Zwei Gesetze, beschlossen, ausgefertigt, noch nicht vollzogen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Wohnraumsicherungsgesetz am 3. Juli 2026 verabschiedet, das Mietenkataster-Gesetz einen Tag früher, am 2. Juli 2026. Beide Beschlüsse tragen die Handschriften der rot-schwarzen Koalition. Was fehlt, ist der nächste Schritt: ein Plan, der sagt, wann welche Behörde was tut, wann die Meldepflicht für Vermieter beginnt und wer den Bußgeldbescheid unterschreibt, wenn niemand meldet.
Steffen Krach, Spitzenkandidat der SPD Berlin und Co-Vorsitzender der Berliner SPD, sollte diesen Plan vorlegen — als verbindliche Selbstfestlegung, die er im Falle eines Wahlsiegs zur Regierungserklärung macht.
Der Zugzwang ist datiert. Bis zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 verbleiben weniger als acht Wochen. Die SPD liegt in Umfragen unter Druck, und die Wohnungsfrage ist keine von vielen sozialen Kernfragen — sie ist die eine. Die durchschnittliche Bestandsmiete in Berlin liegt bei 7,71 Euro pro Quadratmeter, Neuvermietungen verlangen im Schnitt 15,78 Euro; die Mietpreisprüfstelle des Senats stellte in 94 Prozent der von ihr geprüften Fälle überhöhte Mieten fest, in zwei Dritteln der Fälle lagen sie mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das erste Bußgeld wegen Mietwuchers wurde im Oktober 2025 verhängt: fast 50.000 Euro. Seither schweigt das Register dazu, weil es noch keines gibt.
Krach hat sich öffentlich festgelegt. „Als Regierender Bürgermeister werde ich in den ersten 100 Tagen zeigen, dass Politik wieder liefern kann: sichtbar, konkret und für das Leben der Menschen in Berlin. Es geht nicht um Ankündigungen für irgendwann, sondern um Maßnahmen, die spürbar sind — auf dem Wohnungsmarkt", sagte er im Juni 2026 auf seiner Kampagnenseite. Im Februar 2026 ergänzte er: „Wir wollen das noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen. Wohnen ist die zentrale soziale Frage, und ich stehe dazu, dass wir sie auch angehen."
Die Gesetze sind auf dem Weg. Was Krach fehlt, ist die Brücke zwischen Beschluss und Vollzug.
Der Vorschlag. Krach sollte binnen sieben Tagen auf einer Landespressekonferenz einen detaillierten, rechtssicheren Durchführungsplan vorstellen. Dieser Plan sollte folgendes enthalten: welche Bezirksämter und Senatsverwaltungen für den Regelbetrieb des Mietenregisters zuständig sind; wann das digitale Portal für Vermietermeldungen aufgeschaltet wird (Zieldatum: 2027, aber mit Meilenstein-Kette vorher); ab welchem Datum die zwölfmonatige Meldefrist für rund 1,8 Millionen Mietwohnungen beginnt; wie der Bußgeldvollzug bei Verstößen organisiert wird — bis zu 10.000 Euro im Regelfall, bis zu 100.000 Euro bei Wiederholung oder vielen betroffenen Wohnungen. Das Instrument für die heutige Phase ist ein Parteibeschluss der SPD Berlin, der den Plan als verbindliches Regierungsprogramm der ersten 100 Tage festschreibt — und damit jeden Koalitionsvertrag, der danach verhandelt wird, an diesen Plan bindet.
Warum dieser Zug, warum jetzt. Das Abgeordnetenhaus hat geliefert. Vermieter haben nach Inkrafttreten des Gesetzes zwölf Monate Zeit, ihre Daten einzureichen — aber dieser Countdown startet erst mit Beginn des Regelbetriebs des digitalen Portals. Ohne einen öffentlichen Umsetzungsfahrplan ist der Beschluss eine Absichtserklärung mit unbekanntem Starttermin. Krach kann diese Lücke schließen, indem er das Datum setzt: nicht als amtierender Bürgermeister, sondern als Kandidat mit einer glaubwürdigen Selbstbindung. Niemand hat das bisher getan — weder Krach noch der amtierende Senat haben einen solchen terminierten Vollzugsplan veröffentlicht.
Der Doppel-Test fällt positiv aus. Für Krach: Der Plan macht das Wahlkampfversprechen prüfbar. Wer „liefern" verspricht, muss zeigen können, woran man Lieferung erkennt. Für die drei Achsen: Das Mietenkataster stärkt die Effizienz-Achse, weil es Behörden erstmals eine datengestützte Grundlage für Mietrechtsvollzug gibt. Die Demokratie-Achse ist nicht gefährdet — das Register ist kein öffentliches Kataster, die Daten stehen ausschließlich zuständigen Behörden zur Verfügung. Die Ökologie-Achse ist neutral berührt.
Der stärkste Einwand. Haus & Grund Berlin lehnt das Mietenkataster „strikt ab" und hält es für verfassungsrechtlich bedenklich: tiefer Eingriff in private Vertragsverhältnisse, Datenschutzprobleme, Generalverdacht gegen Vermieter. Dieser Einwand ist ernst zu nehmen — und bereits durch den demokratisch legitimen Beschluss des Abgeordnetenhauses in Satzform überführt worden. Die verfassungsrechtlichen Fragen sind damit nicht erledigt, aber in die Sphäre möglicher Klagen verwiesen. Klagen können kommen; der Plan sollte trotzdem stehen. Ein zweiter Einwand trifft schärfer: Ein Kandidat kann keinen Verwaltungsauftrag erteilen, den er noch nicht innehat. Das stimmt. Gemeint ist aber keine Weisung an eine Behörde, sondern eine öffentliche Selbstbindung der Partei — als Bedingung für jeden Koalitionsvertrag nach dem 20. September 2026. Das ist genau das Instrument, das in dieser Lage passt.
Prüfstein
- Adressat: Steffen Krach, Spitzenkandidat der SPD Berlin und Co-Vorsitzender der SPD Berlin
- Zug: Vorstellung eines verbindlichen 100-Tage-Umsetzungsfahrplans für Mietenregister und Wohnraumsicherungsgesetz auf einer Landespressekonferenz, mit benannten Zuständigkeiten, Fristen und Bußgeldvollzug
- Frist: 20.08.2026
- Prüfstein: Liegt bis zum 20.08.2026 ein öffentlich zugänglicher, schriftlicher Durchführungsplan der SPD Berlin vor, der Verwaltungszuständigkeiten, Portal-Startdatum und Meldefrist-Beginn für Vermieter benennt — ja oder nein?
