Kernpunkte

  • Stefan Evers sollte als Finanzsenator binnen weniger Wochen einen Gesetzentwurf in den Senat einbringen, der spezifische Berliner Sonderstandards im Bau- und Vergabewesen temporär aussetzt.
  • Das Berliner Vergaberecht wurde im Juni 2026 zwar novelliert — die Tariftreuepflicht ab 1.000 Euro Auftragswert und weitere Schichten landesrechtlicher Sonderregulierung blockieren die Auszahlung von Investitionsmitteln aber weiterhin.
  • Der Zug wäre sowohl an Evers' eigener Zielfunktion (Investitionsstau brechen, Milliardeninvestitionen auf die Straße bringen) als auch an der Effizienz-Achse positiv — und er ist als Senator mit Kabinettsinitiativrecht ohne Vorbedingungsturm machbar.
  • Ohne diesen Schritt droht Evers, den Vorwurf bloßer Ankündigungspolitik in den Wahlkampf zu tragen — mit entsprechenden Konsequenzen am 20. September 2026.

Berlin steht vor einer eigentümlichen Blockade. Der Doppelhaushalt 2026/2027 umfasst rund 45,5 Milliarden Euro für 2026 und 46,5 Milliarden Euro für 2027. Die Investitionsmittel sind da. Sie kommen nur nicht durch. Vergabeverfahren dauern, Genehmigungsprozesse stocken, und wer bauen will, navigiert durch eine Schicht landesrechtlicher Sonderregulierungen, die in dieser Dichte kein anderes Bundesland kennt.

Stefan Evers weiß das. Er hat es selbst gesagt, im Tagesspiegel-Interview: „Wir müssen dringend das Vergaberecht entschlacken, wenn wir die geplanten Milliardeninvestitionen auch auf die Straße bringen wollen." Und er hat die Zuständigkeit, um mehr als zu reden. Als Finanzsenator trägt er die Landeshaushaltsordnung, verfügt über das Kabinettsinitiativrecht und kann Gesetzentwürfe direkt in den Senat einbringen. Kein Vorbedingungs-Turm, keine Bundesratsrunde, keine Genehmigung von oben.

Die Lage, die den Zug fällig macht

Kai Wegners Rücktritt im Juli 2026 hat Evers über Nacht in eine doppelte Rolle gezwungen: Senator und Spitzenkandidat. Der Wahltermin — 20. September 2026 — lässt keine Zeit für den üblichen Berliner Verwaltungsrhythmus. Wer in dieser Lage nur erklärt, was er nach der Wahl tun will, bestätigt genau den Vorwurf, der CDU-Politikern in Berlin seit Jahren anhaftet: Ankündigung statt Handlung.

Die konkrete Problemlage ist belegt. Das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), das das Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2026 verabschiedet hat, brachte einen wichtigen Schritt: Die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge wurden auf 75.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und auf 500.000 Euro für Bauleistungen angehoben. Darunter ist direktes Beauftragen möglich, Vergabeverfahren entfallen. Das ist real wirksam. Und es reicht nicht.

Die Tariftreuepflicht nach § 9 BerlAVG gilt weiter ab einem Auftragswert von 1.000 Euro — unabhängig von den angehobenen Wertgrenzen. Die IHK Berlin warnt, dass damit bis zu 80 Prozent der Berliner Unternehmen strukturell von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden könnten, weil sie diese Verpflichtungen nicht erfüllen können oder wollen. Die Handwerkskammer Berlin und die Fachgemeinschaft Bau fordern seit Jahren eine Verschlankung genau dieser Schichten. Daneben bleibt die Berliner Bauordnung in Teilen aufwendiger als nötig: Genehmigungsfristen, Stellungnahmepflichten, Dokumentationsanforderungen, die das Land selbst gesetzt hat und selbst wieder nehmen kann.

Was Evers tun sollte — und warum es sein Zug ist

Unser Vorschlag: Evers sollte binnen einer Woche ein Sofortpaket ausarbeiten lassen und es als Gesetzentwurf in den Senat einbringen — mit dem erklärten Ziel, spezifisch benannte Berliner Sonderregulierungen im Bau- und Vergabewesen für einen definierten Zeitraum temporär auszusetzen. Instrument: Gesetzentwurf aus der Senatsverwaltung für Finanzen, eingebracht über das Kabinettsinitiativrecht. Erster Schritt: die Vorlage im Senat, spätestens bis 25. August 2026.

