische Mehrheit". Das ist eine Rahmenbotschaft, kein Hebel. Zwei Unternehmer haben eine Spendenkampagne gestartet und fast 230.000 Euro zusammengetragen — das Geld kauft Aufmerksamkeit, keine Substanz.

Der Nachbarschaftsbonus, wie ihn Müller im Wahlprogramm formuliert hat, verspricht: Wer in der Nähe einer Wind- oder Solaranlage wohnt, zahlt keine Netzentgelte mehr — eine Ersparnis von rund 25 Prozent auf der Stromrechnung. Das ist eine klare, überprüfbare Aussage. Sie hat nur einen Haken: Netzentgelte sind bundesrechtlich geregelt; das Land kann sie nicht per Beschluss abschaffen. Der Hebel, den Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich hat, liegt woanders — und Müller sollte ihn präzise benennen.

Was Müller tun sollte. Wir halten den folgenden Zug für den besten verfügbaren: Müller sollte binnen einer Woche ein formelles Eckpunktepapier zum Nachbarschaftsbonus auf einer Landespressekonferenz in Schwerin vorstellen — mit bezifferten Entlastungswerten für Stromkunden in Mecklenburg-Vorpommern, einem konkreten Instrument, das auf der landesrechtlichen Kompetenz aufbaut, und einem klar benannten ersten Gesetzgebungsschritt für den Fall einer Regierungsbeteiligung. Das Instrument liegt auf dem Tisch: Das BüGem 2.0, das am 28. April 2026 in Kraft getreten ist, verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen zu einer jährlichen Zahlung von 5.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung an Kommunen und Bürger, bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind es 1.000 Euro pro Megawatt. Müller könnte auf dieser Grundlage einen Weiterentwicklungsschritt formulieren — eine Umlenkung dieser Beteiligungszahlungen direkt auf die Stromrechnung der direkten Anwohner, verbunden mit einer Bundesratsinitiative für eine bundesrechtlich verankerte Netzentgelt-Komponente. Das wäre der Unterschied zwischen einem Wahlversprechen und einer Sofortinitiative.

Zuständig ist Müller als Spitzenkandidatin und Vorstandssprecherin des Landesverbands unmittelbar: Ein Eckpunktepapier ist ein Parteibeschluss, kein Gesetz. Er braucht keinen Wahlsieg, keine Koalitionsverhandlung, keinen Landtag — nur eine Unterschrift und einen Termin in Schwerin.

Warum der Zug funktioniert. Die Zielfunktion ist belegt: Müller will Klimaschutz mit Bezahlbarkeit verbinden, regionale Akzeptanz für die Energiewende schaffen und die Grünen als Partei der konkreten Lösungen positionieren, nicht der abstrakten Bekenntnisse. Ein verbindliches Eckpunktepapier mit bezifferten Entlastungswerten erfüllt alle drei Anforderungen zugleich. An der Ökologie-Achse ist der Zug eindeutig positiv: Akzeptanz für Windräder und Solarparks ist die Voraussetzung, nicht das Ziel des Ausbaus — wer sie erhöht, beschleunigt die Energiewende. An der Effizienz-Achse wirkt der Zug dann positiv, wenn das Instrument tatsächlich einen bestehenden Beteiligungsweg schärft, statt einen neuen Verwaltungsapparat zu schaffen. Die Demokratie-Achse ist nicht berührt; das Instrument ist verfassungsrechtlich abgesichert, das Bundesverfassungsgericht hat das Beteiligungsmodell des ursprünglichen MV-Gesetzes als überwiegend vereinbar mit dem Grundgesetz bewertet.

Der stärkste Einwand. Der Landesverband Erneuerbare Energien MV (LEE MV) und Projektentwickler wie die JUWI-Gruppe haben deutlich gemacht, dass höhere Beteiligungspflichten die Wirtschaftlichkeit von Anlagenprojekten gefährden und den Ausbau verlangsamen können. Die Kritik ist substanziell. Müller räumt sie nicht weg, indem sie das Versprechen wiederholt; sie räumt sie weg, indem das Eckpunktepapier eine Folgenabschätzung enthält — konkrete Zahlen zu dem, was der Bonus für Betreiber bedeutet, und eine Antwort auf die Frage, ab welcher Beteiligungshöhe Projekte nicht mehr gerechnet werden. Wer das liefert, berät, statt zu versprechen. Wer es nicht liefert, überlässt den Einwand seinen Gegnern.

Eine zweite Schwierigkeit ist bundesrechtlicher Natur. Der direkte Griff in die Netzentgelte liegt bei der Bundesnetzagentur, nicht beim Land. Müller sollte das Eckpunktepapier deshalb zweistufig anlegen: erstens einen landesseitig machbaren Schritt über das BüGem-Beteiligungsmodell, zweitens eine explizite Bundesratsinitiative für die netzentgeltliche Komponente. Nur so ist das Versprechen ehrlich beziffert.

Die Antwort liegt bei VW und in Berlin, lautet ein altes Schweriner Politikermotto — und trifft auch hier zu. Den ersten Schritt aber kann Müller in Schwerin gehen, nächste Woche.

Prüfstein

  • Adressat: Claudia Müller, Spitzenkandidatin Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern, Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion
  • Zug: Veröffentlichung eines formellen Eckpunktepapiers zum Nachbarschaftsbonus mit bezifferten Entlastungswerten für Stromkunden in Mecklenburg-Vorpommern durch den Landesverband
  • Frist: 17.08.2026
  • Prüfstein: Liegt bis zum 17. August 2026 ein veröffentlichtes Eckpunktepapier des Landesverbands Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern mit konkreten Entlastungszahlen und einem bezifferten Umsetzungsmechanismus vor — ja oder nein?