Warum genau dieser Zug, warum genau Evers? Weil er die Zuständigkeit über zwei Kanäle gleichzeitig hält: als Senator trägt er die Haushaltsdisziplin, die Vergabestrukturreform und die Kostentransparenz; als Spitzenkandidat ist er derjenige, dem ein Investitionsstau in der Hauptstadt am meisten schadet. Ein Gesetzentwurf ist kein Pressegespräch. Er ist eine Drucksache. Er liegt im Parlamentsinformationssystem. Man kann nachschauen, ob er da ist.

Der Doppel-Test

Für Evers selbst ist der Zug gut: Er liefert, was er seit Monaten fordert, und er liefert es im Amt — nicht als Wahlversprechen. Das unterscheidet ihn vom Ankündigungsmuster.

An den Achsen: Effizienz klar positiv — beschleunigte Vergabe, niedrigere Transaktionskosten, mehr Investitionsvolumen, das tatsächlich ausgezahlt wird. Ökologie neutral bis leicht positiv, sofern die temporäre Aussetzung auf Verfahrensfristen und Bürokratie-Schichten zielt, nicht auf Umweltstandards selbst — das muss der Entwurf explizit ausnehmen. Demokratie-Achse: unproblematisch, solange der Entwurf durch den Senat und regulär ins Abgeordnetenhaus geht. Kein Exekutivakt am Parlament vorbei — das wäre ein K.O.

Der stärkste Einwand

Der naheliegendste Einwand kommt aus der Schutzfunktion des Vergaberechts: Tariftreue, Mindestlohn im Vergaberecht, ökologische Beschaffungskriterien sind nicht Bürokratie um ihrer selbst willen — sie sind Hebel, um öffentliches Geld an soziale und ökologische Standards zu binden. Das FAIRgabe-Bündnis und BUND Berlin haben genau diesen Punkt bei der BerlAVG-Novelle gemacht, und sie haben nicht Unrecht: höhere Wertgrenzen und vereinfachte Verfahren können dazu führen, dass mehr Aufträge ohne Umwelt- und Sozialbindung vergeben werden.

Der Einwand trifft. Aber er trifft nicht den richtigen Zug. Was wir empfehlen, ist keine Abschaffung dieser Standards, sondern die temporäre Aussetzung von Verfahrensschichten und Dokumentationspflichten, die spezifisch für Berlin gelten und keine materiellen Schutzfunktionen erfüllen — also Berliner Sonderweg, nicht Berliner Mindeststandard. Diese Unterscheidung muss im Entwurf präzise sein. Ist sie es nicht, ist es der falsche Entwurf. Die Probe ist einfach: Was würde ein Auftrag verlieren, wenn diese Regel wegfällt? Verliert er Qualitätsschutz oder nur Papier? Nur letzteres kommt in den Entwurf.

Berlin hat beim letzten Anlauf — dem „Schneller-Bauen-Gesetz" von Ende 2024 — gezeigt, dass diese Grenze politisch nicht immer präzise gezogen wird. Das war ein Fehler, der Einwände erzeugt hat, die berechtigt waren. Ein neuer Entwurf muss diese Unterscheidung zur zentralen Architekturfrage machen, nicht zur Fußnote.

Die Antwort lautet also: Der Einwand spricht für einen präziseren Entwurf, nicht gegen diesen Zug.


Prüfstein

  • Adressat: Stefan Evers, Senator für Finanzen und Spitzenkandidat der CDU Berlin
  • Zug: Einbringung eines Gesetzentwurfs zur temporären Aussetzung spezifischer Berliner Sonderstandards im Bau- und Vergabewesen in den Senat
  • Frist: 25.08.2026
  • Prüfstein: Liegt bis zum 25. August 2026 eine Senatsvorlage oder ein Gesetzentwurf im Berliner Parlamentsinformationssystem vor, der konkret benannte Berliner Sonderregulierungen im Bau- oder Vergabewesen temporär aussetzt? Ja oder nein.